Hallo an alle,
meine Frau ist aus der Reha arbeitsunfähig entlassen worden und in Ihrem Beruf unter 3 h täglich bewertet worden. Im Abschlussbericht der Reha für die DRV steht bei negativem Leistungsvermögen: „keine regelmäßigen Wirbelsäulenzwangshaltungen, vor allem nicht mit vorgebeugtem und verdrehtem Oberkörper. Kein häufiges Bücken. Kein ständiges Heben und Tragen von Lasten über 5 kg. Keine erhöhte mechanische Beanspruchung der Wirbelsäule durch Vibrationen oder Erschütterung“.
„aus sozialmedizinischer Sicht, ist wegen der hohen Belastungen für die Wirbelsäule, Arbeiten in ungünstiger Körperhaltung, erhöhten Anforderungen an die Steh - und Gehfähigkeit von einem aufgehobenem Leistungsvermögen, nominell unter 3 Std. / Tag in der letzten beruflichen Tätigkeit auszugehen. (Hauswirtschaftliche Kraft).
Funktionseinschränkungen im Alltag: „es bestehen Einschränkungen beim An - und ausziehen von Strümpfen, bei der Körperpflege, beim Einkaufen, bei der Haushaltsführung, beim Fensterputzen, bei der Gartenarbeit als auch beim Autofahren. Es bestehen Einschränkungen der Mobilität mit max. Gehdauer von ca. 1 Std., bzw. max. Gehstrecke von ca. 3 km. Das Autofahren ist durch die limitierte Sitzdauer auf ca. eine halbe Stunde beschränkt.
Dazu die Frage: Welchen Beruf kann ich jetzt über 6 Std. ausüben um der DRV gerecht zu werden?
Vielen Dank
Hyper