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Abschlagsfreie Rente

von Hila11.07.2009 | 16:22
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Liebe Experte Nach meinem lesen im Experten Forum habe ich den Eindruck das die KK und die DRV sich gegenseitig die Bälle zuschieben um ihre Kassen zu schonen auf kosten ihrer Mitbürger bzw Antragsteller.Da mir manche Begriffe wie Dispositionsrecht oder Rehaantrag Umdeutung in der Kranken bzw Rentensprache nicht eindeutig sind, bitte ich um Rat.Bin übrigens bei einer DRV Beratung gewesen und habe, nachdem ich im Forum ähnliche Fälle wie meinen gelesen habe, schon wieder verunsichert und fürchte das ich noch nicht alles verstanden habe. Nun mein Problem: Ich kann ab 01.04.10 Abschlagsfrei in Rente gehen"50% GdB und alle Vorraussetzungen erfüllt geb:18.03.47 Leider habe ich dieses Ziel noch nicht erreicht. Da ich unter Rückenschmerzen leide und keine Aussicht auf Besserung besteht bin ich schon wieder seit dem 30.04.09 krank geschrieben.Die KK hat mir eine Aufforderung zur Reha bis zum05.10.09 zugesand mit der Drohung bei nicht Einhaltung der Frist mir das KG zu streichen.Beim Rentenamt ist mir nahe gelegt worden bis zum letzten Tag den Antrag an die KK abzugeben um Zeit zu gewinnen,alle Fristen abwarten,dh die Genehmigung des Rehaantrages ja oder nein der DRV und dann ein Gespräch mit der KK führen, nicht die Reha anzutreten, dafür meine Altersrente zu beantragen mit der Hoffnung auf Einigung und KG Zahlung bis zum01.04.10 und dann in eineAbschlagsfreie Rente zu gehen.Oder sollte ich sicherheitshalber mein Renten Antrag VOR der Rehafrist abgeben (zwegs Umdeutung von Reha auf EU Rente) um allen Schwierigkeiten aus dem Weg zu gehen?Damit würden sich Zwei freuen und ich hätte meine Abzüge nach 47 Arbeitsjahren sicher.Bitte um eine verständliche Antwort. Vielen Dank

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 13.07.2009 | 08:37

Hallo Hila,

den Beiträgen von Chris und Schade kann ich mich anschließen.

7 Antworten

Schadeam 11.07.2009 | 17:20
Sie wissen doch bereits alles! Wenn Sie bis zur AR durchkommen, weil die Kasse bis dahin zahlt, sind Sie glücklich. Genauso glücklich sind Sie, wenn der EM Antrag abgelehnt wird und Sie weiter das KG bekommen. Wenn Sie vorher EM Rente kriegen, weil Sie erwerbsgemindert sind, haben Sie "halt ein paar Abschläge" und insofern "Pech gehabt", dass Sie erwerbsgemindert sind. Aber keiner hat die Garantie, dass er bis zum Rentenalter gesund bleibt und die Krankenkasse ist auch nicht schuld daran - die hat nur andere Interessen als Sie: und sofern Sie die Rente wegen EM bekommen, hat der Kassenmitarbeiter im Sinne seiner Kasse alles richtig gemacht. Sind Sie froh, dass Sie schon 62 und nicht erst 57 sind - da wäre die Situation viel besch......ener!
Chrisam 11.07.2009 | 18:50
An Ihrer Stelle würde ich den Rehaantrag am letzten Tag der Frist stellen. Sollte Ihr Antrag umgedeutet werden, kann das ggf. positiver bzgl. der Abschläge sein. Geben Sie den Antrag einfach persönlich bei Ihrer Krankenkasse ab und teilen mit, dass Sie im Antrag angegeben haben, in den nächsten 6 Monaten einen Antrag auf Altersrente zu stellen. Dann wird die Krankenkasse für die Reha zuständig sein. Das wird Ihre "Verhandlungsbasis" verbessern. Wenn eine Umdeutung doch in Betracht kommt, muss die Krankenkasse im Übrigen Ermessen ausüben, ob die Höhe der Abschläge im berechtigten Interesse zum Erstattungsanspruch der Krankenkasse stehen.
Schiko.am 11.07.2009 | 21:15
Obwohl ja Ihre Anfrage an die Experten gerichtet war mischt sich ein weiterer Nicht-Ex- perte ein. Mein Ratschlag- nachdem Sie ja nur mehr 9 Monate von der abschlagsfreien Rente trennen sollten Sie die EMR.vergessen. Für alle Fälle-dies wissen Sie- der Hinweis, die 50% schon am 16.11.2000 ausgespro- chen, wäre die Rente schon mit 60 abschlagsfrei möglich gewesen. MfG.
hilaam 13.07.2009 | 09:09
Hallo Schiko Die GdB 50% habe ich seit2004,Was meinen Sie mit EMR vergessen?
Schiko.am 13.07.2009 | 11:34
Sie haben ja recht, ausge- rechnet der immer gerne Ab- kürzungen beanstandet kürzt selber. Will heißen: Erwerbsminderungsrente. MfG.
hilaam 13.07.2009 | 12:57
Hallo Schico Entschuldigen Sie meine schlechte Fragestellung,ich wollte eigendlich wissen warum ich die Erwerbsminderungsrente vergessen sollte. Vielen Dank
Schiko.am 13.07.2009 | 21:31
Bin gegen abwürgern, sollten es aber dabei belassen. Bei der EMR besteht zwischen Antragstellung /Rentenge- währung Zeitspanne. Kommt hinzu, vor dem 63. 10,8% Abschlag. Bei Ihnen zeitnah mit 63 Schwerbehinderung, dies meinte ich mit "lohnend" ohne Abschlag. MfG.
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