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Experten-Antwort

Abschlagfreie Rente mit 63

von Manfred Sorge20.01.2014 | 12:04
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13 Antworten

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Der Gesetzentwurf zu dem Thema liegt ja nun vor. Ich gehöre zu dem Personenkreis (63 Jahre, 45 Jahre anrechenbare Beitragszeit, Rente nach ATZ) und habe Ende 2013 meinen Rentenantrag zum 1.3.2014 gestellt. Deshalb meine Frage (n) an das Expertenteam: Wird es eine Stichtagsregelung geben? Oder gilt das Gesetz ausschliesslich für Neurentner, die nach dem 1.7.2014 in Rente gehen werden? MfG M. Sorge

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass hierzu keine Antwort gegeben kann werden. Die Experten beantworten Rentenfragen nach der bestehenden Gesetzeslage. Weiteres ist vom Gesetzgeber abzuwarten.

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12 Antworten

Wilfried Dornheimam 20.01.2014 | 12:14
Das würde mich auch interessieren. Ich bin auch 63 Jahre und erhalte seit den 01.Januar 2014 Rente mit Abzügen nach 46 Jahren Beitragszeit.
Andi G. Tränkeam 20.01.2014 | 12:33
Liebe Fragensteller, zu den Themen Rente ab 63. nach 45 Beitragsjahren, Mütterrente und Zurechnungszeiten bei EM-Renten sind bereits zig Fragen gestellt worden und keiner kann hierzu eine Antwort geben. Wartet doch ab, was alles kommt und ab wann die neuen Regelungen gelten. Schaut euch die bereits gestellten Fragen und die entsprechenden Antworten an, dann brauchen nicht immer wieder die gleichen Fragen gestellt werden. Das Nervt so langsam !
Schadeam 20.01.2014 | 13:04
Es wird wohl nur für Neurentner ab dem 01.07.2014 gelten. Aber warten wir das Gesetz ab.......
Onkel Ottoam 20.01.2014 | 14:03
Ein Gesetz ist ein Gesetz wenn es von Bundestag und Bundesrat verabschiedet wurde. Wer vorher eine Frage klären will,der muss zur Hellseherin gehen.
Manfred Sorgeam 20.01.2014 | 14:14
Vielen Dank für die Expertenantwort. Die Antworten und Meinungsäusserungen der anderen "Experten" waren überflüssig und für die Tonne. VG
Klaus J.am 20.01.2014 | 14:31
Herr Sorge, genau dieses Thema macht mir schlaflose Nächte. Auch alles erfüllt, mit 46 Beitragsj. vor dem 1.7.14 mit hohem Abschlag in Rente. Ich befürchte, wir fallen durch das Sieb.
GroKoam 20.01.2014 | 14:47
Es hat Sie doch Niemand gezwungen vorzeitig Rente zu beantragen.
Klaus J.am 20.01.2014 | 15:13
Sie Witzbold, vor einem Jahr konnte man das was jetzt kommt nicht mal erahnen.
W*lfgangam 20.01.2014 | 20:00
...ganz so einfach ist es dann auch nicht mit Gesetzen - fehlt da etwa noch eine unwesentliche Unterschrift, eine vorgeschriebene Veröffentlichung? ;-) An die Fragenden: Sie könnten einen Vorbehalt in den Antrag einbauen/nachschieben: "Mein Antrag gilt unter Vorbehalt - in Erwartung der abschlagsfreien Rentenzahlung ab 01.07.2014 nach gesetzlicher Neuregelung. Bis dahin zahlen Sie bitte die gegenwärtig beantragte Rente. Meinen Antrag werde ich ggf. zurückziehen, neu bestimmen." Sollte reichen, um unabhängig von der wohl wahrscheinlichen Stichtagsregelung den bereits gestellten Rentenantrag zurückzuziehen, neu auszurichten. Gruß w. PS: Unter Nachrichten war hier vor Kurzem ein entsprechender Artikel der Red. veröffentlicht. Entweder ich finde den nicht mehr, oder von 'oben' gab es einen dezenten Kill-Hinweis.
DarkKnightRVam 21.01.2014 | 11:22
Hallo Manfred, wenn das Gesetz (Stand heute) kommt, dann gilt es tatsächlich nur für Rentenzugänge ab dem 1.7.2014. Einen Rentenantrag unter Vorbehalt (wie von W*lfgang vorgeschlagen) gibt es nicht. Sie können sich entweder für die Altersrente mit Abschlag entscheiden oder bis zum 1.7.2014 auf die abschlagsfreie Rente warten. Von wem Sie in der Zwischenzeit Leistungen erhalten können und wie es mit der Krankenversicherung, sollten Sie dabei bedenken. Und bevor wieder einer mit Widerspruch gegen den Bescheid der abschlagsbehafteten Rente kommt; na klar ist das möglich, führt aber zum gleichen Ergebnis. Um zum 1.7.2014 die abschlagsfreie Altersrente zu bekommen, müssen bereits gezahlte Rentenbeträge der abschlagsbehafteten Rente zurückgezahlt werden!!! Und rückwirkend kommt man ganz schlecht an andere Sozialleistungen! 8)
Rudiam 21.01.2014 | 11:26
Wie schon tausendfach hier in letzter zeit besprochen gilt das alles nur für NEU-Rentner die ab 1.7.14 berentnet werden. Alle anderen die vorher berentet worden schauen in die berühmte Röhre.
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