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Experten-Antwort

Abschläge

von Abschlag26.07.2018 | 14:47
712 Ansichten
16 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, nochmals zu den Abschlägen bei der Rente für langjährige Versicherte. Wieso wird bei der Rente für langjährige Versichter die Abschläge der Regelaltersrente zu Grunde gelegt?.45 Versicherungsjahre erfüllt.Geboren 13.03.1956. Ohne Abschläge Rente ab 01.12.2019 (63 & 8 Monate).Würde ich zum 01.04.2019 in Rente gehen hätte ich unter Beachtung der Regelaltersrente 10,4 % Abschläge auf Dauer.Es werden also nicht nur die die Plus 8 Monate mit 0,3 % pro Monat abezogen sondern 65 Plus 10 = Regelaltersrente. Fällt mir schwer meine Frage zu formulieren.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 26.07.2018 | 15:20

Eine abschlagfreie "Altersrente für besonders langjährige Versicherte" (45 Jahre Wartezeit) kann leider nicht "vorzeitig" in Anspruch genommen werden. Das heißt, man kann sie entweder zu dem vorgesehenen Zeitpunkt beziehen (also bei Ihnen mit 63 Jahren und 8 Monaten) oder gar nicht.

Wenn Sie ein früheres Datum wählen möchten, kommt nur die "Altersrente für langjährig Versicherte" (Wartezeit 35 Jahre) in Frage. Diese Rente kann man vorzeitig in Anspruch nehmen, aber die Abschläge richten sich dann danach, wie viele Monate vor der Regelaltersgrenze die Rente beginnen soll.

