Hallo Linda W.,
zu den steuerrechtlichen Aspekten kann ich Ihnen keine Antwort geben, aber zu den rentenrechtlichen:
Eine Einkommensanrechnung der eigenen Rente auf Hinterbliebenenrente findet nicht statt.
Allerdings gehen von den Renten noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab, wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind.
KV 7,3 %
Zusatzbeitrag variiert/Durchschnitt 1,1 %
PV mit Kind 2,35 %/ PV ohne Kind 2,6 %