Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Abschlag nach ATZ

von Adam17.10.2011 | 20:02
1700 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich komme bald in die 4 jährige Freistellungsphase der ATZ. Bin 53 geb.,Schwerbeh. Nur mal zu meiner Info, meine ATZ endet mit 63 J. Also bekomme ich für die fehlenden 7 mon. 2,1 % Abschlag für immer. Bei mir ca. 25 Euro im Monat. Um den Abschlag zu verhindern sagte mir jemand, könnte ich mich 7 mon. arbeitslos melden. Geht das ? Danke Ihnen für Antwort.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wenn Sie tatsächlich vor dem 01.01.2007 ATZ vereinbart haben und AM 01.01.2007 mindestens 50% schwerbehindert waren, erhalten Sie die Altersrente (35 Jahre unterstellt) mit 63 und ohne Kürzung, sonst, wie von Ihnen geschildert. Die Aussage von „Assdorf“ ist falsch!

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

7 Antworten

Schadeam 17.10.2011 | 23:22
Ja das geht - zumindest aus heutiger Sicht. Ob sich das aber rechnet? Möglicherweise bekommen Sie 3 Monate Sperrzeit also kein ALG und das ALG berechnet sich nach dem "halben" Lohn. Aber darüber braucht man sich heute noch keine grauen Haare wachsen lassen, das klären Sie zu gegebener Zeit mit dem Arbeitsamt. Warum haben Sie eigentlich den ATZ Vertrag so unterschrieben, wenn Sie die Abschläge nicht wollen?
Assdorfam 18.10.2011 | 07:53
Die Ansicht von Darkknight ist nicht zutreffend. Abschlagsfreiheit bei Rentenbeginn mit 63 nur dann, wenn Schwerbehinderung schon im Jahr 2000 festgestellt wurde.
DarkKnight RVam 18.10.2011 | 07:40
Hallo Adam, kann es sein, dass Sie die Altersteilzeit mit Ihrem Arbeitgeber bereits vor dem 1.1.2007 vereinbart haben? Falls dies der Fall sein sollte, dann könnten Sie mit 63 die Altersrente für schwerbehinderte Menschen abschlagsfrei erhalten. Falls nicht, würde der Abschlag - wie von Ihnen angegeben - 2,1 % betragen.
Assdorfam 18.10.2011 | 12:58
Hallo, ich bitte um Nachsicht. Meine irrige Vermutung beruht auf einem anderen Sachverhalt, mit dem ich mich kürzlich beschäftigte. Der Experte hat Recht.
Without thinkingam 18.10.2011 | 13:25
Na da haben wir aber alles durcheinander geworden. Wenn schon im Jahr 2000 dann vor November. Aber das is auch nur für die abschlagsfrei mit 60 wichtig.
DarkKnight RVam 19.10.2011 | 07:11
Also, nicht zutreffend würde ich meine Aussage jetzt nicht unbedingt nennen, eher nicht vollständig. Ich hätte natürlich auch noch nach der Schwerbehinderung fragen können/müssen. Der EXPERTE hat es zutreffend ergänzt ;-)
Without thinkingam 19.10.2011 | 07:17
Der EXPERTE hat es zutreffend ergänzt ;-) [/quote Sehe ich auch so. Naja Assdorf hat nicht wirklich viel Ahnung von der Materie. Gefährliches Halbwissen nennt man sowas glaub ich.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026