Abschlag

von
Katy

Warum? Zur Frage, mein Schwager Rentner 57 J. Krebs erkrankt, immer gearbeitet ohne Fehlzeit. Nach Krankenkasse,Pflege, auch noch 10,8% Abschlag. Warum bekommen solche armen Menschen auch noch diesen hohen Abschlag? 900 Euro Nettorente, oder wie soll dann die Witwe von 500 Euro leben. Ist dieses Thema nicht wichtiger, wie immer nur gibts bei Hartz 4 5 Euro mehr oder weniger? Vielleicht gibt es Meinungen zu diesem Thema. Danke

von
Rentenversteher

Fragen Sie nach dem "Warum" beim Verfassungsgericht in Karlsruhe nach. Das hat in dieser Sache im Januar die Entscheidung getroffen, dass der Abschlag bei EM-Renten rechtens ist.

von
KSC

Warum? Weil es so im Gesetz steht und auch vom Verfassungsgericht bestätigt worde.

Und da dies hier kein politisches oder sonstiges Laberforum sein soll, geht es nicht darum ob Hinz oder Kunz das gerecht oder ungerecht finden und auch nicht darum was Herr Maier oder Frau Müller dazu denkt.

Wenn Sie diskutieren wollen, suchen Sie sich bitte ein anderes Forum als Spielwiese aus, bzw, diskutieren das mit den Damen und Herren Politikern Ihres Wahlkreises.

von
Paladin

Zitiert von: KSC

Warum? Weil es so im Gesetz steht und auch vom Verfassungsgericht bestätigt worde.

Und da dies hier kein politisches oder sonstiges Laberforum sein soll, geht es nicht darum ob Hinz oder Kunz das gerecht oder ungerecht finden und auch nicht darum was Herr Maier oder Frau Müller dazu denkt.

Wenn Sie diskutieren wollen, suchen Sie sich bitte ein anderes Forum als Spielwiese aus, bzw, diskutieren das mit den Damen und Herren Politikern Ihres Wahlkreises.

Nein, Herr KSCler, im Gesetz stand es so nicht drinnen. Das meinten verschiedene Richter so herauslesen zu können oder gar zu müssen, nachdem sie festgestellt hatten, daß die Bundesregierungen in der Vergangenheit die Rentenkasse quasi geplündert hatten und damit leer war.

Wers nicht glaubt, kann es gerne nachlesen:
Michael Sauga - Wer arbeitet, ist der Dumme
Kapitel 3 - Der Sozialstaat - eine Beute der Politik
Der Beitrags-Klau - Seite 78ff.
Die Rente als Wahlkampfwaffe - Seite 98ff.

von
...2

@paladin
Es steht durchaus so im Gesetz. Wenn Sie's nicht glauben, lesen Sie § 77 Abs. 2 SGB VI.

von
Hubert

Zitiert von: ...2

@paladin
Es steht durchaus so im Gesetz. Wenn Sie's nicht glauben, lesen Sie § 77 Abs. 2 SGB VI.

Palkadin liest lieber irgendwelche abstrusen Bücher mit populistischem Inhalt.

von
Paladin

Zitiert von: ...2

@paladin
Es steht durchaus so im Gesetz. Wenn Sie's nicht glauben, lesen Sie § 77 Abs. 2 SGB VI.

Das Gesetz schließt ausdrücklich einen verringerten Zugangsfaktor ("Rentenabschlag") für Bezugszeiten vor Vollendung des 60. Lebensjahres aus.

Dies wird nochmals ausdrücklich durch § 77 Abs 2 Satz 3 SGB VI idF des EM-ReformG klargestellt, der sagt, dass die Zeit einer Rente vor Vollendung des 60. Lebensjahres nicht als Zeit einer "vorzeitigen Inanspruchnahme" gilt. Diese Bestimmung lautet:

"Die Zeit des Bezugs einer Rente vor Vollendung des 60. Lebensjahres des Versicherten gilt nicht als Zeit einer vorzeitigen Inanspruchnahme."

von
Paladin

Zitiert von: Hubert

Zitiert von: ...2

@paladin
Es steht durchaus so im Gesetz. Wenn Sie's nicht glauben, lesen Sie § 77 Abs. 2 SGB VI.

Palkadin liest lieber irgendwelche abstrusen Bücher mit populistischem Inhalt.

Aha, jetzt liegts an den Büchern, weil sie populistische Inhalte haben.

Ich habe eher den Eindruck, daß sie gerne ihr Fähnchen nach dem Winde halten. Wendehals sagt man auch dazu. Manche nennen es auch Opportunismus. Sind Sie ein Opportunist, Hubert?

von
Undertaker

Herr Westerwelle hat die grundsätzliche Einstellung der Regierung doch eindeutig formuliert:

„Wer arbeitet, muss mehr haben als derjenige, der nicht arbeitet!“

von
B´son

Zitiert von: Paladin

Zitiert von: ...2

@paladin
Es steht durchaus so im Gesetz. Wenn Sie's nicht glauben, lesen Sie § 77 Abs. 2 SGB VI.

Das Gesetz schließt ausdrücklich einen verringerten Zugangsfaktor ("Rentenabschlag") für Bezugszeiten vor Vollendung des 60. Lebensjahres aus.

Dies wird nochmals ausdrücklich durch § 77 Abs 2 Satz 3 SGB VI idF des EM-ReformG klargestellt, der sagt, dass die Zeit einer Rente vor Vollendung des 60. Lebensjahres nicht als Zeit einer "vorzeitigen Inanspruchnahme" gilt. Diese Bestimmung lautet:

"Die Zeit des Bezugs einer Rente vor Vollendung des 60. Lebensjahres des Versicherten gilt nicht als Zeit einer vorzeitigen Inanspruchnahme."

Und wissen sie denn auch, was der von Ihnen zitierte Absatz wirklich aussagt ?

Durch diesen Satz 3 wird "verhindert", dass die Abschläge bei EM-Renten ins uferlose gehen.
Die Kernaussage des Satz 3 (i.V.b. mit dem vorherigen Halbsatz) ist nämlich : Auch wer vor 60 (bzw. in Zukunft 62) eine EM-Rente in Anspruch nehmen muss hat nur einen maximalen Abschlag von 10,8 % in Kauf zu nehmen.

Ich kann diese Geheule wegen der Abschläge (vor dem 60.Lebensjahr) bei EM-Renten wirklich bald nicht mehr hören, warum beschweren sich diese Leute nicht im Gegenzug darüber, dass sie ja obwohl KEINE Beiträge mehr geleistet wurden noch eine Zurechnungszeit erhalten ?

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