Abschlagszahlung

von
roland1919

Hallo !
Ich hätte ein Frage bezüglich der Beitragszahlung zum Ausgleich von Rentenabschlägen. Ich habe einen Rentenantrag gestellt zum 01.10.2017 für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit 8,1 % Abschlag. Die Höhe des Ausgleiches habe ich mir schon ausrechnen lassen. Wenn ich diesen ausgleichen wollte wie lange hätte ich Zeit dies zu tun. Die finanziellen Mittel würden mir erst im Januar 2018 zu Verfügung stehen. Kann ich auch da noch einzahlen ? Vermutlich würde sich dann die Verringerung der Abschläge auch erst ab dem nächsten Monat nach Zahlung auswirken. Aber dringender ist die Frage ob ich nachträglich nach Rentenbeginn die Ausgleichszahlung noch zahlen darf ?

Experten-Antwort

Eine Zahlung ist bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze möglich.

von
Fastrentner

Die Berechtigung zur Zahlung endet jedoch zu dem Zeitpunkt, ab dem eine Rente wegen Alters ohne Rentenminderungen beansprucht (bezogen) werden kann, oder die Altersgrenze, die Grundlage der Rentenauskunft nach § 109 Abs. 5 S. 4 SGB VI war, überschritten wurde.

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