Abzüge bei der Rente

von
annaverena

Ich möchte im nächsten Jahr meine Rente beantragen. Zu den normalen Abzügen von 9,3% kommen ja noch Krankenkasse und Pflegeversicherung. Dies wären ja knapp über 10% nun habe ich hier gelesen, dass 14% abgezogen werden. Wird automatisch schon Steuer abgezogen auch wenn meine Rente unter dem zu versteuernden Betrag liegt,bzw evtl knapp darüber. Außerdem zeigt mir der Rentenrechner bei der Rentenversicherung 2 Möglichkeiten an mit Vertrauensschutz und ohne. Abzüge einmal 9,3% und einmal 7,2%. Die Wartezeit von 35 Jahre erfülle ich.

von
Snörre

Hi, gehen wir mal davon aus, dass Sie Jg. 1953 sind. Dann werden Sie 9,3% Abschlag erhalten, wenn Sie mit 63 in die Rente starten - oder wenn sie bereits vor 2007 einen Altersteilzeitvertrag unterschrieben haben mit Rentenbeginn 63 noch 7,2%.
Haben Sie mal mind. ein Kind erzogen zahlen Sie 10,55% KV+PV-Beiträge, wenn sie keine Kinder erzogen haben 10,8%. Steuern werden nicht automatisch abgezogen. Bei der ersten Steuererklärung als Rentnerin werden Sie dann erfahren, ob Sie Einkommenssteuern leisten müssen oder nicht.

von
Die Farbe Schwarz

Der Abzug von 13 oder 14%, den Sie irgendwo im Forum gelesen haben mögen, bezieht sich nicht auf die tatsächlichen Abzüge.

Vielmehr sind das Hilfs-%-sätze zur Vereinfachung der Einkommensanrechnung bei Hinterbliebenenrenten. In diesem Fall nicht relevant.

Experten-Antwort

Hallo annaverena,

den Aussagen von Snörre schließen wir uns an. Es könnte durchaus damit zusammen hängen, dass Sie einen Betrag von 14% Abzug in Erinnerung haben, so wie von der Farbe Schwarz bemerkt, dass sich dies auf die Einkommensanrechnung einer Hinterbliebenenrente bezieht. Prüfen Sie diesbezüglich nochmals Ihre Quelle.

von
Schießl Konrad abgekürzt Schiko..

Gehe davon aus, die 9,3 und 7,2% sind keine
Abzüge vielmehr Abschläge wegen vorzeitiger
Rentenbeanspruchung für 31 bzw. 24 Monate.

Für die dann gewährte Bruttorente werden
8,20% KrV. und 2,35% PflV. einbehalten.
Ohne eigene Kinder die Pfl.V. sogar mit 2,60 % , gesamt 10,80 %.

Ob Steuer anfällt stellt sich erst durch die Be-
arbeitung der Steuererklärung raus.

MfG.

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