Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenDie Bruttorente der gesetzlichen Rentenversicherung wird aus den Beiträgen und allen sonstigen zu bewertenden rentenrechtlichen Zeiten im gesamten Versicherungsleben berechnet.
Die Nettorente ergibt sich abzüglich Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen und ggf. Steuern:
• Beitragsanteile zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung werden vom Rentenversicherungsträger einbehalten, sofern Krankenversicherungspflicht und Pflegeversicherungspflicht vorliegt.
• ggf. Steuern werden nicht vom Rentenversicherungsträger einbehalten. Die Höhe des Besteuerungsanteils bestimmt sich nach dem Rentenzugangsjahr ( Rentenzugangsjahr 2016: 72% ). Ob tatsächlich eine "Zahlsteuer" anfällt, hängt von der Summe der übrigen Einkünfte ab. Diese Frage klärt das Finanzamt bzw. der Steuerberater.
Die Besteuerung der Betriebsrente richtet sich danach, wie Beiträge und Umlagen im der Anwartschaftsphase steuerlich behandelt wurden. Waren Beiträge und Umlagen in der Anwartschaftsphase steuerfrei, sind die Rentenleistungen voll steuerpflichtig. Wurden Umlagen und Beiträge versteuert, sind die Rentenleistungen mit dem sogenannten Ertragsanteil steuerpflichtig. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an den zuständigen Zusatzversorgungsträger.
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