Abschlag bei Erwerbsmindungsrenten

von
Heidelbeere

Bei Erwerbsminderungsrenten werden vorweg bekanntlich ca. 10 % vom ermittelten Rentenbetrag vorweg abgezogen, da es sich um eine Art von vorzeitiger Rente - analog wie bei den vorzeitig in Anspruch genommenen Altersrenten - handelt. Zunächst hatte jedoch das Bundessozialgericht in Kassel gesagt, daß dieser Abschlag rechtswidrig ist. Danach haben jedoch 2 andere Senate des Bundessozialgerichts gesagt, diese Abschläge wären rechtens. Ich kann nicht verstehen, daß man so gegensätzlicher Ansicht sein kann. Woran liegt das? Was wird hier gespielt? Welche Erwägungen, außer der reinen Entscheidung nach den Buchstaben des Gesetzes, sind hier im Spiel?

von
Sabertooth

daß die Finanzierung der EM-Rente ohne Abschlag nur sehr schwer möglich ist.
Die Leute bei der Rentenversicherung, die für die Finanzierung zuständig sind, mögen da einen gewaltigen Schreck bekommen haben.
Deshalb hat man eben, das so gemacht.
Soweit ich weiß, hat man den Richter, der den Abschlag als gesetzeswidrig erklärt hat, danach einfach organisatorisch "kaltgestellt", zumal er auch noch andere rentnerfreundliche Entscheidungen getroffen hat. Sogar von Mobbing war da die Rede. Wenn man die Urteile liest, kann man feststellen, daß die Begründungen für die Urteile, die den Abschlag als nicht gesetzeswidrig erklärt haben, sehr langatmig und schwer lesbar sind.
Dagegen ist die Begründung für das Urteil, das den Abschlag für gesetzwidrig erklärt, relativ einfach zu lesen und zu verstehen.
Aber bitte, das ist meine persönliche Ansicht. Andere werden andere Ansichten bzw. Meinungen dazu haben.

von
-_-

:P Fachleute haben das in einem Einzelfall ergangene BSG-Urteil (Urteil vom 16.5.2006, Aktenzeichen: B 4 RA 22/05 R) von Anfang an für ein Fehlurteil gehalten.

Inzwischen haben sich auch zwei Senate des BSG nicht der im Einzelfall ergangenen Entscheidung anschließen können (Aktenzeichen B 5 R 32/07 R, B 5 R 88/07 R, B 5 R 98/07 R und B 5 R 140/07 R). Der 5a. Senat des Bundessozialgerichts in Kassel bestätigte am 14.8.2008 die seit 2001 gültige Praxis der Rentenversicherungsträger, Erwerbsminderungsrenten und daraus resultierende Hinterbliebenenrenten um bis zu 10,8 Prozent zu kürzen, wenn die Renten vor dem 60. Geburtstag in Anspruch genommen werden.

Sozialverbände und DGB "kämpfen" zwar noch vor dem Bundesverfassungsgericht (Aktenzeichen: 1 BvR 3588/08 ), vermutlich aber vergeblich, wenn man bedenkt, dass das BSG die Verfassungsmäßigkeit der strittigen Regelung bereits geprüft und bestätigt hat. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Entscheidung über die Klage zunächst bereits für 2010, nunmehr für die erste Jahreshälfte 2011 angekündigt. Der genaue Termin steht allerdings noch nicht fest.

Lesen Sie
http://www.vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID=de18839&SID=FSTzaXx3v4nhQmt3iyJDaU7rOX9aUf

von
Mußtopf

Vielleicht läuft das ganze so ab:

Klar am Geld liegts.

Die nächste (kleine) Rentenerhöhung soll ja voraussichtlich im März verkündet werden.
Wahrscheinlich wird diese Rentenerhöhung hoher ausfallen als erwartet (vielleicht 1,5 % bis 2 %) Ungefähr gleichzeitig wird das Bundesverfassungsgericht verkünden, daß der Abschlag nicht gesetzeswidrig ist. Mit der Rentenerhöhung von 1,5 % bis 2 % für alle werden dann die EM-Rentner "getröstet". Gleichzeitig hat man im Wahljahr 2011 nochmal was zur Gewinnung der Wählergunst getan.

von
Springbrunnen

Sicherlich ist es eine Menge "Holz" diesen Abschlag zu finanzieren (laufende Zahlungen incl. der Nachzahlungen)

Man muß aber auch berücksichtigen, daß der Staat dann enorme Beträge wie z.B. an Grundsicherung oder an Wohngeld oder an anderen Sozialleistungen einspart, da die Erwerbsminderungsrenten oft sehr niedrig sind.

Mit der Erhöhung der Erwerbsminderungsrenten fallen nämlich viele Erwerbsminderungsrentnerr aus der Grundsicherung bzw. aus dem Wohngeldbezug heraus oder bekommen dann weniger Grundsicherung bzw. Wohngeld.

