Abweichende Arbeitsverdienste SV Buch - Bescheinigung AG
26.03.2013, 19:54
von
edel
Die Verdienste im SV- Buch der DDR sind geringer als die später bescheinigten Verdienste des Arbeitgebers auf der Bescheinigung über Arbeitsentgelte oder Arbeitseinkommen gemäß § 8 AAÜG. Sie liegen aber beide unter der Grenze von 7200 Mark. Welches SV- pflichtige Einkommen sind der Rentenberechnung zugrunde zu legen?
27.03.2013, 15:07
von
naja
das, welches stimmt! (aufgewertet auf fiktiv West und mit EP (Ost) bewertet)
28.03.2013, 12:53
Experten-Antwort
Grundsätzlich sind die im SV-Ausweis bescheinigten Entgelte (beitragspflichtiges Entgelt) maßgebend. Allerdings ist das bescheinigte Entgelt gem. § 8 AAÜG meistens höher und somit maßgebend. Der zuständige Versorgungsträger teilt den Zeitraum der Zugehörigkeit zu einem Zusatz- oder Sonderversorgungssystem und die erzielten Entgelte dem Versicherten per Bescheid mit und übermittelt gleichzeitig die entsprechenden Daten an den Renteversicherungsträger. Wenn ausnahmsweise beide Arbeitsentgelte unter 7200 Mark liegen, dann ist das geringere bescheinigte Entgelt gem. § 8 AAÜG der Rentenberechnung zugrunde zu legen.