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Experten-Antwort

Abzüge (45 Jahre eingezahlt/ mit 63 in Rente)

von AndreasG13.08.2018 | 16:26
917 Ansichten
10 Antworten

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Ich bin Jahrgang 1966 und werde mit 61 Jahren 45 Jahre eingezahlt haben. Demnach kann ich mit 65 ohne Abzüge in Rente gehen. Wenn ich aber bereits mit 63 in Rente gehen möchte, werden dann 48 Monate (also ab 67) oder 24 Monate (also ab 67) abgezogen?

Antworten vom Expertenteam

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1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Andreas,

um es kurz zu machen…. 48 Monate – also 14,4% Abschlag, sofern Sie nicht schwerbehindert sind.

Bei der vorgezogenen Altersrente für langjährig Versicherte mit 63 bezieht sich das Ende des Zeitraums auf den Beginn der Regelaltersrente mit 67 – nicht auf den Rentenbeginn der Altersrente für besonders langjährig Versicherten.

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9 Antworten

Klugpuperam 13.08.2018 | 16:41
Wenn Sie vor 65 gehen, dann ist es die Altersrente für langjährig Versicherte mit den entsprechenden Abschlägen (bei 63 für 48 Kalendermonate). Nachzulesen in der Rentenauskunft (das Paket von knapp 30 Seiten). Dabei nicht die unterschiedlichen Renten mischen - das klappt nicht!
Fastrentneram 13.08.2018 | 16:45
Wenn Sie mit 63 Jahren die Rente in Anspruch nehmen, haben Sie 14,4% Abschläge hinzunehmen. Das können Sie auch Ihrer Rentenauskunft entnehmen. Achtung: Das ist der aktuelle Gesetzesstand der sich bis dahin durchaus noch ändern kann (vermutlich dann aber negativ, z.B. späterer Rentenbeginn und/oder höhere Abschläge).
Fortitude oneam 13.08.2018 | 17:21
Hallo, Regelaltersrente wäre mit 67 Jahren. Ab 1. Juli 2014 können besonders langjährig Versicherte, die mindestens 45 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert waren, schon mit 63 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen. Ab Jahrgang 1953 steigt diese Altersgrenze für die abschlagsfreie Rente wieder schrittweise an. Für alle 1964 oder später Geborenen liegt sie wieder wie bislang bei 65 Jahren. Fordern Sie von der DRV eine Rentenauskunft an. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/1… Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
Rotham 13.08.2018 | 17:53
Rente für besonders langjährige(min. 45 Jahre) Versicherte konnten mit erreichen des 63 Lebensjahres gezahlt werden. Dies galt aber nur für den Jahrgang vor 1953. Bei allen danach geborenen steigt das zu erreichende Alter. Für Jahrgang 1966 liegt es schon bei 65. Also mit 65 bei 45 Beitragsjahren in Rente = kein Abschlag. Natürlich fehlen dann auch die max. 24 Monate die bis 67 nicht gearbeitet wurde. Abschlagsfreie Rente mit 63 war eine riesige Mogelpackung. Erstaunlich wie viele (älter als Jahrgang 52 daran immer noch glauben.
Rotham 13.08.2018 | 19:29
Abschlagsfreie Rente mit 63 war eine riesige Mogelpackung. Erstaunlich wie viele (älter als Jahrgang 52 daran immer noch glauben. Sorry es mu natürlich heißen: (jünger als Jahrgang 52)
[/Quote Die Mogelpackung ist: Es betrifft/betraf nur ganz wenige mit 63 Jahren + 0 Monaten.
Grokoam 14.08.2018 | 06:04
Zitat von Roth anzeigenausblenden
[/Quote Die Mogelpackung ist: Es betrifft/betraf nur ganz wenige mit 63 Jahren + 0 Monaten.
Der Einstieg in die Altersrente wird sukzessive auf 67 Jahre erhöht. Die Altersrente für besonders Langjährig Versicherte auf 65 Jahre, die Differenz beträgt 2 Jahre. Du kannst also 2 Jahre früher in Rente. Wo ist da die Mogelei?
senf-dazuam 14.08.2018 | 10:01
Hallo AndreasG! Wie schon desöfteren in diesem Thread, aber auch bei gleichlautetenden Fragen in den letzte Monaten beschrieben: Die verschiedenen Rentenarten und deren Bedingungen dürfen nicht vermischt werden! Das eine hat mit dem anderen rein gar nichts zu tun. Und: was ist eine Teilzeitrente? Teilrente ist klar, aber TeilZEITrente??? Wollen Sie Altersteilzeit beantragen? Das ist dann wieder eine arbeitsrechtliche Frage, die Rente nach Altersteilzeit gibt es auch schon nicht mehr, ebenso wie die staatliche Förderuhg der Altersteilzeit.
AndreasGam 14.08.2018 | 08:52
Ist ja schon eine unfaire Sache... Wenn ich mit 65 gehen würde = keine Abzüge Wenn ich mit 64+11 Monate gehen würde = 25 Monate Abzüge Da ist man in diesem Moment gleich gestellt mit den nicht besonders langjährig Versicherten. Das ist zwar noch eine ganze Weile hin, aber wie sieht es denn mit einer Kombination mit der Teilzeitrente aus? Lässt sich dies kombinieren? Z.B. Teilzeitrente im Blockmodell. Mit 55 starten und mit 60 aufhören, also in Kombination mit der besonders langjährigen Versicherten-Rente.
Schadeam 14.08.2018 | 16:34
Allen Nörglern und Jammerlappen sei nochmals die Situation vor 07/2014 (Änderung des Gesetzes mit 45 Jahren) in Erinnerung gerufen. Damals konnte wer 45 Jahre aufwies mit 65 abschlagsfrei in Rente gehen. Somit haben alle Versicherten der Jahrgänge bis 1963 - sofern 45 Jahre vorhanden - von der Neuregelung 2014 profitiert, weil sie jetzt früher abschlagsfrei in Rente gehen können. Auch wenn es bei Jg 63 nur 2 Monate früher sind, ist das eine Verbesserung gewesen. Und die Jahrgänge ab 1964 sind nicht benachteiligt
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