Hallo, liebe Mitleser,
kann man auch, bei Erfüllung der 45 Jahre Beitragszeit, auch abschlagsfrei in eine Rente wegen Schwerbehinderung? Dann könnte ich mir die Sonderzahlungen an die DRV ja sparen ...
Hallo, liebe Mitleser,
kann man auch, bei Erfüllung der 45 Jahre Beitragszeit, auch abschlagsfrei in eine Rente wegen Schwerbehinderung? Dann könnte ich mir die Sonderzahlungen an die DRV ja sparen ...
Nehmen Sie bitte den Rentenbeginnrechner zur Hilfe. Dieser liefert Ihnen die gewünschten Antworten in Abhängigkeit Ihres Geburtstages.
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/02_online_dienste/03_online_rechner_nutzen/rentenbeginn_hoehenrechner/Rentenbeginnrechner_node.html
Oder Sie schauen in Ihre letzte Rentenauskunft (nicht Renteninformation!) oder fordern eine solche an.
Alternativ hilft eine Beratung bei der DRV.
Was meinen Sie eigentlich mit Sonderzahlungen?
Was meinen Sie eigentlich mit Sonderzahlungen?[/quote]
Zahlungen außer nach § 187a SGB VI fallen mir da nicht ein!
Wann soll das denn sein?
Auch wenn Sie die Wartezeit von 45 Jahren für die Rente für besonders langjährig Versicherte erfüllt haben, gehen Sie damit nicht vor dem normalen Rentenbeginn bei der Rente für schwerbehinderte Menschen abschlagsfrei in Rente.
Jede Rentenart wird für sich betrachtet.
Sind Sie beispielsweise am 1.1.1960 geboren, könnten Sie ...
- am 1.5.2021 die Rente für schwerbehinderte Menschen mit Abschlag
- am 1.5.2024 die "Rente ab 63" abschlagsfrei
- am 1.5.2024 die Rente für schwerbehinderte Menschen ohne Abschlag
beziehen.
Abschlagsfrei also frühestens ab 5/2024, aber frühestmöglich in Rente ab 5/2021 (allerdings mit Abschlag).
Dies gilt auch, wenn Sie die 45 Jahre schon vor dem 1.5.2024 erfüllt hätten.
Für Daten zu Ihrer Situation verweise ich auf den oben genannten Link zum Rentenbeginnrechner.
Hallo, Kannixverstan,
wenn Sie eine Rente für schwerbehinderte Menschen beantragen wollen, ist es ausreichend, dass Sie die Wartezeit von 35 Jahren erfüllen und am Tag des Rentenbeginns den Status Grad der Behinderung 50 besitzen. Wann der abschlagsfreie Rentenbeginn sein wird ist abhängig von Ihrem Geburtsjahrgang. Sind Sie noch vor 1958 geboren liegt der abschlagsfreie Rentenbeginn jedoch NACH dem Beginn einer Rente für besonders langjährig Versicherte. Sind Sie nach 1957 geboren, ist der abschlagsfreie Rentenbeginn bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen gleichzusetzen mit der Altersrente für besonders langjährig Versicherte, bei der Sie allerdings die 45 Jahre benötigen würden. Ein Rentenanspruch für diese Rentenart besteht auch ohne Schwerbehinderung. Ohne genaue Angaben zu Ihrem Geburtsdatum können wir keine weiteren Aussagen treffen. Sie haben die Möglichkeit eine Rentenauskunft zu beantragen und die Daten Ihrer individuellen Situation zu überprüfen. Ebenfalls empfehlen wir Ihnen ein Beratungsgespräch bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV in Ihrer Nähe.
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