Hallo D.Riemke,
den Ausführungen von “W+lfgang” kann zugestimmt werden. Unter dem folgenden Link, werden Sie näheren Einzelheiten zu einem eventuellen vorgezogen Rentenbeginn und dessen beitragsrechtlichen und steuerlichen Folgen finden:
http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_34R3.6.1