Hallo Bechti
Wenn Ihre Regelaltersrente mit 66 Jahren beginnt, sind Sie 1958 geboren.
Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen können Sie nach Vollendung des 61. Lebensjahres mit 10,8 % Abschlägen in Anspruch nehmen (weitere Beispiele: ab 62 Jahren mit 7,2 %; ab 63 Jahren mit 3,6 %). Ohne Abschläge können Sie diese Rente nach Vollendung des 64. Lebensjahres in Anspruch nehmen. Zwischen diesen Monaten kann der Rentenbeginn frei gewählt werden (Voraussetzung: GdB von mind. 50, Wartezeit von 35 Jahren ist erfüllt, Hinzuverdienstgrenze wird eingehalten und rechtzeitige Antragstellung). Die Abschläge berechnen sich also auf die Zeit des Beginns der abschlagsfreien Rente, welche beantragt wurde.
Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte können Sie ohne Abschläge ebenfalls nach Vollendung des 64. Lebensjahres in Anspruch nehmen. Eine vorzeitige Inanspruchnahme dieser Rentenart ist nicht möglich.
Mit freundlichen Grüßen