Guten Tag,
ich bin Jahrgang 1959, schwerbehindert und habe 35 Beitragsjahre erfüllt. Wann würde bei mir die abschlagfreie Rente beginnen können?
Vielen Dank für eine Aufklärung.
Ina
Guten Tag,
ich bin Jahrgang 1959, schwerbehindert und habe 35 Beitragsjahre erfüllt. Wann würde bei mir die abschlagfreie Rente beginnen können?
Vielen Dank für eine Aufklärung.
Ina
Der / die Schwerbehinderte des Jahrganges 1959 kann - 35 Versicherungsjahre vorausgesetzt - mit 64+2 abschlagsfrei und mit 61+2 mit 10,8% Abschlag in Rente gehen.
Diese Information können Sie sich absichern indem Sie auf der DRV Homepage den Rentenbeginnrechner benutzen oder in Ihre Rentenauskunft schauen (die Sie sich notfalls anfordern können, falls Sie keine aktuelle haben sollten).
Hallo Ina,
KSC hat Ihnen schon die richtige Anwort gegeben.
Abschlagsfrei können Sie die Altersrente für Schwerbehinderte ab Vollendung des 64. Lebensjahr plus 2 Monate in Anspruch nehmen, mit Abschlag bereits drei Jahre früher.
Fordern Sie einfach eine aktuelle Rentenauskunft von Ihrem Rentenversicherungsträger an, dort erhalten Sie auch Informationen zu den anderen für Sie in Frage kommenden Renten.
.... immer vorausgesetzt dass zum Zeitpunkt des Rentenbeginns ein anerkannter GdB von mindestens 50% besteht.
Vielen Dank für die Antworten, jetzt blicke ich dann mal durch :-)
Ina
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