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Abschlag von EU-Renten verfassungswidrig

von dekox27.07.2007 | 21:20
2543 Ansichten
56 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Pardon, hier wird ständig das Urteil des SG Aaachen "S 13 KN 9/07 - Abschlag von EU-Renten ist nicht verfassungswidrig" zitiert. Zwischenzeitlich gibt es dbzgl. aber schon wieder ganz andere Entscheidungen, die man an dieser Stelle auch einmal erwähnen sollte. LSG Saarland L 7 R 61/06 LSG Saarland L 7 R 40/06 SG Lübeck S 14 R 301/07 SG Lübeck S 14 R 235/07 Alle Entscheidungen lauten: "ABSCHLÄGE VON EU-RENTEN SIND GESETZESWIDRIG" Ich kann nur jedem Betroffenen raten, sein Verfahren NICHT bis zur nächsten höchstrichterlichen Entscheidung ruhen zu lassen. Erhebt Klage vor den Sozialgerichten!

56 Antworten

KSCam 27.07.2007 | 21:57
danke, wir wissen es jetzt. In den letzten beiden Tagen wurde dieses Thema zum wiederholten Male bis zum Erbrechen durchgekaut. Ich glaube nicht, dass ein weiterer Beitrag der geneigten Leserschaft neue Erkenntnisse vermittelt.
dekoxam 27.07.2007 | 21:50
Die nächste höchstrichterliche Entscheidung in dieser Sache, erfolgt durch den 5a Senat des BSG (dieser ist für ehemalige LVA-Mitglieder zuständig - der 4. Senat mit seiner Entscheidung B 4 RA 22/05 R, für ehemalige BfA-Mitglieder) Az. "B 5a/5 R 32/07 R", wird sicher Anfang 2008 tagen. Übrigens sind die beiden Urteile vom LSG Saarbrücken L 7 R 61/07 - L 7 40/06 vom 09.02.2007 und die drei Entscheidungen SG Lübeck S 14 R 235/07 - S 14 R 191/07 - S 14 R 301/07, vom 26.04.07 und 19.06.07 alle RECHTSKRÄFTIG!
dekoxam 27.07.2007 | 22:09
Verehrter KSC, mit welchem Recht, maßen Sie sich an, hier für das gesamte Forum zu sprechen? Oder sind Sie evtl. auch einer von diesen Funktionären?
Schnarcham 27.07.2007 | 23:25
Ich will den verehrten dekox nicht angreifen, aber ich als "immer-mal-wieder-gerne--ins-Forum-reingucker" finde es manchmal auch etwas zu viel des Guten, wenn man bestimmt Themen wieder und wieder durchkaut. Jeder, der auf der Suche nach Infos ist, wird doch oben den SUCHBEGRIFF eingeben und dann die gewünschten Infos finden - auch von Dir dekox. Und wenn man dann nicht so viele Einträge zu einem Thema hat, muss man weniger lesen. Freilich freue ich mich, wenn so umtriebige Geister wie dekox und "updaten", wenn es was neues gibt
Schnarcham 27.07.2007 | 23:34
im letzten Satz bitte "uns" und nicht "und" lesen.... - sorry...
Realistam 28.07.2007 | 01:32
Und was glauben Sie jetzt mit Ihrem Beitrag erreicht zu haben ? Unbelehrbaren Forumsteilnehmern haben Sie mal wieder unnötig falsche Hoffnungen gemacht, MEHR NICHT ! SG-Entscheidungen sind allesamt Einzelfallentscheidungen ohne grundsätzliche Bedeutung. Und da diese Abschlagsregelung, aus gutem Grunde, vom Gesetzgeber so gewollt war, ist jedes anderslautende Gerichtsurteil schlicht und einfach realitätsfremd und unsinnig ! Zumal mit Abschaffung der Abschläge auch zwangsläufig eine Absenkung der Zurechnungszeiten auf das frühere Niveau erfolgen müsste, was den Betroffenen aber, aus welchen Gründen auch immer, regelmäßig verschwiegen wird. Viel Erfolg beim Klagen !
