Sehr geehrter Victor,
die "Rentenabschläge" werden von der ermittelten Summe aller Entgeltpunkte abgezogen. Die Summe aller Entgeltpunkte wird entsprechend der zu berechnenden Rentenart ermittelt (die Erwerbsminderungsrente enthält ggf. noch eine Zurechnungszeit, so dass sich Abweichungen ergeben können).
Die Entgeltpunkte werden dann mit dem Zugangsfaktor (1,0 oder aufgrund von Abschlägen niedriger) multipliziert.
Die so ermittelten persönlichen Entgeltpunkte bilden die Grundlage für die Berechnung der Monatsrente (persönliche Entgeltpunkte x Rentenartfaktor x aktueller Rentenwert = monatliche Bruttorente).
Diese Monatsrente ist ggf. um die Anteile zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner zu mindern.
Mit freundlichen Grüßen