Hallo !
Ich hätte ein Frage bezüglich der Beitragszahlung zum Ausgleich von Rentenabschlägen. Ich habe einen Rentenantrag gestellt zum 01.10.2017 für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit 8,1 % Abschlag. Die Höhe des Ausgleiches habe ich mir schon ausrechnen lassen. Wenn ich diesen ausgleichen wollte wie lange hätte ich Zeit dies zu tun. Die finanziellen Mittel würden mir erst im Januar 2018 zu Verfügung stehen. Kann ich auch da noch einzahlen ? Vermutlich würde sich dann die Verringerung der Abschläge auch erst ab dem nächsten Monat nach Zahlung auswirken. Aber dringender ist die Frage ob ich nachträglich nach Rentenbeginn die Ausgleichszahlung noch zahlen darf ?
18.08.2017, 14:29
von
roland1919
18.08.2017, 15:26
Experten-Antwort
22.08.2017, 08:39
von
Fastrentner
Die Berechtigung zur Zahlung endet jedoch zu dem Zeitpunkt, ab dem eine Rente wegen Alters ohne Rentenminderungen beansprucht (bezogen) werden kann, oder die Altersgrenze, die Grundlage der Rentenauskunft nach § 109 Abs. 5 S. 4 SGB VI war, überschritten wurde.