PISAam 28.07.2007 | 09:07
@KSC was pöbeln Sie eigentlich hier im Forum immer so unqualifizert herum? Ist Ihr Psychologe in Urlaub? Verschonen Sie bitte zukünftig die Menschheit mit Ihrer Diarrhoe. Ich bin immer wieder unangenehm berührt, wenn sich vermeintliche Durchblicker hier zu Wort melden und die Praxis der DRV, einem Urteil des BSG, welches von "gesetzes- und verfassungswidrigkeit" der Abschläge vor dem 60. Lebensjahr im Urteilstenor spricht, als Einzelfall-Entscheidung abqualifiziert. Es ist eben keine Einzelfall-Entscheidung, sonst hätte der 4. Senat sicherlich nicht von "gesetzes- und verfassungswidrigkeit" in der schriftlichen Urteilsbegründung gesprochen. Desweiteren ist das Urteil sehr genau auf die Gesetzes- und Anhörungsmaterialien zur Entstehungsgeschichte dieser "Gesetze" bzgl. EM-Rente eingegangen und hat begründet, warum die Abschläge bei EM-Renten vor dem 60.Lebensjahr nicht "gesetzes- und verfassungsgemäß" sind. Also erst lesen und dann posten, Schlaufüchse. Die DRV verfährt getreu dem Motto: wenn mir ein Urteil des höchsten deutschen Sozialgerichtes nicht passt, erkenne ich es einfach nicht an, selbst wenn es erkennbar über eine Einzelfall-Entscheidung hinaus geht. Wozu dann noch Gerichte, wenn sich die DRV daran nicht hält? Ich empfehle jedem, sich den Urteils-Text zu besorgen und sorgsam zu lesen. Die evtl. Wiedereinführung der Zurechnungszeit alten "Schlages" bis zum 55. Lebensjahr sehe ich gelassen entgegen. Es dürfte damit unterm Strich immer noch mehr Rente herauskommen, als mit der Regelung der Abschläge EM-Rente seit 2001 denn sonst hätte der Gesetzgeber es ja bei der alten Regelung belassen können. Es ging und geht bei Rente immer nur um Zusammenstreichen und Kürzen, um nichts anderes. Ein immer wieder herausgekramtes Argument ist, dass die Rentenkassen leer wären. Fragen dazu doch mal den ehemaligen Sparkassen-Direktor Köhler. Genau der, der als Finanz-Staatssekretär unter Helmut Kohl maßgeblich daran beteiligt war, dass die ersten Jahre der deutschen Wiedervereinigung mit Geldern der Rentenversicherung finaziert wurden. Der"Spaß" hat den Rentenkassen ca. 100 Milliarden DM gekostet. Der Mann hat schlicht die Kassen geplündert, nichts anderes ist da passiert. Kein Beamter, Unternehmer oder Freiberuflicher hat in dieser Zeit auch nur einen Cent an den Kosten getragen. Derselbe Köhler übrigens, der jetzt als Bundespräsident öffentlich von Gürtel-enger-schnallen quatscht und den Rentnern "schmerzhafte Einschnitte" zumuten möchte und zugemutet hat. Seine Neoliberalen "Brüder und Schwestern" in den CDSUSPDFDPGRÜNE-Einheitsparteien haben diese Vorgaben natürlich freudig erregt in Gesetze umgemünzt. Solange der Großteil der Bevölkerung in diesem Land die Zusammenhänge nicht erkennen möchte und teilweise auch strukturell verblödet (PISA) ist, werden diese Ganoven an den Schalthebeln der Macht weiterhin zum Nachteil der Einzahler und Rentner agieren können.
48zigeram 28.07.2007 | 11:17
Hallo, Sie haben den Nagel auf den Kopf getroffen - Die "alte" Regelung wurde nur zum Zwecke der Kürzung geändert - oder glauben die Betroffenen wirklich an Wohltaten zu Ihren Gunsten ? Ehrlichkeit ist unter den Staatsdiener meist eine unbekannte charakterliche Eigenschaft - Schade ist halt nur ,dass bei der nächsten Wahl solange getrickst wird bis alles bleibt wie es war ! Manchmal zweifle ich selbst die Wahlergebnisse an ! Freundlicher Gruss 48 ziger Jesus von Nazareth sprach : Viele sind berufen, aber nur wenige sind auserwählt - jedoch -- fürchtet euch nun nicht vor ihnen - denn es ist nichts verdeckt - was nicht aufgedeckt - und verborgen - was nicht kundwerden wird !
