Erwerbsminderungsrente und 10,80% abschlag vor
dem 60. lebensjahr.
Über die zulässigkeit-oder auch nicht, wurde ja hier
schon oft berichtet. Geändert hat sich bis heute
nichts.
Ich will auch wirklich nicht das thema nochmals
lostreten.
Aufgeschreckt wurde ich vergangenen dienstag bei
einem öffentlich zugänglichen vortrag bei gewerk-
schaftssenioren.
Der referierende-beruflich frühzeitige rentner, nun-
mehr rentenberater der deutschen rentenversicherung
erklärte:
Dies ist noch nicht ausgestanden, jedoch der
klagende rentner erhält durch spruch des gerichtes
nunmehr seine EM. rente ohne abzüge.
Halte den ersten satz für richtig, kann mir aber das
andere nicht vorstellen.
Danke im voraus für die antwort.
MfG.