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"Abtestung"

von Bine06.11.2007 | 20:45
1347 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, Teilhabe am Arbeitsleben ist mir genehmigt worden. Da ich leider (durch Lungenemb./genet.Defekt) nicht mehr in meinem Traumberuf als Krankenschwester arbeiten kann, würde ich gern eine Weiterbildung als Case-Management, die 1 Jahr dauert absolvieren. heute habe ich nun die Info bekommen, dass ich zwei Wochen nach München zur einer "Abtestung" muss, ansonsten wird mir die WB nicht genehmigt. Der Beruf eines CM baut auf meinem erlernten Beruf (übrigens Examen mit 2 abgeschlossen) auf. Warum muss ich noch diesen Test machen ( 2Wochen!!!!!!!!!), mein Gehirn hat bei der Krankheit nicht gelitten !!!!!!!! Gibt es nicht in der Nähe von Suhl die Möglichkeit den Test zu machen ? Da meine Beraterin "sehr freundlich" ist und ich mir vorkomme wie eine Nummer, möchte ich sie nicht mehr befragen. Als Alternative würde ich gerne als Arzthelferin arbeiten, jedoch bekam ich hierzu die Auskunft, mir nicht bei der Jobsuche behilflich zu sein. Ist das korrekt ? Ich fühle mich sehr "alleine gelassen"! mfg Bine

