Wenn die Erwerbsminderungsrente vor dem 60. Geburtstag beginnt, hätten Sie hier eine Minderung von 10,8 Prozent. Bei Umwandlung der Rente mit 60 in Altersrente für schwerbehinderte Menschen entfällt die Minderung.
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Wenn die Erwerbsminderungsrente vor dem 60. Geburtstag beginnt, hätten Sie hier eine Minderung von 10,8 Prozent. Bei Umwandlung der Rente mit 60 in Altersrente für schwerbehinderte Menschen entfällt die Minderung.
Mein Beitrag bleibt bestehen: wenn die Erwerbsminderungsrente vor dem 60. Geburtstag beginnt, hätten Sie hier eine Minderung von 10,8 Prozent. Bei Umwandlung der Rente mit 60 in Altersrente für schwerbehinderte Menschen entfällt die Minderung.
Auf die Entgeltpunkte sowohl der Neuberechnung wie auch des Besitzschutzes wird mit 60 kein Abschlag mehr berechnet, da die Rente aufgrund des besonderen Vertrauensschutzes nun nicht mehr vorzeitig bezogen wird (§ 77 Abs. 3 S. 3 Nr. 1 SGB VI). Für jeden Monat, den Sie über das 60. Lebensjahr hinaus verzögert die Umwandlung der Rente beantragen, bleibt ein Teil des Abschlags erhalten.
Stimmt. Das ist der einzige Sachverhalt. Natürlich betrifft dies schon eine geraume Anzahl von Rentnern.
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