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Experten-Antwort

abschlagsfreie Rente mit 63

von pleischl marianne14.01.2015 | 13:39
2096 Ansichten
7 Antworten

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Bin zur Zeit in der Freistellungsphase der Altersteilteilzeit (öffentlicher Dienst). Diese endet zum 31.07.15. Zur Erreichung der abschlagsfreien Rente fehlen mir 3 Monate. Kann der Altersteilzeitvertrag verlängert werden? Marianne

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Marianne,

wie die anderen User Ihnen schon geschrieben haben, können Sie die Frage der Verlängerung des ATZ-Vertrages nur individuell mit Ihrem Arbeitgeber klären. Die Rentenversicherung kann hier keine Aussage treffen. Soweit ich weiß (ohne dass das jetzt mein Spezialgebiet wäre), muss für eine Verlängerung der Altersteilzeit jedoch der "Hälftigkeitsgrundsatz" weiter beachtet werden. Da Sie schon in der Freistellungsphase sind, bedeutet dass, dass Sie für die drei Monate Verlängerung noch einmal

entweder

- 1,5 Monate voll oder

- 3 Monate in Teilzeit arbeiten müssten.

Man kann nicht einfach 3 Monate Freistellung hintendran hängen, Sie haben ja in der Arbeitsphase nur für die Zeit bis zum 31.07.15 vorgearbeitet. Außerdem gibt es auch tarifliche Höchstgrenzen von Blockmodellen, die eventuell zu beachten wären. Sie sollten das also in Ihrer Dienststelle besprechen oder sich ggf. auch vom Personalrat/Gewerkschaft beraten lassen.

Mögliche Alternativen wären eine Beschäftigung außerhalb der Altersteilzeit oder Arbeitslosigkeit. Hinsichtlich Sperrfristen und Höhe des Arbeitslosengeldes (evtl. nur niedriger Betrag auf Grundlage des ATZ-Entgeltes) sollten Sie sich vor einer Entscheidung bei der Arbeitagentur erkundigen.

Bitte beachten Sie bei allen Überlegungen für den späteren Rentenbeginn immer, dass Sie sich für diese drei Monate sowohl hinsichtlich

- Ihres Lebensunterhalts als auch

- Ihrer Krankenversicherung

absichern müssen.

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6 Antworten

fragenam 14.01.2015 | 13:48
Fragen Sie Ihren Arbeitgeber!
Schadeam 14.01.2015 | 14:24
Grundsätzlich ja, aber der AG muss mitspielen. Wen der nicht will, kommt keine Vertragsänderung zu Stande.
abcam 14.01.2015 | 16:37
Sie können sich arbeitslos melden, bekommen zwar kein Alo geld, weil Sie eine Sperrzeit erhalten. Aber Sie sind in dieser Zeit krankenversichert. Jetzt müssen Sie überlegen, ob sich der Verzicht auf 3 Monate Rente durch die höhere Rentenzahlung lohnt.
W*lfgangam 14.01.2015 | 22:00
Hallo pleischl marianne, das Meiste ist hier schon und richtig gesagt worden, besonders vom Experten! Nicht richtig ist, dass Sie während eine Sperrfrist beim 'AA' automatisch/weiter krankenversichert sind ...es fehlt am versicherungspflichtigem Einkommen/kein ALG. 'Retten' kann Sie in dieser Phase nur der Zugang zur Familienversicherung, sofern der Partner GKV-versichert ist (aber auch das kann ganz schön teuer werden, wenn er 'nur' freiwilliges Mitglied der GKV ist oder privat versichert). Zu Bedenken ist auch, dass Sie ohne Rentenanspruch auch für die 3 Monate keine VBL erhalten. Man muss alle 'Verluste' und den nach 3 Monaten erhöhten Rentenbetrag _und_ auch dann abschlagsfreie VBL mal zusammenrechnen, wann sich diese 3 Monate Verzicht rechnen. 3 Monate sind noch sehr lukrativ, ich tippe mal auf nur 3 - 4 Jahre. Gruß w.
pleischl marianneam 15.01.2015 | 10:55
Vielen Dank für die guten Antworten. Sie haben mir sehr geholfen. Danke!!
abcam 19.01.2015 | 13:54
Während des ersten Monats der Sperrzeit besteht zwar keine Vers.pflicht in der KV,doch nach § 19Abs.2 SGB V besteht weiterhin Anspruch auf Leistungen der KV.Ab dem 2. Monat der Sperrzeit sind Sie regulär krankenversichert.
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