Diesen Einspareffekt sollte man auf jeden Fall berücksichtigen und Gegenrechnen.

von
-_-

:P Was würden Sie sagen, wenn Ihre Lebensversicherung die von Ihnen eingezahlten Beiträge zur Senkung des Aufwands an Wohngeld oder Grundsicherung verwenden würde? Weder bei den rechtlichen Grundlagen, noch bei der Finanzierung haben die gesetzliche Rentenversicherung und die von Ihnen genannten staatlichen Sozialleistungen eine Gemeinsamkeit. Die gesetzliche Rentenversicherung wird künftig mit viel Mühe in der Lage sein, den eigenen Verpflichtungen nachzukommen, ohne den Beitrag ins Unermessliche steigen zu lassen. Nur wer wesentliche Unterschiede der Leistungen völlig ignoriert, kann uns einen so abwegigen und unreflektierten Beitrag zu der Thematik zumuten.

von
Springbrunnen

Zitiert von: -_-

:P Was würden Sie sagen, wenn Ihre Lebensversicherung die von Ihnen eingezahlten Beiträge zur Senkung des Aufwands an Wohngeld oder Grundsicherung verwenden würde? Weder bei den rechtlichen Grundlagen, noch bei der Finanzierung haben die gesetzliche Rentenversicherung und die von Ihnen genannten staatlichen Sozialleistungen eine Gemeinsamkeit. Die gesetzliche Rentenversicherung wird künftig mit viel Mühe in der Lage sein, den eigenen Verpflichtungen nachzukommen, ohne den Beitrag ins Unermessliche steigen zu lassen. Nur wer wesentliche Unterschiede der Leistungen völlig ignoriert, kann uns einen so abwegigen und unreflektierten Beitrag zu der Thematik zumuten.

Vielen Dank für Ihren Beitrag.

Da müssen die Meinungen und Ansichten im öffentlichen Sektor (Bund, Länder, Gemeinden, staatliche Organisationen) aber sehr gegensätzlich sein, wenn Sie so argumentieren.

Anderseits haben die Bundesregierungen und Ministerien in der Vergangenheit sich sehr stark um die Rentenkassen "bemüht", als diese noch gut gefüllt werden und diese aus verschiedenen Gründen bekannterweise auch zweckentfremdet genutzt.

Jetzt wo die Rentenkassen fast leer sind, wird die Rentenversicherung weitgehend auf sich alleine gestellt und soll bitteschön selbst schauen, daß die Einnahmen ausreichen. Das ist nicht gerade fair.

Sicherlich wird man nicht erwarten, daß rückwirkend der Abschlag gezahlt wird, aber die laufenden Zahlungen wird die Bundesregierung in die Rentenkasse schon einschiessen können. Wenn man bedenkt, was die Bundesregierung z.B. an Subventionen vergibt, dürfte das ohne weiteres finanzierbar sein.

Das ist jedenfalls meine Meinung.

von
Springbrunnen

Gerade lese ich, daß Schäuble Deutschland auf höhere Beträge zum Euro-Rettungsfonds vorbereitet.
Wenn man die Größenordnungen im Euro-Rettungsfonds sieht, ist die Finanzierung des Abschlags bei den Erwerbsminderungsrenten ein Klax.
Die Rentner und die Rentenversicherung müssen praktisch um jeden Euro vom Bund kämpfen und beim Euro-Rettungsfonds drückt der Bund wohl beide Augen zu.
Ich hoffe, daß bei den kommenden Landtagswahlen die Wähler die Prioritäten des Bundes wieder zurechtrücken.

von
Invalide

Zitiert von: -_-

:P Was würden Sie sagen, wenn Ihre Lebensversicherung die von Ihnen eingezahlten Beiträge zur Senkung des Aufwands an Wohngeld oder Grundsicherung verwenden würde? Weder bei den rechtlichen Grundlagen, noch bei der Finanzierung haben die gesetzliche Rentenversicherung und die von Ihnen genannten staatlichen Sozialleistungen eine Gemeinsamkeit. Die gesetzliche Rentenversicherung wird künftig mit viel Mühe in der Lage sein, den eigenen Verpflichtungen nachzukommen, ohne den Beitrag ins Unermessliche steigen zu lassen. Nur wer wesentliche Unterschiede der Leistungen völlig ignoriert, kann uns einen so abwegigen und unreflektierten Beitrag zu der Thematik zumuten.

Die durchschnittliche Erwerbsminderungsrente liegtl bei ca. 650 Euro liegen. Es ist schon enttäuschend und beklemmend zu erleben, daß es Menschen in diesem Lande gibt, denen so viel daran gelegen ist, daß Erwerbsminderungsrenter so wenig Geld zum Leben bekommen.

Aber ist gibt ja noch ärmere Leute, sollen die doch bitte nach Afrika geben, da sterben Menschen sogar vor Hunger. Nicht wahr?????

von
Invalide

Zitiert von: -_-

:P Was würden Sie sagen, wenn Ihre Lebensversicherung die von Ihnen eingezahlten Beiträge zur Senkung des Aufwands an Wohngeld oder Grundsicherung verwenden würde? Weder bei den rechtlichen Grundlagen, noch bei der Finanzierung haben die gesetzliche Rentenversicherung und die von Ihnen genannten staatlichen Sozialleistungen eine Gemeinsamkeit. Die gesetzliche Rentenversicherung wird künftig mit viel Mühe in der Lage sein, den eigenen Verpflichtungen nachzukommen, ohne den Beitrag ins Unermessliche steigen zu lassen. Nur wer wesentliche Unterschiede der Leistungen völlig ignoriert, kann uns einen so abwegigen und unreflektierten Beitrag zu der Thematik zumuten.

Die durchschnittliche Erwerbsminderungsrente liegt bei ca. 650 Euro.

Es ist schon enttäuschend und beklemmend zu erleben, daß es Menschen in diesem Lande gibt, denen so viel daran gelegen ist, daß Erwerbsminderungsrenter so wenig Geld zum Leben bekommen.

Aber ist gibt ja noch ärmere Leute, sollen die doch bitte nach Afrika geben, da sterben Menschen sogar vor Hunger. Nicht wahr?????

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