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Abschläge wie berechnet?

von victor4609.05.2008 | 08:58
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10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Laut Rentenauskunft wäre die Regelaltersrente EUR 1950,00 wenn die bis 31.12.07 gespeicherten Werte zugrundeliegen würden. Regulärer Rentenbeginn wäre 2011., dann wären es ca. 2000, wenn die Beiträge so wären, wie die letzetn Jahre. wenn ich im Jahr 2009 Rente beantrage, (24x0,3%)=7,2% Abschlag. Woraus werden die 7,2 Abzug berechnet? Aus den bis dahin erworbenen Anspruch der Erwerbsminderung oder der bis 2009 erworbenen Ansprüche für die "reguläre" Altersrente? Ist der KV-Beitrag auch aus dem geminderten Betrag zu berechnen? Dank und Gruß

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Sehr geehrter Victor,

die "Rentenabschläge" werden von der ermittelten Summe aller Entgeltpunkte abgezogen. Die Summe aller Entgeltpunkte wird entsprechend der zu berechnenden Rentenart ermittelt (die Erwerbsminderungsrente enthält ggf. noch eine Zurechnungszeit, so dass sich Abweichungen ergeben können).

Die Entgeltpunkte werden dann mit dem Zugangsfaktor (1,0 oder aufgrund von Abschlägen niedriger) multipliziert.

Die so ermittelten persönlichen Entgeltpunkte bilden die Grundlage für die Berechnung der Monatsrente (persönliche Entgeltpunkte x Rentenartfaktor x aktueller Rentenwert = monatliche Bruttorente).

Diese Monatsrente ist ggf. um die Anteile zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner zu mindern.

Mit freundlichen Grüßen

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo Wolfgang,

unterstellt, Sie sind in der KVdR und PVdR pflichtversichert, ergäbe sich eine Nettorente von ca. 1.070 EUR.

(55,2072 EP x 0,82 Zug.faktor = 45,2699 pers. EP

45,2699 pers. EP x 26,27 akt. Rentenwert = 1.189,24 € abzgl. ca. 10 v.H. -Beiträge KVdR/PVdR- = 1.070,32 €)

Mit freundlichen Grüßen

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Hallo Happy,

zu Ihrer Anmerkung verweise ich auf die Ausführungen...

"Die Entgeltpunkte werden dann mit dem Zugangsfaktor multipliziert. Die so ermittelten persönlichen Entgeltpunkte bilden die Grundlage für die Berechnung der Monatsrente...".

Mit freundlichen Grüßen

7 Antworten

no nameam 09.05.2008 | 09:24
Der Abschlag wird von dem bis zum Rentenbeginn erworbenen Rentenanspruch abgezogen. Beispiel: wenn Sie jetzt in Rente gehen könnten, und Rentenbeginn wäre der 01.01.2008 (also Berücksichtigung aller Zeiten bis 31.12.2007), dann würde der Abschlag von den 1950,00 € berechnet. Und ja, der KV/PV-Beitrag ist aus dem geminderten Rentenbetrag zu berechnen.
Happyam 09.05.2008 | 09:35
Hallo, grundsätzlich wird die Rentenminderung nicht aus der errechneten Rente abgezogen, sondern aus den zum Zeitpunkt des Rentebeginns ermittelten Entgeltpunkten. Dieses wird durch den Zugangsfaktor bestimmt. Wenn Sie mit 65 eine Rente beantragen, dann beträgt dieser Zugangsfaktor 1,0! Wenn Sie mit 63 die Rente möchten, ist dieser Faktor um 0,003 pro Monat zu mindern. Ergo: 0,003x24=0,072 1,0-0,072= 0,928 ZF Ihre Entegletpunkte werden dann nicht mit 1,0 multipliziert, sondern mit dem o.g. Faktor. Bsp. 75 Entgeltpunkte x 0,928= Persönliche Entgeltpunkt 69,6 Entgeltpunkte Die Differenz ist also der Abschlag/Minderung (5,400 EP) Aktueller Rentenwert (derzeit) 26,27 Multipilizeren Sie nun Ihre PEP mit dem geminderten WERT haben Sie Ihre geminderte Rente mit 63. 1828,-€ (gerundet) 5,4 x 26,27 = 141,- € (gerundet) --- das ist der Abschlag (7,2%) LG Happy
victor46am 09.05.2008 | 09:53
Danke für die kompetenten Antworten.
Wolfgangam 09.05.2008 | 12:01
Hallo ! Habe 55,2072 Entgeldpunkte und gehe mit 18 % Abzug in Rente.Welche Nettorente würde sich nach Abzug von KV und PV ergeben. Danke!
Oh Mannam 09.05.2008 | 12:26
Ist das so schwer zu berechnen?
Happyam 09.05.2008 | 12:53
na so ca. 1070,- €
Happyam 09.05.2008 | 13:15
sorry, auch wenn ich ein wenig kleinlich bin... Ihr Beitrag: "(persönliche Entgeltpunkte x Rentenartfaktor x aktueller Rentenwert = monatliche Bruttorente). " soweit so gut, aber es werden erst nach der Multipikation mit dem persönlichen Zugangsfaktor "PERSÖNLICHE ENTGELTPUNKTE" davor heißen diese einfach nur Entgeltpunkte ;-))) trotzdem schönes Pfingschtfeschtle wünscht Happy
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