Ich habe nach entsprechendem Widerspruch am 11.03.2008 einen Rentenbescheid erhalten in dem die Altersrente entsprechend des Urteils des Bundessozialgerichtes vom 20.07.2005 korrigiert wurde. Ab dem 1.7.2008 bis heute wurde meine Altersrente jährlich angepaßt und die persönlichen Entgeltpunkte aus Kindererziehungszeiten stiegen von 69,24€ auf 73,08€ ohne eine Erhöhung des Auszahlbetrages. Der Rentenzuschlag ist jeweils um den gesamten Erhöhungsbetrag der Rente gekürzt worden ohne den Anteil von 3,09€ für Zeiten der Kindererziehung herauszurechnen.
Wie ist die Rechtslage?
03.01.2012, 12:16
von
Klee
03.01.2012, 14:57
Experten-Antwort