Hallo Romplayer,
die Abschlußkosten sind auf mindestens 5 Jahre zu verteilen, soweit sie nicht als Prozentsatz von den Altersvorsorgebeiträgen abgezogen werden.
Das bedeutet, wenn die Abschlußkosten als Prozentsatz von den Altersvorsorgebeiträgen abgezogen werden so werden von den jeweils bezahlten Beiträgen die Abschlußgebühren abgezogen (z.B. bei 1000€ Bjahresbeitrag und 4% Vertriebskosten werden 40,-€ Abschlußgebühren abgezogen).