Wenn Sie tatsächlich vor dem 01.01.2007 ATZ vereinbart haben und AM 01.01.2007 mindestens 50% schwerbehindert waren, erhalten Sie die Altersrente (35 Jahre unterstellt) mit 63 und ohne Kürzung, sonst, wie von Ihnen geschildert. Die Aussage von „Assdorf“ ist falsch!