Hallo,
wenn Sie eine Altersrente mit Abschlägen beanspruchen, wird Ihre Rente wie folgt berechnet:
Ermittlung Ihrer bis zum tatsächlichen Rentenbeginn erwirtschafteten Entgeltpunkte (in Ihrem Beispiel mit 63 Jahren = 64 Entgeltpunkte)
Hiervon werden die Abschläge durch den sogenannten Zugangsfaktor abgezogen (in Ihrem Beispiel 64 Entgeltpunkte x 0,880 = 56,3200 persönliche Entgeltpunkte)
Diese persönlichen Entgeltpunkte werden mit dem aktuellen Rentenwert, der bei Rentenbeginn gelten wird, multipliziert – dies ergibt Ihre Bruttorente (in Ihrem Beispiel 56,3200 persönliche Entgeltpunkte x 34 EUR = 1.914,88 EUR)
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung