Guten Tag,
ich erhalte ab Januar 2008 Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, bis längstens zur Regelaltersgrenze weil ich berufsunfähig bin.
Diese Rente hat einen Abschlag von 10,8% auch bei späterer Umwandlung in eine Altersrente.
Nun meine Frage, wie wird der andere teil der Rente behandelt, wenn ich mit 63 Jahren in Rente gehen möchte?
Ich bin Jahrgang 1950 und habe die voraussetzungen für Langjährig Versicherte von 35 Beitragsjahren erfüllt.
Eine Behinderung von 30% liegt vor.
Bei der Auskunftsstelle der Rentenversicherung wurde mir erklärt, daß ich für den zweiten Teil der Rente keinen Abschlag hätte, wegen "Berufsschutz".
Das wäre schön,aber mir fehlt der Glaube.
Für eine Auskunft bin ich sehr dankbar.