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Experten-Antwort

Abschlagsfreie Altersrente mit 63 und ATZ

von D.Riemke23.06.2014 | 22:37
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3 Antworten

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Die Zugangsvoraussetzungen für die abschlagsfreie Altersrente mit 63 Jahren habe ich erfüllt. Kann ich diese Altersrente als Vollrente bewilligt bekommen, auch wenn ich ATZ im Blockmodell bis zum 65. Lebensjahr vereinbart habe? Spielen Leistungen aus der ATZ-Vereinbarung bei der Rentenbewilligung nach dem RV-Leistungsverbesserungsgesetz ab der nach dem 01.07.2014 gültigen Rechtslage eine entscheidende Rolle ob eine Vollrente oder nur eine Teilrente bewilligt werden kann? Sind Einkommensgrenzen nach der neuesten Regelung bis zur Regelaltersgrenze zu beachten?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo D.Riemke,

den Ausführungen von “W+lfgang” kann zugestimmt werden. Unter dem folgenden Link, werden Sie näheren Einzelheiten zu einem eventuellen vorgezogen Rentenbeginn und dessen beitragsrechtlichen und steuerlichen Folgen finden:

http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_34R3.6.1

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

W+lfgangam 23.06.2014 | 23:22
Hallo D.Riemke, wenn die ATZ bis 65 läuft und Sie zu diesem Zeitpunkt oder vorher die Voraussetzungen für AR für besonders langjährig Versicherte erfüllt haben/45 Jahre, erhalten Sie diese AR ohne Abschläge nach Ende ATZ - egal, was zum Zeitpunkt des Abschlusses der ATZ-Vereinbarung gegolten hat. Nur, vor 65 endet Ihr (passives) Arbeitsverhältnis nicht – es sei denn, Sie kündigen es ... Nur zum Verständnis, so lange die ATZ/das Beschäftigungsverhältnis läuft, haben Sie keinen (vorzeitigen) Rentenanspruch ...Sie wollen ja wohl nicht auf das volle ATZ-Entgelt bis Rentenbeginn 65 verzichten ;-) Die Hinzuverdienstgrenzen haben sich durch die vorgezogenen AR an bes. langj. Versicherte nicht verändert - auch hier gilt weiterhin die Regelaltersgrenze für unbegrenzten Hinzuverdienst bzw. Teilrentenmöglichkeiten (die so genannte Flexi-Rente/mehr Hinzuverdienst ist noch in Bearbeitung, wann die kommt, abwarten …) Sie sind ein Fall für die nächste Beratungsstelle, um Ihre Fragen individuell beantworten zu können! Gruß w.
DarkKnightRVam 25.06.2014 | 11:32
Hallo D.Riemke, wenn Sie mit Ihrem Arbeitsentgelt aus der ATZ-Beschäftigung eine Hinzuverdienstgrenze einhalten (was wohl nicht der Fall sein wird), können Sie jederzeit eine Altersrente beantragen! Flexi-Rente, wie von W+lfgang vorgeschlagen abwarten.... 8-)
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