Eam 28.07.2007 | 11:31
Danke dekox für die Info. Sehr interessant in der Urteilsbegründung zu S 14 R 235/07, vorletzter Satz: Keinesfalls darf in die Auslegung der Norm das Argument der Folgekosten für die Sozialversicherung mit hineingezogen werden ( so aber SG Aachen 9. Februar 2007 - S 8 R 96/06 ). Die Grenzen der verfassungskonformen Auslegung sind gerade nicht durch die volkswirtschaftlichen Auswirkungen einer bestimmten Auslegungmöglichkeit zu ziehen. Vielmehr haben sich die Gerichte und Behörden bei der Auslegung allein an den Wertungen der Verfassung und wie hier an den Systemgrundsätzen der Sozialversicherung zu orientieren. Übrigens wurde bei den Urteilen des Landessozialgerichtes des Saarlands in beiden Fällen keine Revision zugelassen. Im Umkehrschluss: Die Rentenversicherung zahlt in zwei weiteren Fällen, obwohl hier ständig Experten und andere vermutlich Abhängige behaupten, es gäbe nur einen Fall. Sehr bedauerlich, wenn man bisher geglaubt hat, dass hier unvoreingenommen und wahrhaftig im Forum Probleme geklärt werden.
KSCam 28.07.2007 | 13:40
vielen Dank, dass auch ich jetzt weiß, wie man sich hier qualifiziert benimmt. Bin Ihnen außerordentlich dankbar!
Schiko.am 28.07.2007 | 13:44
Kann wirklich nicht erkennen wer bei diesem thema hier gepöbelt hat. Muß jetzt aber feststellen, wer hier die gute kinder- stube verlässt ist"PISA". Da haben sie sich aber heute richtig ausgeschleimt. Vor allem aber, viel wahrheit steckt in ihren aus- führungen nicht. Da muss sogar unser Herr Bundespräsident herhalten, einer der fähigsten köpfe in deutschland. Er war auch niemals bundestagsabgeordneter, konnte also auch die gesetzte nicht mit beschließen. Sicher sind sie nicht der einzige der von plün- derung der rentenkasse spricht, geredet wird gar viel. Schon weit früher als 1989/1990 reichten doch die beiträge- diese fliesen erst gar nicht in die bundeskasse- der aktiven nicht aus für die rentenzahlung des näch- sten monats. Auch dann nicht , wenn man die renten- auszahlungen der neuen bundesländer außer acht lässt. In den alten länder, umgerechnet in euro , war der bundeszuschuss bereits 1989 19.532 Milliarden, 1990 20.371 Milliarden. Dies ließe sich beliebig fortsetzen. Also nochmals für sie: Die im juli diesen jahres eingehenden beiträge reichen bei weitem nicht aus für die rentenzahlungen des monats ausgust an derzeitige rentenbezieher. Vielleicht können sie aus diesen ausführungen ein kleines fazit ziehen, denn sie sind es vermutlich doch, der zusammen- hänge nicht versteht. Mit freundlichen Grüßen.
Realistam 28.07.2007 | 13:29
Von einem Grundsatzurteil mit Allgemeingültigkeit kann nunmal erst dann gesprochen werden, wenn es mehrere Senate des Bundessozialgerichtes bestätigt haben. Und solange das hier nicht der Fall ist, ist dieses Urteil als Einzelfallentscheidung anzusehen und darf somit von den RV-Trägern ignoriert werden. Im Interesse aller Beitragszahler ist die DRV sogar dazu verpflichtet, dieses umstrittene Urteil erst dann umzusetzen, wenn Rechtsklarheit besteht. Im Übrigen ist es ein grosser Irrtum, dass "dieses Geld" den Rentnern zustehen soll. Vielmehr gehört es der Gemeinschaft der Beitragszahler, die ein verdammtes Recht darauf haben, dass mit Ihren Beiträgen sparsam und vor allem GESETZESKONFORM umgegangen wird. Es ist eine Dreistigkeit (und primitiv noch dazu), einer staatlichen Institution wie der DRV vorzuwerfen, Gerichtsurteile, die ihr nicht in den Kram passen, EINFACH zu ignorieren. Wenn das so einfach wäre, dann könnte jedes andere Urteil ebenfalls ignoriert werden und kein Rentenberechtigter würde Rente bekommen, trotz Gerichtsurteil. Oh nein, liebe Meckerer, es gäbe Mittel und Wege, die DRV zum Einlenken zu zwingen, sollte dieses Urteil tatsächlich allgemeingültig sein ! Welch ein Paradoxum: Bezieht jemand ab dem 60. Lebensjahr eine EM-Rente, muß er ganz legitim die Rentenabschläge hinnehmen. Sein 58 jähriger Nachbar hingegen, darf seine EM-Rente, nach Ihrem "Rechtsempfinden", abschlagsfrei beziehen ? Diesen Blödsinn machen Sie mal einem normaldenkenden Menschen Klar ! Ich hoffe, dass unsere Volksvertreter diese umstrittene Abschlagsregelung bald hieb und stichfest gesetzlich verankern werden, sodaß auch die paar weltfremden SG-bzw. BSG-Richter keine verfassungswiedrigkeit mehr feststellen können.
