Nach bindender Bewilligung einer Rente wegen Alters ist ein Wechsel in eine andere Rente wegen Alters ausgeschlossen. Wechsel bedeutet in diesem Zusammenhang, dass sich für die weitere Rente ein späterer Rentenbeginn ergibt.
Nachdem Sie ab dem 01.04.2014 eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen erhalten, ist daher ein Wechsel in die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ab dem 01.07.2014 ausgeschlossen.