Ihre-Vorsorge Logo
Zurück

Abtretung Beitragserstattung

von DOE04.09.2007 | 14:47
1591 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Ist es möglich, dass der Arbeitnehmer seinen Anspruch auf Erstattung seines Beitragsanteils (§ 210 SGB VI) gegen den Arbeitgeber abtritt?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Nach § 398 BGB kann eine Forderung

von dem Gläubiger durch

Vertrag mit einem anderen auf diesen

übertragen werden. Der Abtretungsvertrag

ist formfrei. Mit dem

Abschluss des Vertrages tritt der

neue Gläubiger an die Stelle des

bisherigen Gläubigers. Die Abtretung

ist aus jedem Anlass zulässig.

Für den Bereich des Sozialrechts

regelt § 53 SGB I die Übertragung

von Leistungsansprüchen, d. h. ob

und in welcher Höhe der Berechtigte

seinen materiellen Anspruch freiwillig

an einen Dritten weitergeben

kann. In diesem Fall wird der Dritte

Gläubiger und kann vom Sozialleistungsträger

Zahlung an sich verlangen.

Es besteht zwar ungeachtet

der Geltung öffentlichen Rechts zwischen

Versichertem und Sozialleistungsträger

ein Schuldverhältnis,

d. h. der Versicherte ist bei Vorliegen

der gesetzlichen Voraussetzungen

Gläubiger und der Leistungsträger

Schuldner der Sozialleistung.

Aus Gründen des sozialen Schutzes

des Leistungsberechtigten ist die

Übertragbarkeit durch die Absätze 2

und 3 des § 53 SGB I jedoch eingeschränkt

oder vom Vorliegen besonderer

Voraussetzungen abhängig.

Insofern ergänzt § 53 SGB I die

Vorschriften des BGB um die Besonderheiten,

die für die Übertragung

von Sozialleistungsansprüchen erforderlich

sind. Insbesondere soll deren

Unterhaltsfunktion erhalten

bleiben.

1 Antworten

HLRT67am 04.09.2007 | 16:04
Meine Antwort ist keine Antwort - da ich das von DOE geschilderte Problem auch habe, noch einige ergänzende Anmerkungen. Hintergrund meines Problems ist eine sogenannte Nettolohnvereinbarung mit einem ausländischen Mitarbeiter; der Anspruch auf Erstattung der Beiträge steht ausser Diskussion. Außer der prinzipiellen Antwort (ja oder nein) würde mich bei einem "Ja" auch interessieren, welche Unterlagen beizubringen und welche Formvorschriften etc. zu beachten sind.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026