Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Abzüge bei der Rente

von annaverena20.07.2015 | 09:02
1249 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich möchte im nächsten Jahr meine Rente beantragen. Zu den normalen Abzügen von 9,3% kommen ja noch Krankenkasse und Pflegeversicherung. Dies wären ja knapp über 10% nun habe ich hier gelesen, dass 14% abgezogen werden. Wird automatisch schon Steuer abgezogen auch wenn meine Rente unter dem zu versteuernden Betrag liegt,bzw evtl knapp darüber. Außerdem zeigt mir der Rentenrechner bei der Rentenversicherung 2 Möglichkeiten an mit Vertrauensschutz und ohne. Abzüge einmal 9,3% und einmal 7,2%. Die Wartezeit von 35 Jahre erfülle ich.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo annaverena,

den Aussagen von Snörre schließen wir uns an. Es könnte durchaus damit zusammen hängen, dass Sie einen Betrag von 14% Abzug in Erinnerung haben, so wie von der Farbe Schwarz bemerkt, dass sich dies auf die Einkommensanrechnung einer Hinterbliebenenrente bezieht. Prüfen Sie diesbezüglich nochmals Ihre Quelle.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Snörream 20.07.2015 | 10:03
Hi, gehen wir mal davon aus, dass Sie Jg. 1953 sind. Dann werden Sie 9,3% Abschlag erhalten, wenn Sie mit 63 in die Rente starten - oder wenn sie bereits vor 2007 einen Altersteilzeitvertrag unterschrieben haben mit Rentenbeginn 63 noch 7,2%. Haben Sie mal mind. ein Kind erzogen zahlen Sie 10,55% KV+PV-Beiträge, wenn sie keine Kinder erzogen haben 10,8%. Steuern werden nicht automatisch abgezogen. Bei der ersten Steuererklärung als Rentnerin werden Sie dann erfahren, ob Sie Einkommenssteuern leisten müssen oder nicht.
Die Farbe Schwarzam 20.07.2015 | 10:23
Der Abzug von 13 oder 14%, den Sie irgendwo im Forum gelesen haben mögen, bezieht sich nicht auf die tatsächlichen Abzüge. Vielmehr sind das Hilfs-%-sätze zur Vereinfachung der Einkommensanrechnung bei Hinterbliebenenrenten. In diesem Fall nicht relevant.
Schießl Konrad abgekürzt Schiko..am 20.07.2015 | 16:51
Gehe davon aus, die 9,3 und 7,2% sind keine Abzüge vielmehr Abschläge wegen vorzeitiger Rentenbeanspruchung für 31 bzw. 24 Monate. Für die dann gewährte Bruttorente werden 8,20% KrV. und 2,35% PflV. einbehalten. Ohne eigene Kinder die Pfl.V. sogar mit 2,60 % , gesamt 10,80 %. Ob Steuer anfällt stellt sich erst durch die Be- arbeitung der Steuererklärung raus. MfG.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026