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Abschlag trotz 45 Jahre Beschäftigung

von isabel 9908.04.2009 | 10:56
1090 Ansichten
2 Antworten

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Zur Moderatoren-Antwort springen
Laut Rentenbeginnrechner könnte ich mit 63 in Rente gehen also 2027 mit 14,4% Abschlag. Wenn ich dieses Alter erreicht habe bin ich allerdings 45 Jahre berufstätig gewesen. Gelte also als besonders langjähriger Versicherter. Habe ich dann trotzdem den Abschlag? Die Anzahl der Jahre der Einzahlung wirkt sich offensichtlich gar nicht aus, oder?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die "45 Jahre" wirken sich bei den Vertrauensschutzregelungen der älteren Versicherten unter Umständen günstig aus.

Ab 2012 wird es eine neue Rentenart geben, die "Altersrente für besonders langjährig Versicherte". Für den Bezug dieser ab Vollendung des 65. Lebensjahres abschlagsfrei gezahlten Altersrente ist die Wartezeit von 45 Jahren Voraussetzung. Auf den Abschlag der von Ihnen anvisierten Altersrente wirken sich die 45 Jahre nicht aus.

1 Antworten

Amadéam 08.04.2009 | 11:32
Auch 50 und mehr Versicherungsjahre helfen da nicht weiter. Bei einem Rentenbeginn VOR Vollendung des 65. Lebensjahres und kein Vorliegen von Schwerbehinderung wird Ihr Jahrgang die Abschlagskröte wohl schlucken müssen.
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