Gittiam 28.07.2007 | 14:03
Lese gerade über Abschläge bei EU-Renten. Erhalte seit 1995 eine volle EU-Rente. Wird diese Rente nicht wie die Altersrente berechnet?
Realistam 28.07.2007 | 14:14
......Ihrem Beitrag ist nichts hinzuzufügen, "Schiko." ! Wo Sie recht haben, haben Sie Recht !!!!!!!! Mfg
Antoniusam 28.07.2007 | 14:31
Die Abschlagsregelung, die hier immer wieder so heftig dikutiert wird, trat erst zum 01.01.2001 in Kraft. Da Ihre Rente bereits im Jahr 1995 bewilligt wurde, sind Sie nicht davon betroffen ! Alles Gute
Eam 28.07.2007 | 14:14
Lieber Realist, ich bin immer begeistert, wenn ich sehe, wie hier abgelenkt wird. Von wem erhalten Sie Ihren Lohn bzw. auf wessen Gehaltsliste stehen Sie? Woher haben Sie bei den Beiträgen die Info her, dass irgend ein Teilnehmer von einer Umsetzung für alle Bezieher gesprochen hat? Dekox hat dankenswerterweise Urteile aufgelistet, die sogar im jeweiligen Einzelfall, um den es ja heute ging, rechtskräftig geworden sind. Daran ändert Ihre unsachliche Richterbeschimpfung nichts. Als Realist sollten Sie den Forumsteilnehmern auch offen sagen, dass diese Regierung vor geraumer Zeit das Gesetz bereits geändert hat ( im Rahmen der Gesetzgebung Rente mit 67 ). Gerade darüber ist doch hier oft genug gesprochen worden ( keine Nachzahlung mehr bei fehlerhaften Bescheiden, generell der Abzug von 10,8 %). Pech für alle, die in der Zwischenzeit nicht durch Klage jeweils ihren Einzelfall in die Hand genommen haben. Vermutlich waren dies die echten Realisten, die die Zeit nutzten und klagten, statt zu warten. Also bitte: Realist sein, wenn man sich Realist nennt oder bescheiden schweigen.
skatam 28.07.2007 | 14:35
de-kotz, die urteile kannste zum ARSCH-Putzen benutzen.. wenn, das VG entscheidet, das ist dann bindet.. !-!-! ??
dildoam 28.07.2007 | 14:43
ja, soo issser halt unser SCHIKO das Bratwürstchen aus Regensburg.... dildo
dekoxam 28.07.2007 | 14:51
KSC@ besten Dank, Sie "OBERKLUGSCHEISSER"!
dekoxam 28.07.2007 | 14:43
skat@ da sieht man mal wieder, mit welchen "Subjekten" es man hier zu tun hat. Ich werde natürlich, auf jedes neu ergangene Urteil, bzgl. der verfassungs- und gesetzeswidrigen EM-Rentenkürzungen in diesem Forum hinweisen!
Eam 28.07.2007 | 15:02
Nachdem die unsachlichen Beiträge der Teilnehmer Skat und Dildo eigenartigerweise im Forum über früher ins Forum gestellten Meinungen auftauchen, bin ich jetzt sehr gespannt, wann die Redaktion dies möglicherweise nutzt, die derzeit nachfolgenden Beiträge zu löschen und damit sachliche Beiträge zu vernichten.
