Hallo Thorsten,
W*lfgang hat die Frage bereits abschließend beantwortet.
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Hallo Thorsten,
W*lfgang hat die Frage bereits abschließend beantwortet.
Ich gebe Schade völlig Recht. Eine willkürliche, theoretische Frage. Ich denke nur der Experte wird darauf am Montag sachgerecht antworten, aber nur weil er muss. Für alle anderen ist die konstruierte Situation zu absurd, um Zeit für die Antwort darauf zu verschwenden.Prüfungsfrage oder was?Die Befristung wird dann vorgenommen, wenn nicht auszuschliessen ist, dass eine Genesung eintritt. Dieses ist z.B. bei Depressionen oder bei Knochenverletzungen durchaus denkbar. Gleichzeitig wird durch die volle EM-Rente ein ALG1-Anspruch erworben. Also eine durchaus berechtigte Frage.
Hallo Wolfgang, darf ich hier bitte auch nochmal nachfragen: Ich beziehe noch rund ein Jahr eine befristete, volle Erwerbsminderungsrente; nach Ansicht meiner Ärzte kann ich evtl. bald wieder arbeiten (Ich hatte eine schwere Krebserkrankung; diese ist aber nicht mehr nachweisbar). Wenn ich wieder arbeiten gehe, wie wirkt sich die Zeit des Rentenbezugs (voraussichtlich ca. 4,5 Jahre) dann später auf meine Altersrente aus? Einen Abzug von 10,8% habe ich dann zwar nicht mehr - aber wie werden die Jahre bewertet? Ich konnte ja in der Zeit keine weiteren Punkte sammeln und da ich keinen "Vertrauenesschutz" habe, gehen mir dann meine Punkte verloren?! Dann müsste ich ja auf jeden Fall versuchen, bis zur Altersrente durchgängig EM-Rentner zu bleiben, damit ich nicht schlechter gestellt bin als wenn ich arbeite. Das kann aber doch auch nicht Sinn des Gesetzes sein. Wo ist mein Denkfehler?! Danke Befristete RentnerinFür alle anderen ist die konstruierte Situation zu absurd, um Zeit für die Antwort darauf zu verschwenden.Ihnen war es immerhin nicht zu absurd, die Zeit für eine Antwort dazu zu verschwenden ;-) Zur Ausgangsfrage von Thorsten: Zunächst geht der 'Vertrauensschutz' in die alten persönlichen EP verloren, wenn nach erneutem Rentenbeginn mehr als 2 Jahre vergangen sind. Neue Rente, neues (Berechnungs)Spiel ...die insgesamt neu ermittelten EP werden mit dem dann gültigen Zugangsfaktor bemessen. Entsprechend Rentenbeginnalter kein Abschlag = kein Abschlag (mehr). Gruß w.
Hallo Befristete Rentnerin, auch ich habe mir am Anfang ( bin auch befristete volle EMR) diese Fragen gestellt. Was ist wenn ich wieder gesund werde? Wird mir dann plötzlich die volle EMR entzogen oder erhalte ich nur noch eine teilweise EMR und was ist mit den EP? Mittlerweile habe ich mich damit abgefunden und Ihr vorheriger Beitrag: ""Dann müsste ich ja auf jeden Fall versuchen, bis zur Altersrente durchgängig EM-Rentner zu bleiben, damit ich nicht schlechter gestellt bin als wenn ich arbeite."" Genauso werde ich verfahren. (Kommt darauf an wie alt man ist). Und Sie müssen sich nicht rechtfertigen wegen Ihrer Erkrankung. Ich hoffe, dass Sie die richtige Entscheidung treffen. Und alles Gute. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.Hallo Befristete Rentnerin, Na gottseidank! – nach Ablauf der 'Heilungsbewährung'/aus Sicht Versorgungsamt - und auch der DRV wird wieder volles Erwerbsvermögen erreicht – und Sie können wieder voll schaffen ...ich drück Ihnen dafür die Daumen! Keine Sorge, die Zeit des Rentenbezugs gilt als sogenannte Anrechnungszeit = beitragsfreie Versicherungszeit und ist dann auch zu bewerten. Ihr bis zum Altersrentenbeginn erzielter Durchschnittswert aus allen Zeiten (Gesamtleistungswert nennt man das ...schauen Sie dazu mal in den vollständigen EMRT-Bescheid, da werden Sie das bereits für die bewertete Zurechnungszeit finden) wird dann auch für die Rentenbezugszeit in Form von Entgeltpunkten (EP) berechnet. Gruß w.Guten Morgen Wolfgang, vielen Dank für die ausführliche Antwort. Das heißt, die Anrechnungszeit der vollen EM-Rente wird - ähnlich wie die Zurechnungszeit - mit dem Durchschnitt aller anderen Zeiten bewertet? (Die Zurechnungszeit wurde mir damals in der Reha so erklärt). Wie ist das aber, wenn ich eine teilweise EM-Rente habe und nebenbei Teilzeit arbeite? Ich habe dann ja Einkommen, für das ich Punkte bekomme. Zählt die Anrechnungszeit dann parallel auch etwas (wenn ja wieviel? Die Hälfte des Durchschnitts der anderen Zeiten?) oder bleibt es dann bei der den Punkten beim Einkommen aus der Teilzeitarbeit? ("wieder arbeiten" heißt vermutlich nur Teilzeit, da ich aufgrund der Chemo folgen auf Dauer starke Gelenkschmerzen haben werde). Viele Grüße Befristete Rentnerin
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