Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Bernhard Oepen,
bis zur Vollendung der Regelaltersgrenze (das wären bei Jahrgang 51: 65 Jahre und 5 Monate) müssen Sie die Hinzuverdienstgrenzen beachten.
Bei Überschreiten der 450 Euro pro Monat könnte auch eine Teilrente (2/3, 1/2 oder 1/3) in Frage kommen. Dafür gibt es individuelle Hinzuverdienstgrenzen, die sich nach Ihren Entgeltpunkten der letzten drei Jahre richten. Lassen Sie sich dazu am besten individuell in einer A+B-Stelle beraten oder fordern Sie bei Ihrem Rententräger eine Aufstellung der für Sie geltenden Hinzuverdienstgrenzen an.
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