Hallo Gabi Brückner!
Nein. Ihr Ehemann kann nicht mit 63 Jahren ohne Abschläge eine Altersrente beziehen.
Nach Ihren Angaben wird Ihr Ehegatte entweder 1958 oder 1959 geboren sein.
Die Altersrente für langjährig Versicherte könnte Ihr Ehegatte nach Vollendung des 63. Lebensjahres mit 10,8% (Geburtsjahr 1958) oder 11,4 % (Geburtsjahr 1959) in Anspruch nehmen. Ohne Abschläge erst mit Vollendung des 66. Lebensjahres oder des 66. Lebensjahres und 2 Monaten.
Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte könnte Ihr Ehegatte nach Vollendung des 64. Lebensjahres (Geburtsjahr 1958) oder 64. Lebensjahres und 2 Monaten (Geburtsjahr 1959) in Anspruch nehmen. Eine vorzeitige Inanspruchnahme dieser Rente ist nicht möglich.
Sofern Ihr Ehegatte eine Schwerbehinderung (Grad der Behinderung 50 oder höher) hat, kann er die Altersrente für schwerbehinderte Menschen zum gleichen Zeitpunkt ohne Abschläge in Anspruch nehmen, wie die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Mit 10,8 % Abschlägen wäre dies bereits nach Vollendung des 61. Lebensjahres (Geburtsjahr 1958) oder des 61. Lebensjahres und 2 Monaten (Geburtsjahr 1959) möglich.
Eine aktuelle Rentenauskunft können Sie vom zuständigen Rentenversicherungsträger anfordern. Daraus geht hervor, ab wann Ihr Ehegatte eine Rente in Anspruch nehmen kann und in welcher Höhe (z. B. Abschläge). Die Auskunft können Sie schriftlich, telefonisch oder im Internet (https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/) bestellen.
Auf der Seite „ihre-vorsorge.de steht auch ein Rentenbeginnrechner zur Verfügung (https://www.ihre-vorsorge.de/rechner/rentenbeginnrechner.html).
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung