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Abschlagfreie Rente für Schwerbehinderte

von Sir08.05.2008 | 17:03
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8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Kann ich (64) 50% schwerbehindert abschlagfrei in Rente gehen oder erst abschlagfrei, wenn ich 65 bin?

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wenn die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind, ist ein abschlagsfreier Bezug der Altersrente für schwerbehinderte Menschen möglich.

Zu den Voraussetzungen gehört jedoch auch, dass die Hinzuverdienstgrenzen eingehalten werden. Die Mindesthinzuverdienstgrenzen wurden ja schon genannt.

7 Antworten

Rosannaam 08.05.2008 | 17:06
Hallo Sir, ja, Sie können abschlagsfrei die AR für schwerbehinderte Menschen beanspruchen. Wenn Sie mindestens 35 Versicherungsjahre zurückgelegt haben, was ich annehme. MfG Rosanna.
Siram 08.05.2008 | 17:12
Danke für die schnelle, positive Antwort. Ich verdiene aber als Selbständiger ganz gut. Wie berechnet man den mögliche Hinzuverdienstgrenze. ich habe in denletzten Jahren nichts mehr in die Rentenversicherung eingezahlt.
Rosannaam 08.05.2008 | 17:19
Hinzuverdienstgrenzen ab 01/2008: Für eine Altersvollrente = brutto 400,- € für eine 1/3-AR = brutto 931,88 € für eine 1/2-AR = brutto 708,23 € und für eine 2/3-AR = brutto 484,58 €. Da Sie in den letzten Jahren nichts mehr in die RV eingezahlt haben, sind dies Ihre individuellen Hinzuverdienstgrenzen (diese könn(t)en sich erhöhen, wenn sich in den letzten 3 Kalenderjahren höhere Entgeltpunkte durch ein höheres beitragspflichtiges Entgelt ergeben). Auch als Selbständiger können Sie bis zu diesen Hinzuverdienstgrenzen dazuverdienen. Im Laufe eines Kalenderjahres dürfen die Hinzuverdienstgrenzen 2 mal bis zum Doppelten überschritten werden. MfG Rosanna.
Vorsichtam 08.05.2008 | 17:29
"Auch als Selbständiger können Sie bis zu diesen Hinzuverdienstgrenzen dazuverdienen. Im Laufe eines Kalenderjahres dürfen die Hinzuverdienstgrenzen 2 mal bis zum Doppelten überschritten werden." Grundsätzlich richtig, nur mit der Überschreitungsmöglichkeit ist es bei Selbständigen so, daß diese dann mtl. Nachweis führen müssen. Sonst wird bei Selbständigen jährlich auf 4800,- Eur als Grenze abgestellt, die er dann nachweisen muß. MfG
Rosannaam 08.05.2008 | 17:33
Ja, richtig. Jetzt sind wir quitt... :-)))
Vorsichtam 08.05.2008 | 17:34
RICHTICH ;-))
Happyam 09.05.2008 | 08:22
Hallo Sir, haben Sie den Beitrag von Rosanna richtig gelesen? Sie müssen 35 JAHRE rentenrechtliche Zetien vorliegen haben um diese AR für schwerbeh. Menschen beanspruchen zu können. Da zählen die Jahre der Selbständigkeit (OHNE) Beitragszahlung natürlich nicht mit!!! Sind Sie sicher, dass Sie diese Wartezeit erfüllen??? Schauen Sie mal in Ihre Rentenauskunft, da steht diese AR drinnen und da steht auch, ob Sie die erforderliche Wartezeit erfüllt haben oder aber wieviele Monate noch fehlen. Nur Schwerbehindert sein reicht nicht! G Happy
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