Hallo Peter,
der 31.03. ist jeweils der Stichtag für normale freiwillige Beiträge, um Versicherungslücken im Vorjahr auffüllen zu können.
Die 'verlorenen' Punkte aus dem Versorgungsausgleich können Sie solange einzahlen/auch in Raten, solange Sie keine Altersvollrente erhalten. Allerdings sollten Sie für jeden 'verlorenen' Entgeltpunkt (heute 33,05 EUR 'wert') knapp 8.000 EUR auf den DRV-Tisch legen.
In ähnlicher Weise könnten Sie auch noch Ausgleichszahlungen für erwartete Rentenminderungen bei einer Altersrente ab 63.ff leisten (sofern diese Altersrente möglich wäre) ...ist dasselbe Verhältnis von Einzahlungsbetrag ./. mtl. Rentengegenwert – da ist in Summe dann sicher noch ein guter 6-stelliger Einzahlungsbetrag möglich.
Über etwaige steuerrechtlichen Vorteile durch die Nachzahlungen hier/in einem Rentenforum, nachzufragen, na, Sie sind ja drollig ;-) Natürlich können Sie beim Finanzamt nur die Aufwendungen geltend machen, die _im_ lfd. Jahr entstanden sind ...rechtssicher erklärt Ihnen das Ihr Finanzamt, der nächste Lohnsteuerhilfeverein oder ein Fachanwalt für Steuerrecht.
Gruß
w.