Hallo Thea,
wir schließen uns den Ausführungen von „W*lfgang“ an. Normalerweise sollte die Zeit von acht Jahren durch die Kinderberücksichtigungszeit, die zu den 45 Jahren mitzählen, geschlossen werden. Da wir aber Ihre Auskunft nicht vorliegen haben, bitten wir Sie bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dort kann man dann prüfen, ob und welche Voraussetzungen für eine abschlagsfreie Altersrente vorliegen.