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Experten-Antwort

Abschlag Rente

von Sari03.05.2018 | 15:43
547 Ansichten
3 Antworten

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Hallo zusammen, Ich habe gestern meinen Rentenbescheid bekommen. Volle Erwerbsminderungsrente rückwirkend seit 1.12.2015 bis 30.06.2019. Ich hatte nicht so schnell damit gerechnet Die rückwirkende Rente macht mir Magenschmerzen. Ich bin momentan bis zum 31.5.2018 bezahlt freigestellt. Mein AG zahlt mein volles Gehalt und ich bekomme Ende Mai zudem meinen Urlaub ausgezahlt. Nun hat die DRV mir knapp 500 Euro dauerhaft von der Rente abgezogen, da der Hinzuverdienst in 2018 zu hoch ist. Kann ich ab dem 1.6. Eine Neuberechnung beantragen? Ab dann habe ich keinen Hinzuverdienst mehr. Oder werden mir nun dauerhaft 500 Euro abgezogen?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 04.05.2018 | 09:55

Aufgrund des Wegfalls Ihres Hinzuverdienstes können Sie die Überprüfung Ihrer Teilrente beantragen. Welcher sich ggfs. weiter zu berücksichtigende Abzugsbetrag für das Jahr 2018 ergibt, kann von hier aus jedoch nicht gesagt werden.

2 Antworten

Saroam 03.05.2018 | 17:12
Hallo Sari, es tut mir ausserordentlich Leid. Dauerhaft. Gruß
W*lfgangam 03.05.2018 | 20:59
Hallo Sari, das ergibt sich doch aus dem Rentenbescheid aus der Anlage 'Rente und Einkommen', welcher HInzuverdienst aus 2018 für das _gesamte_ Jahr 2018 berücksichtigt worden ist, auch wenn Ihr Arbeitseinkommen bereits im Mai endet - Einkommen aus Teilzeiträumen des Jahres (hier Jan - Mai) sind auf das ganze Jahr 'umzulegen'. Erst für 2019 ergibt sich dann eine neue Einkommenssituation, kein Einkommen mehr = keine Kürzung der Rente mehr. Wenn Ihnen der Bescheid/die Einkommensanrechnung nicht schlüssig erscheint, gehen Sie in den nächsten Tagen mit dem Rentenbescheid zur nächsten Beratungsstelle. Und ja, eine neue Einkommens(nicht)anrechnung ist möglich, dafür fehlen hier aber grundlegende Kenntnisse aus Ihrem Rentenbescheid/der zugrunde liegenden Einkommensanrechnung. Gruß w.
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