Hallo Befristete Rentnerin,
> nach Ansicht meiner Ärzte kann ich evtl. bald wieder arbeiten (Ich hatte eine schwere Krebserkrankung; diese ist aber nicht mehr nachweisbar).
Na gottseidank! – nach Ablauf der 'Heilungsbewährung'/aus Sicht Versorgungsamt - und auch der DRV wird wieder volles Erwerbsvermögen erreicht – und Sie können wieder voll schaffen ...ich drück Ihnen dafür die Daumen!
> Wenn ich wieder arbeiten gehe, wie wirkt sich die Zeit des Rentenbezugs (voraussichtlich ca. 4,5 Jahre) dann später auf meine Altersrente aus? Einen Abzug von 10,8% habe ich dann zwar nicht mehr - aber wie werden die Jahre bewertet? Ich konnte ja in der Zeit keine weiteren Punkte sammeln
Keine Sorge, die Zeit des Rentenbezugs gilt als sogenannte Anrechnungszeit = beitragsfreie Versicherungszeit und ist dann auch zu bewerten. Ihr bis zum Altersrentenbeginn erzielter Durchschnittswert aus allen Zeiten (Gesamtleistungswert nennt man das ...schauen Sie dazu mal in den vollständigen EMRT-Bescheid, da werden Sie das bereits für die bewertete Zurechnungszeit finden) wird dann auch für die Rentenbezugszeit in Form von Entgeltpunkten (EP) berechnet.
> Wo ist mein Denkfehler?!
Die Rentenbezugszeit ist keine Null-Nr., da gibt es eben auch EP bei Berechnung der Altersrente für :-)
Gruß
w.