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Experten-Antwort

Abschlag vermeiden,neues Gesetz?

von Josef K.31.01.2014 | 19:47
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7 Antworten

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Bitte um Meinungen anderer hier im Forum. Ich werde alles erfüllen 63 J. 48 J. Beiträge. Mein Anspruch nächstes Jahr 1200 Euro Netto-Rente, 300 Euro Netto-Betriebsrente. Ich hätte ca.2% Abschlag, den ich vermeiden möchte. Reiche ich 2 Mon. später Rente ein verzichte ich auf 3000 Euro, u habe keinen Abschlag. Mit Abschlag fehlen mir jeden Monat ca.30 Euro, sollte ich in 10 J. noch leben, liege ich schon bei 3600 Euro- Verlust. Vielleicht gibt es noch andere Möglichkeiten? was meinen Sie dazu? Mein Rentenberater hier vor Ort macht sich das sehr leicht-O Ton- nimm die paar Euro Abschlag hin und du hast deine Ruhe, so sehe ich das nicht, da meine Frau wenig Anspruch hat. Danke f Antwort

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Josef K.

in den bisherigen Beiträgen wurde Ihre Frage bereits ausgiebig besprochen.

Auch die wichtigen Aspekte bei der Entscheidung wurden aufgeführt, nämlich

- die Höhe der Rente zum jeweiligen Zeitpunkt

- die Höhe der entgangenen Rente bei einem späteren Rentebeginn

- Möglichkeiten der finanziellen Überbrückung einereventuellen Übergangszeit zwischen Ende der Beschäftigung/des Sozialleistungsbezuges und Beginn einer Rente

- die Frage nach der Krankenversicherung und der Kosten dafür in einer eventuellen Übergangszeit

- die Höhe einer eventuellen späteren Witwenrente Ihrer Frau

- die steuerlichen Aspekte eines eventuell höheren Besteuerungsanteils bei einem späteren Rentenbeginn über einen Jahreswechsel hinaus

- und vor allen Dingen der Aspekt Ihrer voraussichtlichen Lebenserwartung.

Letztendlich bleibt es aber dabei, dass nur Sie selbst die Frage nach dem für Sie günstigsten Rentenbeginn beantworten können. Denn nur Sie können die Annahmen über zukünftige Entwicklungen, wie z.B. über Ihre Lebenserwartung, treffen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

Sozialröchler?am 31.01.2014 | 19:55
Wenn Sie Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.
KSCam 31.01.2014 | 23:44
Wo ist das Problem? Sie kennen die beiden Varianten und müssen sich halt für eine entscheiden. Keiner wird und kann Ihnen diese Entscheidung abnehmen, die Folgen (so oder so) tragen auch Sie.
Angiam 01.02.2014 | 09:20
Ich würde Ihnen raten noch 2 Monate abzuwarten (sofern Sie es sich finanziell leisten können) und erst dann abschlagsfrei in Rente zu gehen. Sicherlich "verlieren" Sie in diesen beiden Monaten den Anspruch auf RV-Rente in Höhe von ca. 1200 Euro netto. Aber wie Sie ja schon selbst geschrieben haben, sind das dann ca. 3000,-€, diese haben Sie nach etwa 8 Jahren und 4 Monaten Rentenbezug "wieder gut gemacht". Die meisten Menschen beziehen länger Rente, wenn Sie sich also ihrem Alter entsprechend noch fit fühlen, können Sie ja auch von einer längeren Lebenserwartung ausgehen. Insofern würde sich die abschlagsfreie Rente bei Ihnen auf lange Sicht finanziell lohnen. Außerdem glaube ich, dass Ihre Frau dann auch einen höheren Witwenrentenanspruch hätte, falls Sie vor ihr sterben sollten.
W*lfgangam 01.02.2014 | 16:42
Hallo Josef K., Ihr Berater hat sich hoffentlich auch Gedanken über Ihre Krankenversicherung/die Ihrer Frau diesen 2 Monaten gemacht - käme auf die entgangenen Zahlungen Rente/Betriebsrente noch oben drauf. Falls Sie mit dem späteren Rentenbeginn auch noch in ein neues Jahr reinrutschen, kommt ggf. auch ein niedrigerer Steuerfreibetrag auf Sie zu. Wenn Sie genug auf dem Konto haben, um ggf. Engpässe in diesen 2 Monaten überbrücken zu können (Waschmaschine leckt, Auto im Graben, Totenkränze für die Verwandten ...), tun Sie es. Persönlich halte ich eine rentable Laufzeit von nach 10 Jahren in dem Alter nicht für besonders attraktiv. Gruß w.
Josef K.am 01.02.2014 | 18:57
Hallo Wolfgang, wenn ich 2 Monate Arbeit bekomme auch mit wenig Lohn, ist es doch besser als 2,1% Abschlag für immer.
W*lfgangam 01.02.2014 | 19:10
Hallo Josef K. da haben Sie wohl Recht! ...muss ich nicht mal nachrechnen (Zweifel bleiben), sofern sie eine pflichtversicherte Beschäftigung (keinen versicherungspflichtigen Minijob) in diesen 2 Monaten haben. Gruß w.
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