15 Antworten

Zuschlagam 26.07.2018 | 14:58
So ist es. Um alles komplizierter zu machen gibt für "Abschlagsmonate" bei der Regelarbeitsrente andere Stufen als bei der Rente für langjähre Versicherte.
Antwortam 26.07.2018 | 14:57
Ihre Anfrage wurde bereits durch den Experten beantwortet: https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/abschlae…
Abschlagam 26.07.2018 | 16:30
Also für einen einfachen Arbeitnehmer erscheint diese Erklärung nicht schlüssig.Man kann die Rente für lang- jährige Versicherte = 45 Versicherungsjahre und das 63 Lebens- jahr vollendet nicht vorzeitig in Anspruch nehmen.In meinem Fall muss ich zu meinem Jahrgang 1956 nach erreichen des 63 .Lebensjahr nochmals 8 Monate hinzurechnen.Nach meinem Verständnis nehme ich doch diese Rentenart nur 8 Monate früher in Anspruch und nehme dafür pro Monat 0,3 % Abzüge der Rente in Anspruch.Früher in Rente gehen weniger Rente dafür erhalten. Wo liegt mein Denkfehler?
egal (der erste)am 26.07.2018 | 16:58
Zitat von Abschlag anzeigen
nochmal zum mitmeißeln: Sie nehmen eben nicht DIESE Rentenart vorzeitig in Anspruch, weil dies schlichtweg gesetzlich nicht geht. Um die Altersrente für b e s o n d e r s langjährig Versicherte bekommen zu können, müssen Sie die 45 Arbeitsjahre vorweisen UND die entsprechende Altersgrenze erreichen. Ist eine dieser Voraussetzungen nicht gegeben, erhalten Sie eben nicht DIESE Rentenart. Sie könnten dann halt nur die Altersrente für l a n g j ä h r i g Versicherte erhalten, und diese hat die genannten Abzüge.
KSCam 26.07.2018 | 17:09
Kurze Antwort auf diese "Warum" Frage: Weil es durchs Gesetz so geregelt wurde und nicht anders, basta.
Abschlagam 26.07.2018 | 17:14
Also 45 Versicherungsjahre und das 63 . Lebensjahr muss vollendet sein.Beides erfülle ich im März 2019. Ich mache die zusätzlichen 8 Monate nicht und bekomme dann für 8 Monate Abschläge in Höhe von 0,3 % monatlich. Das "Gesetz" sagt aber das geht nicht.Ausser ich nehme die vollen Abschläge in Höhe von 10,4 % für die Dauer der Rente in Kauf. Die Regelaltersrente würde ich mit 65 Jahren Plus 10 Monate bekommen ohne Abschläge dann. Gehe ich mit 63 und vollen 45 Versicherungsjahren habe ich 10,4 % Abschläge. Ich bekomme aber doch auch nicht die Rente für langjährige Versicherte nach der Berechnung für die Regelaltersrente ,weil mir ja die erforderliche Versicherunsgzeit fehlt.Aber die Ab- schläge bekomme ich in vollem Umfang zu spüren.??????????
Nochmalam 26.07.2018 | 17:52
Es gibt mehrere Rentenarten, hier geht es um 3 verschiede (es gibt noch mehr). Rente für langjährige Versicherte Bei Ihrem Geburtsjahr: Ab 63 + 0 Monate 10.2% Abschlag 63 + 1 Monat 9,9 usw. Rente für besonders langjährige (45 Jahre) Versicherte Bei Ihrem Geburtsjahr: Ab 63 + 8 Monate kein Abschlag Regelarbeitsrente Bei Ihrem Geburtsjahr: Ab 65 + 10 Monate kein Abschlag
Abschlagam 26.07.2018 | 18:00
Zitat von Klaus anzeigen
Also 45 Versicherungsjahre und das 63 . Lebensjahr muss vollendet sein.Beides erfülle ich im März 2019. Ich mache die zusätzlichen 8 Monate nicht und bekomme dann für 8 Monate Abschläge in Höhe von 0,3 % monatlich. Das "Gesetz" sagt aber das geht nicht.Ausser ich nehme die vollen Abschläge in Höhe von 10,4 % für die Dauer der Rente in Kauf. Die Regelaltersrente würde ich mit 65 Jahren Plus 10 Monate bekommen ohne Abschläge dann. Gehe ich mit 63 und vollen 45 Versicherungsjahren habe ich 10,4 % Abschläge. Ich bekomme aber doch auch nicht die Rente für langjährige Versicherte nach der Berechnung für die Regelaltersrente ,weil mir ja die erforderliche Versicherunsgzeit fehlt.Aber die Ab- schläge bekomme ich in vollem Umfang zu spüren.??????????
Hallo Sie erfüllen die Voraussetzungen für die Rente "besonders langjährige Versicherte" nicht. Dazu müssten Sie 45 Beitragsjahre haben und 63 Jahre und 8 Monate alt sein. Eine der Voraussetzungen fehlt. Und zwar ihr Alter. mein Vorschlag: Überbrücken Sie die fehlenden 8 Monate mit Arbeitslosigkeit oder anderweitig. Dann können Sie die Rente für besonders langjährig Versicherte, also ohne Abschläge, in Anspruch nehmen. Viele Grüsse Endlich mal ne vernünftige Antwort.Mein Alter habe ich übriegens schon mehrmals genannt. Im März 2019 werde ich 63 Jahre alt. Danke Klaus
W*lfgangam 26.07.2018 | 18:52
Hallo Abschlag, Sie dürfen dabei eins auch nicht vergessen, dass die abschlagsfreie Rente mit 45 Jahren vor dem 01.07.2017 überhaupt erst mit 65 möglich gewesen ist. Und auch die konnte nicht früher in Anspruch genommen werden. Das Runterziehen in Richtung 63 (Jg. 1951/52) mit gleichzeitiger Anhebungsphase ab Jg. 1953 ff. ist der damaligen Koalition zu verdanken (Einlösung von Wahlversprechen - Begrenzungen) mit denen auch für Sie bekannten Auswirkungen - FÜR ALLEIN DIESEN RENTENWELLNESSTOPF ...in dem Sie erst mit 63 + 8 baden dürfen. Ansonsten landen Sie mangels Alter in dem 'dreckigen' Topf mit den hohen Abschlägen. Ja, und da gilt 'Basta', weil es aktuelle gesetzliche Regelung ist, auch wenn Sie das HB-Männchen machen ...und den bisherigen richtigen Erklärungen dazu nicht bereit sind zu folgen. Wenn Sie Trostpflaster suchen, gehen Sie in die Apotheke ;-) Gruß w.
Hanschlagam 26.07.2018 | 18:14
Das war doch eine Mogelpackung, nur ganz wenige kamen in den Genuss mit 63 in Rente ohne Abschlag. Wer die Mindestversicherungszeit von 45 Jahren erreicht hat, kann sich als besonders langjährig Versicherter grundsätzlich abschlagfrei vor dem regulären Rentenalter in die Rente verabschieden. Ohne Abschläge gibt es die "Rente mit 63" nur, wenn der Arbeitnehmer vor dem 1. Januar 1953 geboren wurden. Für alle 1953 oder später Geborenen steigt diese Altersgrenze für die abschlagsfreie Rente wieder schrittweise an. 1953 = + 2 Monate 54 = 4 55 = 6 56 = 8 usw...
Schadeam 26.07.2018 | 19:43
Dadurch dass Sie alle beschimpfen die Ihnen bereits gefühlte 10 mal die richtige Antwort auf Ihre Frage gegeben haben ändert sich auch nichts an der Richtigkeit der gegebenen Antworten. Aber vielleicht macht es Sie glücklich andere zu beschimpfen oder zu beleidigen, dann sei Ihnen dieses kleine Glück gegönnt.
Bin Laieam 26.07.2018 | 19:55
Zitat von W*lfgang anzeigen
Ohne Abschläge Rente ab 01.12.2019 (63 & 8 Monate).
Hallo Abschlag, Sie dürfen dabei eins auch nicht vergessen, dass die abschlagsfreie Rente mit 45 Jahren vor dem 01.07.2017 überhaupt erst mit 65 möglich gewesen ist. Und auch die konnte nicht früher in Anspruch genommen werden. Das Runterziehen in Richtung 63 (Jg. 1951/52) mit gleichzeitiger Anhebungsphase ab Jg. 1953 ff. ist der damaligen Koalition zu verdanken (Einlösung von Wahlversprechen - Begrenzungen) mit denen auch für Sie bekannten Auswirkungen - FÜR ALLEIN DIESEN RENTENWELLNESSTOPF ...in dem Sie erst mit 63 + 8 baden dürfen. Ansonsten landen Sie mangels Alter in dem 'dreckigen' Topf mit den hohen Abschlägen. Ja, und da gilt 'Basta', weil es aktuelle gesetzliche Regelung ist, auch wenn Sie das HB-Männchen machen ...und den bisherigen richtigen Erklärungen dazu nicht bereit sind zu folgen. Wenn Sie Trostpflaster suchen, gehen Sie in die Apotheke ;-) Gruß w.
Aber aus der Erinnerung,es gab doch Zeiten wo jemand mit 63 Jahren und über 45 Versicherungsjahren in Rente ging. ? So um das Jahr 2012 ? Gruß
W*lfgangam 26.07.2018 | 21:22
Zitat von Bin Laie anzeigen
...das ist schon ein ganzes Weilchen länger her, wo die 'damaligen' 45 Jahre eine Rolle für eine ungekürzte Altersrente - mit weiteren Voraussetzungen - spielten. 2012 war der Startschuss dann überhaupt, wo statt der eigentlich abschlagsfreien Regelaltersrente doch schon mit '45 Jahren' ein abschlagsfreier Altersrentenbeginn ab 65 möglich war. Gruß w.
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