Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Abschlagsfreie Rente mit 63(+6Mon.)?

von A.Fassnacht22.07.2014 | 19:16
1145 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo werte Experten, ich bin seit 1.8.2012in aktiver Altersteilzeit die nach der passiven Phase zum 31.07 2018 endet. Auf grund des Altersteilzeitvertrages muß ich danach sofort (1.08.2018)meine Altersrente beziehen. Da ich auf Grund er neuen stufenweisen Anhebung der Altersgrenze 63 J.und 6Mon.für die abschlagsfreie Rente alt sein müsste habe folgende Frage(n). Da Ich mit Beginn meines 63.Lebensjahres aber schon 48 Jahren ohne Unterbrechung in die Rentenkasse einbezahlt habe,bekomme ich trotzdem einen Abzug?Wenn ja warum und wie würde dieser berechnet? oder gleichen meine 3 Jahre mehr nicht die Anhebung auf 45 J.+6 Mon.(entspricht 3 Jahren)wieder aus. MfG A.F.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Siehe Beiträge von "W*lfgang".

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

W*lfgangam 22.07.2014 | 19:59
PS: da Sie noch in der aktiven Phase sind, besteht auch die Möglichkeit, mit dem Arbeitgeber zu reden, ob er nicht einer Verlängerung der ATZ um diese 6 Monate zustimmen würde (soweit der Tarifvertrag die Option für eine längere Zeit zulässt). Auch die Beendigung der ATZ/Störfall/Rückabwicklung und neuer ATZ-Vertrag wäre möglich ...alles aber nur mit Goodwill des Arbeitgebers. Gruß w.
W*lfgangam 22.07.2014 | 19:53
Hallo A.Fassnacht, wenn zum Rentenbeginn nach Altersteilzeit nur die Altersrente für langjährig Versicherte (35 Jahre erforderlich, mehr interessiert nicht) mit dem entsprechenden Abschlag möglich ist (und Sie die Renten zwangsweise beantragen müssen!?), ist das leider so. Sie kommen nicht in die Zeitscheine (6 Monate später) rein, wo die 'neue' abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte möglich wäre - da ist es egal, ob Sie die 45 Jahren voll haben, der ATZ-Vertrag bindet Sie (den Sie nach damaliger Kenntnislage freiwillig unterschreiben haben). _Müssen_ Sie wirklich nach ATZ-Ende einen Rentenantrag stellen? Andernfalls könnte man über die Verschiebung des Rentenbeginn um 6 Monate, ggf. mit Arbeitslosengeld überbrücken, nachdenken und über die Rentabilität dieser Maßnahme reden. Im Hintergrund steht vielleicht auch noch der Nichtbezug einer Betriebsrente und ggf. eine freiwillige Krankenversicherung bis zum Rentenbeginn, sowie der Nichterhalt einer 'Abfindung', die nur bei Rentenabschlag fällig wird. Hier zu komplex, das aufzudröseln. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026