11 Antworten

___am 06.11.2007 | 21:27
Warum wollen Sie sich dieses für den Rentenversicherungsträger nicht ganz billige Angebot der vorherigen Klärung der Erfolgsaussichten einer Maßnahme entgehen lassen? Begreifen Sie das als einmalige Chance der Förderung Ihrer beruflichen Möglichkeiten! Es bringt keinem der Beteiligten etwas, wenn die Maßnahme zum beruflichen Wiedereinstieg nachher vorzeitig abgebrochen werden muss.
Nixam 07.11.2007 | 06:43
Der RV-Träger will wissen, welche Tätigkeiten können Sie bei verbleibendem Restleistungsvermögen noch verrichten. Als Krankenschwester sind Sie bezüglich der beruflichen Perspektiven/Tätigkeiten, welche Sie verrichten können für den RV-Träger schwer einschätzbar. Aus diesem Grunde gibt es diese Berufsfindung/Arbeitserprobung, welche Sie als "Testung" bezeichnen. Hier werden Sie auch in Ihrem Wunschberuf getestet, ob auch das Eignungsergebnis Ihrer Wunschvorstellung entspricht und Sie diese Tätigkeit auch tatsächlich verrichten können. Anschliessend erhalten Sie Berufsvorschläge. Wenn Ihr Wunschtätigkeitsbereich dabei ist, dann ist das doch in Ordnung und Sie haben eine Bestätigung, mit Ihrer EInstellung bezüglich Wunschtätigkeit richtig zu liegen. Haben Sie sich aber selbst falsch entschieden, dann bietet Ihnen das Ergebnis dieser Berufsfindung Berufsalternativen. Das ist doch eine gute Sache. Dagegen können Sie doch wirklich nichts haben, oder?
Bineam 07.11.2007 | 08:02
Ich danke für die Erklärung, was das, in meinen Augen, unangenehme Wort "Abtestung" überhaupt bedeutet. Sicher habe ich dann nichts dagegen. Man hätte es mir vielleicht mal ausfühlich erklären sollen und vor allem in einem angemssenen Ton. Da trazt man sich nichts zu fragen. Ich dachte es bezieht sich auf die geistige und körperliche Verfassung. Und zur Info, ich habe von meinem Berater nur einen Vorschlag zur Weiterbildung/Umschulung bekommen und das war auch nicht die Richtung, die nach der ich gefragt wurde. Alles andere habe ich mir selbst erarbeitet und zu meinem Berater geschickt. Selbsverständlich bin ich froh, dass ich die Zusage der Teilhabe erhalten habe, aber trotzdem ist es schwer, mit Anfang 20 und mit dieser Diagnose auf Behörden angiewesen zu sein, wobei manche Mitarbeiter vergessen, dass Sie es mit Menschen zu tun haben, die sich ein solchen Schicksal nicht ausgesucht haben und jeder sollte nicht vergessen, dass er auch mal vor dem Schreibtisch, anstatt dahinter sitzen könnte. Das "menschliche" geht hier voll unter, wenn ich mir vorstelle ich wäre zu Patienten so....... Aber zu meiner Frage , der Ort dieses Testes ? (München) Gibt es doch bestimmt eine Alternative ! Da meine Quick von 8 auf 45 schwank und ich ständig zu messen muss, möchte ich eigentlich nicht so weit weg. (ca. 400 km) Zum Thema Arzthelferin, ich habe ich alternativ trotzdem Bewerbungen zu ausgschriebenen Stellen versendet. Ich meinte in den Zielen und Aufgaben der berufl. Reha gelesen zu haben, dass die Berater einen auch hier unterstützen sollte/könnten/müßten ? Als Krankenschwester kann man ohne weiteres, auch ohne Umschulung , als Arzthelferin arbeiten. Kann mir jemand hierzu auch etwas mitteilen ??????????
Nixam 07.11.2007 | 09:58
Meistens wird diese Berufsfindung/Arbeitserprobung in einem Berufsförderungswerk durchgeführt. Hier besteht die Möglichkeit internatsmässig in der Ausbildungsstätte untergebracht zu werden. Sie werden also auf keinen Fall 400 Kilometer je Strecke oder auch 200 KM je Strecke fahren müssen! Davon bin ich überzeugt! Sie werden die Leistung internatsmässig durchführen! Dazu bekommen Sie auch noch Übergangsgeld und die Kosten für die Anreise zur Massnahme wie die Fahrkosten für die Abreise von der Massnahme zurück nach Hause erstattet. Sie werden also auf keinen Fall täglich 200 oder 400 Kilometer pendeln müssen. Da können Sie sicher sein! Ihr Nix
LTAam 07.11.2007 | 09:34
Hallo, bezüglich Ihrer Anfrage wegen der Tätigkeit als Arzthelferin dürfte es so sein,daß für die Vermittlung einer solchen Tätigkeit die Agentur für Arbeit zuständig ist.Die Rentenversicherung vermittelt keine Arbeit.Der Beraterhat die Möglichkeit Ihnen bezw.dem zukünftigen Arbeitgeber eine Eigliederungshilfe anzubieten.Also eine finanzielle Beteiligung an den Lohnkosten über einen befristeten Zeitraum.Aber auch dazu brauchen Sie zunächst einen Arbeitsplatz.Den müssen Sie sich selbst bezw.mit Hilfe der Agentur suchen damit die Rentenversicherung im Rahmen der Teilhabe Ihnen helfen kann. Was Ihren Berater angeht.Es soll keine Entschuldigung sein.Aber!Auch sein Arbeitgeber geht nicht mit ihm schonlich um.Im Gegenteil.Immer weniger Personal immer mehr Beratungen in immer weniger Zeit.Und wenn Sie auch einen Bescheid über Teilhabe am Arbeitsleben haben,wenn der Berater Ihnen nichts anbieten kann weil er gar nichts hat dann ist halt nichts zu machen.Dieser Bescheid ist kein Freibrief für alles und Jeden.Das wird leider oft überhaupt nicht verstanden.Die Versicherten meinen da so jetzt macht alles die Rentenversicherung und ich warte mal ab. Gruss
Bineam 07.11.2007 | 12:15
Was soll denn diese Aussage, mir ist auch klar, dass ich nicht jeden Tag fahren muss und in eine Internat kommen könnte. Die Frage, ob dieser Test an einen anderen Ort stattfinden kann, ist hiermit auch nicht klar.... Also hat mir dieses Forum, außer, dass ich jetzt weiß, was Abtestung sit, nichts gebracht.....
BINEam 07.11.2007 | 12:18
Hallo LTA, jeder Arbeitgeber steht heute unter Druck und trotzdem muss man einen anständigen Ton anschlagen. Z.Bsp. hätte ein unfreudnlicher Verkäufer keine Kunden und keinen Job mehr...... - und von wegen abwarten, ich mache den ganzen Tag nichts anderes als im Internet zu schauen, was ich noch tun kann..... ich werde mich aus diesem Forum "ausklinken"..... es hat mir leider nicht geholfen....
Majaam 07.11.2007 | 13:19
Fragen Sie doch den Sachbearbeiter. Ganz einfach.
LTAam 07.11.2007 | 13:13
Liebe Frau Bine, ich merke,Sie sind jetzt schon sehr genervt.Ich hoffe Sie haben bei Ihrer Ausbildung dann bessere Nerven als jetzt denn die werden Sie mehr als genügend dazu brauchen. Ob Sie die von Ihnen genannte "Testung"auch in einem anderem Ort durchführen können kann hier im Forum natürlich keiner wissen.Aber Ihr ungeliebter Berater der sollte es Ihnen sagen können.Auch die Agentur für Arbeit muß darüber Bescheid wissen.Natürlich ist für einen anderen Ort Voraussetzung,daß man dort auch die "Testung"für den von Ihnen bevorzugten Beruf durchführen kann.Nicht jedes Berufsförderungswerk ist in der Lage für bestimmte Berufe eine "Testung"auf Eignung durch zuführen.Daher wurde bei Ihnen auch eventuell die Stadt München vorgeschlagen.Schauen Sie doch mal im Internet nach welche Ausbildungsstätten zur "Testung"für Ihre Eignung noch in Frage kämen. Ich gebe Ihnen übrigens Recht,daß man ganz schnell heute seinen Job wegen Unfreundlichkeit verlieren kann.Aber Bitte bedenken Sie auch unter welchem Druck Ihr Gegenüber steht.Sie erwarten etwas von Ihrem Berater das er nicht aus dem Hut zaubern kann.Auch sollten Sie nach der Ausbildung in diesem Beruf vermittelbar sein.Ansonsten sind Sie nur eine qualifizierte Arbeitslose.Dann würden Sie Ihrem Berater vorwerfen,er hätte Sie nicht ausreichend daraufhingewiesen,daß man im neuen Beruf ja gar keine Chancen hat.Ihr Berater hat genau wie Sie Druck.Von ihm erwarten vielleicht 50 Versicherte,daß er etwas für Sie tut.Und jeder fühlt sich besonders betroffen. Gruss
pro-fess-oram 07.11.2007 | 13:24
Hallo Bine, übernimmt in Ihrem Fall tatsächlich die Rentenversicherung die Kosten für Ihre "Abtestung" oder zahlt die Agentur für Arbeit?? Ich habe immer gedacht, bei jungen Leuten muss die Arbeitsagentur zahlen.
LTAam 07.11.2007 | 13:34
Hallo, eventuell war die Versicherte Bine zuvor auf Kosten des rentenversicherungsträgers in einem med. Heilverfahren.Dann würde sich die Zuständigkeit nicht ändern.Also auch für berufliche Leistungen nicht. Gruss
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