Vorausgesetzt sie haben zum Rentenbeginn noch mindestens einen GdB von 50, sind Geburtsjahrgang 1956 und haben mindestens 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten, können Sie frühestens mit 60 Jahren und 10 Monaten mit 10,8% Minderung oder mit 63 Jahren und 10 Monaten ohne Minderung in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen gehen.