Hallo Reinhard,
vorweg auch hier der Hinweis, dass die "neue" Rente ab 63 bei 45 Jahren noch im gesetzgeberischen Verfahren steckt. Wie die entgültigen Regelungen aussehen werden bleibt abzuwarten.
Aber nach den ersten Entwürfen sollen (voll) versicherungspflichtige Beschäftigungszeiten mitzählen. Also Minijobs nur wenn für diese der volle Rentenbeitrag (idR 15% Arbeitgeber + 3,9% Arbeitnehmer; in der Vergangenheit prozentual leicht abweichende Werte; bei Minijobs im Privathaushalt zahlt der Arbeitgeber nur 5%, der Versicherte entsprechend mehr) gezahlt wurde. Sonst nicht.