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Zur Experten-Antwort springenEine abschlagfreie "Altersrente für besonders langjährige Versicherte" (45 Jahre Wartezeit) kann leider nicht "vorzeitig" in Anspruch genommen werden. Das heißt, man kann sie entweder zu dem vorgesehenen Zeitpunkt beziehen (also bei Ihnen mit 63 Jahren und 8 Monaten) oder gar nicht.
Wenn Sie ein früheres Datum wählen möchten, kommt nur die "Altersrente für langjährig Versicherte" (Wartezeit 35 Jahre) in Frage. Diese Rente kann man vorzeitig in Anspruch nehmen, aber die Abschläge richten sich dann danach, wie viele Monate vor der Regelaltersgrenze die Rente beginnen soll.
Also 45 Versicherungsjahre und das 63 . Lebensjahr muss vollendet sein.Beides erfülle ich im März 2019. Ich mache die zusätzlichen 8 Monate nicht und bekomme dann für 8 Monate Abschläge in Höhe von 0,3 % monatlich. Das "Gesetz" sagt aber das geht nicht.Ausser ich nehme die vollen Abschläge in Höhe von 10,4 % für die Dauer der Rente in Kauf. Die Regelaltersrente würde ich mit 65 Jahren Plus 10 Monate bekommen ohne Abschläge dann. Gehe ich mit 63 und vollen 45 Versicherungsjahren habe ich 10,4 % Abschläge. Ich bekomme aber doch auch nicht die Rente für langjährige Versicherte nach der Berechnung für die Regelaltersrente ,weil mir ja die erforderliche Versicherunsgzeit fehlt.Aber die Ab- schläge bekomme ich in vollem Umfang zu spüren.??????????Hallo Sie erfüllen die Voraussetzungen für die Rente "besonders langjährige Versicherte" nicht. Dazu müssten Sie 45 Beitragsjahre haben und 63 Jahre und 8 Monate alt sein. Eine der Voraussetzungen fehlt. Und zwar ihr Alter. mein Vorschlag: Überbrücken Sie die fehlenden 8 Monate mit Arbeitslosigkeit oder anderweitig. Dann können Sie die Rente für besonders langjährig Versicherte, also ohne Abschläge, in Anspruch nehmen. Viele Grüsse Endlich mal ne vernünftige Antwort.Mein Alter habe ich übriegens schon mehrmals genannt. Im März 2019 werde ich 63 Jahre alt. Danke Klaus
Aber aus der Erinnerung,es gab doch Zeiten wo jemand mit 63 Jahren und über 45 Versicherungsjahren in Rente ging. ? So um das Jahr 2012 ? GrußOhne Abschläge Rente ab 01.12.2019 (63 & 8 Monate).Hallo Abschlag, Sie dürfen dabei eins auch nicht vergessen, dass die abschlagsfreie Rente mit 45 Jahren vor dem 01.07.2017 überhaupt erst mit 65 möglich gewesen ist. Und auch die konnte nicht früher in Anspruch genommen werden. Das Runterziehen in Richtung 63 (Jg. 1951/52) mit gleichzeitiger Anhebungsphase ab Jg. 1953 ff. ist der damaligen Koalition zu verdanken (Einlösung von Wahlversprechen - Begrenzungen) mit denen auch für Sie bekannten Auswirkungen - FÜR ALLEIN DIESEN RENTENWELLNESSTOPF ...in dem Sie erst mit 63 + 8 baden dürfen. Ansonsten landen Sie mangels Alter in dem 'dreckigen' Topf mit den hohen Abschlägen. Ja, und da gilt 'Basta', weil es aktuelle gesetzliche Regelung ist, auch wenn Sie das HB-Männchen machen ...und den bisherigen richtigen Erklärungen dazu nicht bereit sind zu folgen. Wenn Sie Trostpflaster suchen, gehen Sie in die Apotheke ;-) Gruß w.
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