Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Abschlagsfrei in Rente gehen

von Gabi Brückner01.03.2020 | 08:15
83 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, meine Ehemann hat mit 61 Jahren 45 Jahre ohne Lücken gearbeitet. Kann er dann mit 63 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gabi Brückner!

Nein. Ihr Ehemann kann nicht mit 63 Jahren ohne Abschläge eine Altersrente beziehen.

Nach Ihren Angaben wird Ihr Ehegatte entweder 1958 oder 1959 geboren sein.

Die Altersrente für langjährig Versicherte könnte Ihr Ehegatte nach Vollendung des 63. Lebensjahres mit 10,8% (Geburtsjahr 1958) oder 11,4 % (Geburtsjahr 1959) in Anspruch nehmen. Ohne Abschläge erst mit Vollendung des 66. Lebensjahres oder des 66. Lebensjahres und 2 Monaten.

Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte könnte Ihr Ehegatte nach Vollendung des 64. Lebensjahres (Geburtsjahr 1958) oder 64. Lebensjahres und 2 Monaten (Geburtsjahr 1959) in Anspruch nehmen. Eine vorzeitige Inanspruchnahme dieser Rente ist nicht möglich.

Sofern Ihr Ehegatte eine Schwerbehinderung (Grad der Behinderung 50 oder höher) hat, kann er die Altersrente für schwerbehinderte Menschen zum gleichen Zeitpunkt ohne Abschläge in Anspruch nehmen, wie die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Mit 10,8 % Abschlägen wäre dies bereits nach Vollendung des 61. Lebensjahres (Geburtsjahr 1958) oder des 61. Lebensjahres und 2 Monaten (Geburtsjahr 1959) möglich.

Eine aktuelle Rentenauskunft können Sie vom zuständigen Rentenversicherungsträger anfordern. Daraus geht hervor, ab wann Ihr Ehegatte eine Rente in Anspruch nehmen kann und in welcher Höhe (z. B. Abschläge). Die Auskunft können Sie schriftlich, telefonisch oder im Internet (https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/) bestellen.

Auf der Seite „ihre-vorsorge.de steht auch ein Rentenbeginnrechner zur Verfügung (https://www.ihre-vorsorge.de/rechner/rentenbeginnrechner.html).

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

2 Antworten

KSCam 01.03.2020 | 08:51
Nein erst mit 63 plus x Monate. Wenn Sie mir den Jahrgang verraten, kann ich das "plus x" genau angeben. Das lässt sich aber auch googeln
Gabi Brückneram 02.03.2020 | 12:55
Vielen Dank für die ausführlichen Antworten. MfG Gabi Brückner
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026