Realistam 28.07.2007 | 15:05
Ach, hat User "PISA" etwa nicht behauptet, dass das zitierte BSG-Urteil keinesfalls eine Einzelfallentscheidung ist ? Hat er nicht behauptet, dass die DRV Gerichtsurteile, die ihr nicht gefallen, einfach ignoriert ? Ist es etwa nicht zutreffend, dass sich viele Forumsteilnehmer einbilden, dass dieses BSG-Urteil "selbstverständlich" auch für sie zu gelten hat ? Und auf welcher Gehaltsliste ich stehe ? Ich beziehe mein "Gehalt" von der DRV in Form einer sehr bescheidenen EM-Rente ! MfG
pariseram 28.07.2007 | 15:10
sie müssen lernen in einer DEMOKRATIE auch kritische Beiträge zu lesen .. die beiträge von skat, geiler etc haben schon ihre Richtigkeit.. auch, wenn es sie bbetrifft.. pariser
KSCam 28.07.2007 | 15:35
also hab ich schon gestern Abend recht gehabt, als ich vermutete, dass durch Ihren Beitrag nichts neues kommen wird! Wenn man davon absieht, dass "andersdenkende" beschimpft werden, und andere Beiträge als "diarrhoe" bezeichnet werden, sind tatsächlich keine neuen Sachargumente aufgetaucht. Das alles haben wir schon tausendmal hier im Forum gelesen.
48zigeram 28.07.2007 | 17:23
Hallo, warum wurde den die "alte" Regelung gekippt - doch nicht etwar zum Vorteil für die Leistungsempfänger - sie wurde einzig und alleine zur LeistungsKÜRZUNG geändert - egal ob mit Zugangsfaktor X oder Y - sonst hätte die "alte" Reglung bis 31.12.200 ja beibehalten werden können ! Ergo , keine Ammenmärchen erzählen ! Freundlicher Gruss 48 ziger
Eam 28.07.2007 | 17:16
Lieber Realist, wo bleiben die Antworten auf meine weiteren Fragen ?
Realistam 28.07.2007 | 18:34
Welche Fragen meinen Sie denn, bitteschön ? Vielleicht haben Sie erst einmal die Güte, meine letzten Fragen zu beantworten, vielen Dank !
dekoxam 28.07.2007 | 22:15
KSC@ aber nicht die akurellen Urteile, Sie Oberklugscheisser!
dirkam 28.07.2007 | 23:28
Ach REALIST, wenn du kein DRV - Mitarbeiter bist, dann glaub ich dann doch dass die Erde eine Scheibe ist
Realistam 29.07.2007 | 02:22
........Sie hätten Poet werden sollen, "dirk" ! (Von mir aus können Sie glauben, was Sie wollen ! Aber duzen Sie mich bitte nicht, o.K. ? DANKE !!!!!) MfG
Eam 29.07.2007 | 02:18
Lieber Realist, selbstverständlich werde ich Ihnen gerne alle Ihre Fragen beantworten, wenn Sie mir folgendes vorher erklären: Wo haben Sie denn vor Ihrer EM - Rente Ihre Brötchen verdient ? Ich habe meine als Dipl. Ing. eingefahren, bevor ich zwangsweise verrentet wurde. Wenn Sie, wie Sie schreiben, nur eine niedrige Rente beziehen, müsste Ihnen doch auch daran gelegen sein, von den Abschlägen wegzukommen. Oder gehören Sie noch zu den Glücklichen, die keine Abzüge haben. Ich denke, diese Forum soll helfen, helfen auch dann, wenn Helfen darin besteht, dass eventuell die RV Zahlungen leistet. Dieses Helfen und nur dies kann das Anliegen dieses Forums sein. Wenn sich aber herausstellt, dass gezielt hier Informationen verbreitet werden, um Dritte davon abzuhalten, sich um ihre Rechte zu kümmern, dann stimmt etwas nicht. Dann ist der Zeitpunkt erreicht, prüfen zu lassen, ob hier Gelder der RV zweckentfremdet eingesetzt werden. Das wäre traurig, aber langsam verstärkt sich der Eindruck, dass oft gezielt von diversen Beteiligten bewusst Fehlinformationen verbreitet werden.
Realistam 29.07.2007 | 03:02
1.) Womit ich vorher meine Brötchen verdient habe, geht Sie NICHTS an ! 2.) Jawohl, ich gehöre zu den "Glücklichen", die ihre Rente abschlagsfrei beziehen. Und drittens habe ich das Gefühl, dass Sie unter Wahnvorstellungen leiden ! MfG
Eam 29.07.2007 | 04:04
Es ist oft so, dass Personen, nachdem ihnen die logischen Argumente ausgehen, zu Beschimpfungen übergehen. Damit bin ich nicht zu provozieren, schon gar nicht von Ihnen, lieber Realist. Fazit aus all den Beiträgen zu dem Thema: Derjenige, der geklagt hat, hat aus seinem Fall einen Einzelfall gemacht, der in mehreren Fällen entsprechend den bereits vorliegenden rechtskräftigen Urteilen sogar von Landessozialgerichten Erfolg hatte und eine abschlagfreie Rente bekommt. Derjenige, der nach Widerspruch den Fall ruhend stellte, wird voraussichtlich nach Abschluss dieser von der RV propagierten Musterverfahren, auf die er nicht den geringsten Einfluss hat, noch weiss, was in den Schriftsätzen steht, vermutlich erfahren, dass gerade in seinem Fall leider alles beim Alten bleibt. Bin sehr gespannt auf die Meinung des Experten, falls die Beiträge am Montag noch vorhanden sein sollten. Hier setze ich jetzt wirklich auf Ehrlichkeit. Alle Forumsteilnehmer sollten diesen Antworten dann genaue Beachtung schenken. Soviel von Einem, dem der liebe Realist Wahnvorstellungen unterstellt. Ich kann mit dieser Unterstellung leben, denn ich habe mir meine Ehrlichkeit erhalten und werde bei solch dummen Anwürfen nicht aus der Rolle fallen. Mir geht es noch immer um die Sache und die Information für alle Betroffene. Falschinformationen stehen genug im Raum.
skatam 29.07.2007 | 12:29
E.., solche idioten geben der REDAKTION empfehlungen zum löschen..!-! ?? ich überlasse ihnen die wertung der s.g. REDAKTION .. sie gehören nach sibirien zum STEINE KLOPPEN.. allen anderen Sozialschmarotzer gilt das selbe.. skat
skatam 29.07.2007 | 12:35
der Richter der diese Skandalurteile fällte, wurde versetzt.. wie schrieb ich gestern?: de-kotz und E.. die Urteile könnt ihr euch in ARSCH stecken und euere HÄMORIDDEN massieren.. schönen Sonntag skat der deutliche..
dirkam 29.07.2007 | 13:22
Stimmt Realist! Dutzen sollte man nur ehrbare Menschen. Wozu ich Sie leider durch Ihr unsachliches gepöpel nicht zählen kann.
dekoxam 29.07.2007 | 13:28
skat@ es lohnt sich nicht, mit diesem als "Mensch verkleideten" A`Sozialen zu diskutieren! Schade, dass es in diesem Forum keine Ignoriertaste gibt.
Heinzam 29.07.2007 | 13:33
Mäßigen Sie sich einmal, was denken Sie eigentlich wo wir hier sind! Das ist Redaktion dieses Forums so etwas duldet, ist schon sehr merkwürdig!
Realistam 29.07.2007 | 13:42
Wer hier unsachlich argumentiert, lassen wir mal dahingestellt. Aber wenigstens haben Sie meine Botschaft verstanden, dass ich mich nicht von jedem Querulanten duzen lassen möchte. Vielen Dank !
Honiam 29.07.2007 | 13:38
Sie Typ kommen sich aus der Ostzone und verfüttern unsere Rentenbeiträge?! Ihr habt dort ja keine einbezahlt!
Realistam 29.07.2007 | 13:50
Ich habe Sie nicht beschimpft, sondern logische Schlussfolgerungen aus Ihren Bemerkungen gezogen. (Schon wieder Wahnvorstellungen gehabt ?) Es geht Sie doch wohl wirklich nichts an, womit ich vor meiner Berentung meine "Brötchen" verdient habe, oder ? Und wenn Sie hier grundlos unterstellen, die DRV würde in diesem Forum gezielt Falschinformationen verbreiten lassen, dann liegt nunmal die Vermutung, das Sie an Wahnvorstellungen leiden, leider sehr nahe ! Aber erhlich gesagt, hatte ich von Ihnen gar keine qualifiziertere Antwort erwartet ! Ich habe hier nur meine ganz persönliche Meinung vertreten und werde das auch weiterhin tun. Ob Ihnen das nun gefällt oder nicht ! Viel Spass beim Klagen !!
dirkam 29.07.2007 | 13:54
Sie beschimpfen durch den Gebrauch des Wortes Querulant doch schon wieder. Mein Anstand verbietet mir, sie jetzt als Schönredner zu diffamieren. Nein, ich tue dies nicht
dirkam 29.07.2007 | 13:57
Leute, es reicht !!
Realistam 29.07.2007 | 14:01
.....seit wann ist Querulant, also die Bezeichnung für einen Nörgler und ewig Unzufriedenen, ein Schimpfwort ?
dirkam 29.07.2007 | 15:24
Wei S I E das gar nicht beurteilen können- Für manche Menschen ist jeder ein Querulant, der aus persönlichem Erleben andere Erfahrungen machen m u s s t e als das diese DRV anständig, hrlich umd offen mit den Anliegen derer umgeht, die hier pflichtversichert sind
Ludwigam 29.07.2007 | 15:17
Es fehlen 62844 und 62846. Oder werden die konfisziert? Fragt sich Ludwig
Realistam 29.07.2007 | 15:35
Warum regen Sie sich denn so auf ? Wer austeilt sollte auch einstecken können ! MfG
..am 29.07.2007 | 15:46
...........unsinnige Beiträge werden MANCHMAL gelöscht !
skatam 29.07.2007 | 16:41
leider werden aber auch sinnige und kritische Beiträge gelöscht .. zu Beitrag von Honi(g): lernen sie erstmal DEUTSCH schreiben sonst bekommst du keine ARBEITSSTELLE.. dummer Rassist .. ich bekomme keinerlei rente bezahle auch keine pflichtbeiträge.. bei unserer klientel bekommt man nur geld, wenn man ARBEITET und bietet nebenbei noch ARBEITSPLÄTZE an DU IDIOT .. skat
dirkam 29.07.2007 | 18:03
endlich mal einer Meinung !!!
..am 29.07.2007 | 18:09
Müssen Pausenclowns denn keine Pflichtbeiträge entrichten, "skat" ? Oder sind sie selbstständig tätig ?
skatam 30.07.2007 | 13:34
die besten beiträge wurden gelöscht.. können aber nachgesendet werden.. skat
skatam 30.07.2007 | 13:43
DE-Kotz-Beiträge bitte löschen skat
Kritikeram 30.07.2007 | 18:22
"Es ist eine Dreistigkeit (und primitiv noch dazu), einer staatlichen Institution wie der DRV vorzuwerfen, Gerichtsurteile, die ihr nicht in den Kram passen, EINFACH zu ignorieren." Die von der DRV ignorieren nicht nur allgemeingültige Rechtsprechung, sondern mißachten auch vorsätzlich Gesetze. Ich bin dafür die DRV abzuwickeln.
Dr. Freudam 30.07.2007 | 18:44
Diese unsachlichen und durch nichts belegbaren Behauptungen, sollte Sie besser Ihren Stammtischbrüdern oder Ihrem Friseur erzählen ! Wann hat die DRV jemals "allgemeingültige Rechtssprechung" ignoriert und vorsätzlich Gesetze missachtet ? Bevor Sie jetzt antworten, denken Sie bitte ersteinmal GENAU nach, sofern Sie das überhaupt können ! Mit freundlichen Grüßen
Kritikeram 01.08.2007 | 16:38
"Wann hat die DRV jemals "allgemeingültige Rechtssprechung" ignoriert und vorsätzlich Gesetze missachtet ?" Indem einige DRV-Träger die Verwaltungsakten und die ärztlichen Akten gemeinsam und für Unbefugte zugänglich im Verwaltungsbereich aufbewahren (aufbewahrt haben). Verstoß gegen § 203 StGB und der Rechtsprechung dazu sowie Verstoß gegen § 35 SGB I und die Strafvorschriften im SGB X. Reicht das als Beleg? Oder darf es noch mehr sein?
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