Abschlag bei Altersrente für Schwerbehinderte

von
mepro

Ich bin Jahrgang 1953. Nach verkürzter Altersteilzeit habe ich zum 01.04.2014 “Altersrente für schwerbehinderte Menschen” mit 10,8 % Abschlag bewilligt bekommen. Zu diesem Zeitpunkt hatte ich bereits mehr als 45 rentenversicherungspflichtige Beitragsjahre.

Bei Bewilligung meiner Rente (Dez. 2013) war noch keine konkrete Rede von der von Frau Nahles vorgeschlagenen abschlagsfreien Rente mit 63 J. + 45 Beitragsjahren, so dass ich keinen Widerspruch eingelegt habe oder mit meinem Arbeitgeber einer Verlängerung des Arbeitsverhältnisses vereinbaren konnte.
Nun habe ich wohl auf Lebenszeit den hohen Abschlag zu tragen und bin damit deutlich schlechter gestellt als nicht behinderte Menschen meines Jahrganges, die seit 01.07.2014 mit 63 J.+2 M. ihre Rente ungekürzt bekommen.

Gibt es für mich eine Möglichkeit mit 63 J.+ 2 M. in die andere Rente zu wechseln.
Falls nein - hätte Klage Aussicht auf Erfolg?

von
L.

Nein, keine Aussicht auf Erfolg.

Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ist zum einen erst ab 01.07.2014 möglich

zum anderen, und noch viel entscheidender, ist § 34 Abs 4. Nr. 3 SGB VI:

Nach bindender Bewilligung einer Rente wegen Alters oder für Zeiten des Bezugs einer solchen Rente ist der Wechsel in eine
andere Rente wegen Alters ausgeschlossen.

Hätte der Gesetzgeber Ihren Sachverhalt berücksichtigen wollen, hätte er diesen Passus entsprechend reformiert. Tat er aber nicht.

Das gleiche gilt auch für zukünftige Reformen.

von
Fritz G.

Ich bin auch 53 geb, schwerbeh. 45 J. voll, warum haben Sie sowas unterschrieben mit diesem hohen Abschlag, verstehe ich nicht. Das geht alles überbrücken durch arbeitslos, Krankengeld usw. Bei 45 Beitragsj. brennt nichts mehr an, ich gehe mit 63 u 2 Monate in Rente. Warum haben Sie sich nicht vorher informiert, jetzt geht da nichts mehr.

Experten-Antwort

Nach bindender Bewilligung einer Rente wegen Alters ist ein Wechsel in eine andere Rente wegen Alters ausgeschlossen. Wechsel bedeutet in diesem Zusammenhang, dass sich für die weitere Rente ein späterer Rentenbeginn ergibt.
Nachdem Sie ab dem 01.04.2014 eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen erhalten, ist daher ein Wechsel in die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ab dem 01.07.2014 ausgeschlossen.

von
W*lfgang

Hallo mepro,

im/erst/schon Dezember 2013 lag der Koalitionsvertrag mit der Absicht vor, die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren auf 63 runterzuziehen auf dem Tisch - bereits (unscharf formuliert) mit stufenweiser Anhebung. Schon zu diesem Zeitpunkt hätten Sie reagieren können - ja eigentlich doch nicht, da Sie erst 2016 63 Jahre alt werden ...eine mögliche (Wieder-)Verlängerungsphase der ATZ halte ich zu diesem Zeit schon für völlig ausgeschlossen, da Sie in dieser Zeit schon in der passiven ATZ-Phase waren.

Sie haben sich doch bewusst sogar für eine _Verkürzung_ der ATZ entschieden - UNTER INKAUFNAHME des hohen Abschlags, auch wenn die ursprüngliche ATZ wahrscheinlich zur abschlagsfreien Rente geführt hätte. Ihnen waren die 'gewonnenen' Jahre/Monate Freizeit wichtiger, als Ihre Rente. Jetzt darüber zu lamentieren, dass Sie wohl schon in 2013/12/11 auf den frühestmöglichen Rentenzug aufgesprungen sind, ist meinen Augen etwas scheinheilig - es war Ihre persönliche Entscheidung nach besten Wissen ...und hoffentlich haben Sie sich dazu auch vorher beraten lassen/zum Rechtsstand dieser Tat.

Würden die Rentenvoraussetzungen nach Ihrer Entscheidung verschlechtert worden sein, würden Sie sich doch heute einen Feixen ;-) Als schwerbehinderte Mensch konnten Sie einen wesentlich früheren aktiven Ausstieg aus den Erwerbsleben nutzen/den Ihr Arbeitgeber sogar entgegen früher Absprache mitgetragen hat/wozu er nicht verpflichtet war, den nicht behinderte Menschen nicht haben – worin sehen Sie da eine Benachteiligung?

Gruß
w.

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