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Experten-Antwort

Abschlagsfrei mit 63 J. + GdB in Rente?

von Thea17.06.2014 | 21:11
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5 Antworten

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Hallo, ich bin im Dez. 1951 geboren und am 30. Januar 15 läuft mein AlG 1 aus. Habe einen GdB v. 70 %. Dadurch, dass ich 8 Jahre zu Hause war, um unsere 3 Kinder zu erziehen, fehlt mir nun diese Zeit und ich habe keine 45 Jahre. Kann ich nun trotzdem zum 1. Januar oder 1. Februar 2015 abschlagsfrei in Rente gehen? Danke für Ihre Antworten

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Thea,

wir schließen uns den Ausführungen von „W*lfgang“ an. Normalerweise sollte die Zeit von acht Jahren durch die Kinderberücksichtigungszeit, die zu den 45 Jahren mitzählen, geschlossen werden. Da wir aber Ihre Auskunft nicht vorliegen haben, bitten wir Sie bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dort kann man dann prüfen, ob und welche Voraussetzungen für eine abschlagsfreie Altersrente vorliegen.

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4 Antworten

W*lfgangam 17.06.2014 | 21:34
Hallo Thea, die 'Zeit zu Hause' wird bei den 45 Jahren nicht fehlen, da die Erziehungszeit der Kinder bis zum 10. Lbj. (so genannte Berücksichtigungszeit für Kindererziehung) bei den 45 komplett mitzählt/etwaige Pflichtbeitragslücken vollständig abdeckt. Schauen Sie mal bitte in Ihre letzten Rentenauskunft in den Bereich 'Altersrente für besonders langjährig Versichert', da steht drin, wie viele Monate Sie von den 45 Jahren schon haben, wie viele noch fehlen - nach dem letzten erfassten Monat. Ansonsten, Beratungsstelle aufsuchen und erläutern lassen. Nebenbei: bei GdB >50 % können Sie mit Jahrgang '51 sowieso ab 63 schon/immer noch ohne Abschlag in Rente gehen, wenn Sie nur 35 Jahre mit allen Versicherungszeiten haben. Steht auch in den ersten 5 Textseiten der Rentenauskunft unter 'Altersrente für schwerbehinderte Menschen'. Gruß w.
CBam 18.06.2014 | 10:01
Beim Ermitteln der Wartezeit bitte die Freistellingszeit vor der Geburt des ersten Kindes beachten! Wurde das erste Kind in etwa der ersten Dekade eines Monats geboren, dann begann die Schwangerschaft im Vorvormonat vor der Geburt. Der Monat vor der Geburt ist dann ein reiner Schwangerschaftsmonat und zählt derzeit nicht für die 45 Jahre Beitragszeit. - siehe auch meinen Beitrag vom 26.03.2014 und die Antworten dazu. In der Renteninfo ist dies nicht so einfach zu erkennen (ich habe 45 Dienstjahre bei demselben Arbeitgeber, nur mit Schwangerschaftsunterbrechung, und weil meine erste, gesetzlich vorgegebene, Schwangerschaftsfreistellung (6 Wochen) am 28.Februar begann, fehlt mir jetzt der folgende Monat März in der Wartezeit für die 45 Jahre, aber das ist für mich verkraftbar, für andere ???).
Theaam 19.06.2014 | 16:49
Ich habe mich vor einigen Jahren persönlich beraten und meinen Verlauf auf den neuesten Stand setzen lassen. Wusste aber nicht, ob sich für mich jetzt durch das neue Gesetz etwas ändert. War sehr unsicher, da ich auch das Amtsdeutsch in der Rentanauskunft nicht ganz verstanden habe. Werde im Oktober erneut eine Beratungsstelle aufsuchen und meine Rente beantragen. Bedanke mich bei allen für Ihre Antworten.
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