Hallo Andy S.,
der Abschlag würde 14,4 % betragen.
Der Anspruch auf die Altersrente für langjährig Versicherte richtet sich nach § 36 SGB VI. Danach besteht ein Anspruch auf die abschlagfreie Altersrente erst, wenn Sie das 67. Lebensjahr vollendet haben. Dieses Lebensalter ist mit der Altersgrenze für die Regelaltersgrenze identisch. Die vorzeitige Inanspruchnahme ist ab dem 63. Lebensjahr zulässig.
Die Berechnung des Abschlags bezieht sich immer auf das maßgebende Eintrittsalter in eine abschlagfreie Altersrente der beatragten Rentenart. Ob eine andere Altersrente ggf. früher ohne Abschlag in Anspruch genommen werden kann, spielt keine Rolle.
Die Rente Würde bei einem Rentenbeginn im Jahr 2027 also 4 Jahre vorzeitig in Anspruch genommen werden. Der Abschlag würde demnach 14,4 % betragen (48 Monate x 0,3 % Abschlag).
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung