Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Abschlusskosten bei Riester auch auf nachträgliche Beitragserhöhungen?

von Romplayer03.11.2014 | 00:00
2350 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo liebes Forum! Da ich hier schon einmal tolle Antworten von euch bekommen habe, versuche ich es noch einmal mit einer neuen Frage: Bei einem Riestervertrag fallen ja unter anderem Abschlussgebühren an, zum Beispiel in Höhe von 4% der zu erwartenden eingezahlten Beiträge bis zum Rentenalter. Zahle ich also 40 Jahre lang 100 Euro pro Monat ein, ergibt das Abschlusskosten von 0,04*100*12*40 = 1920 Euro. Zahle ich allerdings nur den Mindestbetrag von 5 Euro pro Monat ein, habe ich Abschlusskosten von 0,04*5*12*40 = 96 Euro. Da die Abschlusskosten über die ersten fünf Jahre abbezahlt werden - was spricht dagegen, den Vertrag über 5 Euro pro Monat abzuschließen und dann erst ab dem 6. Jahr auf bspw 100 Euro pro Monat zu erhöhen? Fallen dann für die Beitragserhöhung erneut Abschlusskosten an? Oder bleibt es bei den gezahlten 96 Euro? Oder gehen wir mal den umgekehrten Weg: Angenommen ich schließe den Vertrag über 100 Euro monatlich ab und zahle die ersten fünf Jahre über brav meine 1920 Euro Abschlussgebühren. Nun beschließe ich irgendwann später aber, dass ich in Zukunft doch weniger einzahlen will, z.B. nur noch die 5 Euro pro Monat. Jetzt hat mir die Versicherung doch aber schon Kosten abgezogen, die sich aus 40 Jahren mit 100 Euro/Monat berechnen. Wäre das Geld dann verloren, wenn sich die Rechnungsgrundlage aufgrund der Beitragsabsenkung verändert? Oder bekomme ich die zu viel gezahlten Abschlusskosten zurückerstattet? Und eine dritte Frage, die sich daraus ergeben hat, weil ich bereits versucht habe, anhand der Vertragsbedingungen von mir vorliegenden Angeboten selbst eine Antwort auf oben stehende Fragen zu finden: Was genau bedeutet "freiwillige Zuzahlungen"? Die mir vorliegenden Versicherer verlangen für freiwillige Zuzahlungen und staatliche Zulagen satte 9% Gebühren. Die staatlichen Zulagen sind klar, das sind die 154 Euro. Aber was sind die freiwilligen Zuzahlungen? Ich interpretiere das als einmalige Sonderzahlungen, die man ja jederzeit tätigen kann. Oder sind damit auch reguläre dauerhafte Erhöhungen der monatlichen Beitragszahlungen gemeint? Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen :-) Freue mich auf eure Antworten!

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Romplayer,

die Abschlußkosten sind auf mindestens 5 Jahre zu verteilen, soweit sie nicht als Prozentsatz von den Altersvorsorgebeiträgen abgezogen werden.

Das bedeutet, wenn die Abschlußkosten als Prozentsatz von den Altersvorsorgebeiträgen abgezogen werden so werden von den jeweils bezahlten Beiträgen die Abschlußgebühren abgezogen (z.B. bei 1000€ Bjahresbeitrag und 4% Vertriebskosten werden 40,-€ Abschlußgebühren abgezogen).

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Romplayer,

die Abschlußkosten sind auf mindestens 5 Jahre zu verteilen, soweit sie nicht als Prozentsatz von den Altersvorsorgebeiträgen abgezogen werden.

Das bedeutet, wenn die Abschlußkosten als Prozentsatz von den Altersvorsorgebeiträgen abgezogen werden so werden von den jeweils bezahlten Beiträgen die Abschlußgebühren abgezogen (z.B. bei 1000€ Bjahresbeitrag und 4% Vertriebskosten werden 40,-€ Abschlußgebühren abgezogen).

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

vereniam 03.11.2014 | 02:45
Hallo Romplayer, zu Ihrer ersten Frage: wenn Sie die ersten 5 Jahre nur 5,- Euro einzahlen und Ihre Abschlusskosten getilgt sind, Sie dann ab dem 6.Jahr den Beitrag erhöhen auf 100,- fallen für den erhöhten Beitragsanteil also 95,- Euro erneut Abschlußgebühren 5 Jahre lang an. zu Ihrer zweiten Frage: zahlen Sie ersten 5 Jahre einen hohen Beitrag ein, und verändern danach Ihren Beitrag nach unten bsp. 5,- fallen keine erneuten Abschlußgebühren mehr an, da diese ja getilgt sind. Sie erhalten aber auch keine Abschlußgebühren mehr zurück. zu Ihrer dritten Frage: die freiwillige Zuzahlung einmalig ist dafür gedacht, falls Sie im laufenden Jahr feststellen, dass Sie zuwenig einbezahlt haben um die volle Zulage zu erhalten. Anmerkung von mir: Bei Riesterverträgen müssen am Ende der Laufzeit mindestens alle gezahlten Beiträge, sowie alle erhaltenen Zulagen zur Rentenberechnung zur Verfügung stehen, da Privatvertrag. Nicht zu verwechseln mit der gesetzlichen Rente hier gilt Solidaritätsprinzip (wäre auch zu schön, wenn hier auch alle eingezahlten Beiträge zur Rentenberechnung zur Verfügung stehen würde. Dann gäbe es nur noch reiche Rentner). Allerdings bin ich ein verfechter für das Solidaritätsprinzip, weil hier aus den Beiträgen ja auch Erwerbsminderungsrenten Rehabilitationen usw. bezahlt werden müssen. Dies ist auch gut so!
Romplayeram 03.11.2014 | 07:19
Hallo vereni! Wenn man deine Antworten für Frage 1 und 2 zusammen nimmt, würde das ja bedeuten, dass jegliche vom Kunden vorgenommene Beitragssenkung bestraft wird (egal wann sie vorgenommen wird), bei Beitragssteigerungen hingegen wird kräftig zugelangt. Da wird doch dann mit zweierlei Maß gemessen, zu Ungunsten des Verbrauchers! Zur ersten Frage: In meinen Bedingungen kann ich nirgends einen Hinweis darauf finden, dass auch für Beitragserhöhungen Abschlussgebühren anfallen. Eher im Gegenteil - bei der Alten Leipziger (RV50) finde ich diesen Absatz hier: --- Sie können einmal pro Jahr eine Änderung (Anhebung oder Senkung) des laufenden Beitrags beantragen. Die Beitragsänderung bewirkt eine Änderung der Versicherungsleistungen, die wir in einem Nachtrag zum Versicherungsschein dokumentieren. Die bei Vertragsabschluss geltenden Rechnungsgrundlagen bleiben durch eine Beitragsänderung unberührt. --- Für mich klingt der erste Teil danach, dass zwar die Höhe der Rente sich ändern kann (ist ja logisch), den letzten Satz hingegen könnte man so deuten, dass die Abschlusskosten nicht nachträglich angepasst werden. Wie seht ihr das?
Astrid Schenkam 02.03.2015 | 09:44
Hallo liebes Forum, mich würde noch interessieren, was passiert mit den Abschlusskosten wenn ich innerhalb der 5 Jahre den Beitrag wieder senke. Entfallen dann auch die Abschlusskosten oder muss ich die weiterzahlen? ...und was ist die Rechtsgrundlage dafür? Mit freundlichen Grüßen Astrid Schenk
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026