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Abschlussbericht der Reha-Klinik

von Mirvo30.08.2010 | 15:25
4619 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, ich bin zur Zeit in einer Reha-Klinik und habe von der Krankenkasse ein Schreiben bekommen, in dem ich die Reha-Klinik von der Schweigepflicht entbinde und diese meiner Krankenkasse einen Abschlussbericht zusendet. Muss ich das machen? Welche Vor- bzw. Nachteile könnte das haben? Bitte um Antwort. Viele Grüße

10 Antworten

..-..am 30.08.2010 | 15:28
Da es sich um einen Krankenkassenangelegenheit handelt, wenden Sie sich doch bitte ans Krankenkassenforum.
Mirvoam 30.08.2010 | 15:30
...ich bin aber über die Deutsche Rentenversicherung in der Reha...
..-..am 30.08.2010 | 15:32
Aber Sie sollen die Klinik gegenüber der Krankenkasse von der Schweigepflicht entbinden. Außerdem haben Sie die Anfrage von der KK bekommen. Somit ist es keine RV-Angelegenheit.
Arnoldam 30.08.2010 | 16:03
Grundsätzlich sind Sie erst einmal zu gar nichts verpflichtet oder können gar zur Schweigepflichtentbindung gezwungen werden. Die Frage wird eher sein, was ihnen die Verweigerung der Schweigepflichtsentbindung bringen würde, außer eventuellen Nachteilen wie z.b. zeitlichen Verzögerungen in einem event. nachfolgenden EM-Rentenverfahren und/oder der Einstellung der Krankengeldzahlung.... Wenn Sie aber seinerzeit während der laufenden Krankengeldzahlung und nach Aufforderung durch die Krankenkasse zur Rehaantragstellung aufgefordert worden sind, wird ihnen gar nichts anderes übrig bleiben als die Zustimmung zu erteilen. Die Krankenkasse möchte natürlich wissen und hat auch absolut berechtigtes Interesse daran zu wissen, was das Ergebnis der reha ist und ob Sie eventuell als erwerbsgemindert entlassen worden sind. Lassen Sie der Kasse in dem Fall keine Kopie des Rehaabschlussberichtes zukommen, droht ihnen sonst eventuell die Einstellung der Krankengeldzahlung wegen fehlender Mitwirkung. Da ist die Krankenkasse ganz fix mit bei der Hand und stellt die Zahlung schneller ein als Sie denken können... Grundsätzlich wird die Kasse eh das Ergebnis der Reha erfahren, weil die RV entweder dann zur Rentenantragstellung auffordern wird oder Sie für arbeitsfähig erklärt werden. Insofern und da Sie ja wohl nix zu verbergen haben, können Sie die Schweigepflichtserklärung durchaus unterschreiben. Sie sollten sich aber auf jeden dann auch für sich selbst eine Kopie des Rehaabaschlussberichtes besorgen , um diesen genau prüfen zu können und eventuelle Ungereimtheiten dann schriftlich klar stellen zu können. Sie sollten und können direkt beim Abschlußgespräch den Arzt bitten , das ihnen auch eine Kopie des Rehaberichtes direkt nach Hause zugesandt wird. Dem wird in den allermeisten Fällen ( nur dann nicht, wenn gesundheitliche Gründe dagegegen sprechen wie bei einigen wenigen psychiatrischen Erkrankungen ) auch entsprochen.
Nixam 30.08.2010 | 18:44
Hallo Mirvo! Sicher bekommen Sie von Ihrer Krankenkasse Krankengeld. In diesen Fällen hat die Krankenkasse ein berechtigtes Interesse, sich Einblick in den Entlassungsbericht zu verschaffen. Sie legt den Entlassungsbericht ihrem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung vor und der kann Ihre weitere Leistungsfähigkeit beurteilen. Das ist ein ganz normaler Vorgang, der täglich passiert. Entbinden Sie Ihre Krankenkasse von der Schweigepflicht. Was passiert, wenn Sie das nicht tun? Die Krankenkasse sperrt das Krankengeld und Sie müssen sich entscheiden: Will ich wieder arbeiten gehen oder doch erstmal Krankengeld beziehen? Viele Grüsse Nix
Stefannnam 30.08.2010 | 21:09
Bevor Sie einwiligen oder nicht würde ich empfehlen, dass SIe sich von der Krankenkasse mitteilen lassen, wofür diese Daten benötigt werden und was passiert wenn Sie nicht einwilligen. Außerdem wäre es wichtig zu wissen, weshalb die Krankenkasse direkt und nicht der Medizinsche Dienst der Krankenkasse (kurz MdK) den Bericht benötigt.
Falsches Forumam 31.08.2010 | 14:30
Sehe das genau wie sie, aber manche Menschen checken es nicht, oder wollen es nicht verstehen. ( Ich glaube eher, das 2. trifft zu, denn so doof kann eigentlich kein Mensch sein )
Mal ehrlicham 01.09.2010 | 09:44
Mal ehrlich, was hat Mirvo von der höchstrichterlichen Rechtsprechung, wenn die Krankenkasse das KG einstellt. Soll er dann sagen, aber der Sozialrechtler, der sich ja so toll findet, und so in sich selbst verliebt ist, hat aber gesagt, das.... Wir sind hier in der realen Welt. Das sollte man nicht vergessen. Aber gut, dumme Menschen hören auf solche Selbstverliebten. Die schlauen überlegen selber.
Sozialrechtleram 31.08.2010 | 23:36
Zitat von Nix anzeigenausblenden
Sie erzählen mal wieder jede Menge an Unfug. Die Krankenkasse hat kein Recht, übrigens höchstrichterlich festgestellt, derartige Schweigepflichtendungengserkärungen zu fordern und natürlich deshalb auch kein Recht im Verweigerungsfall das Krankengeld zu sperren. Täte sie es, wäre der Tatbestand der versuchten Nötigung erfüllt. Abschließend darf ich noch mal darauf hinweisen, dass ohne schriftliche Entbindung von der Schweigepflicht der Reha-Arzt eine Straftat nach § 203 StGB begehen könnte, wenn er der DRV den Bericht offenbart. Kluge Leute verbieten den Ärzten schriftlich gegen Empfangsbekenntnis die Weiterleitung des Entlassungsberichtes an die DRV und sonstige Dritte wie Hausarzt etc. und verlangen die Übersendung bzw. Aushändigung an einen selbst.
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