Abzüge bei Teilerwerbsminderungsrente

von
Frank Dittberner

Hallo,

ich werde im Oktober 58 Jahre alt und bin seit über einem Jahr krank geschrieben. Nach einer Reha wurde ich als noch nicht arbeitsfähig mit einer Stundenzahl zwischen 3 und 6 entlassen. Daraufhin habe ich einen Antrag auf Erwebsminderungsrente gestellt. Ob dieser zugestimmt wird kann ich noch nicht sagen. Sofern ich eine Teilerwerbsminderungsrente erhalte, werde ich meine Arbeitszeit auf 50 % reduzieren ( bisher immer Vollzeit). Lt. meinem Rentenbescheid kann ich ab 01.01. 2024 in die Regelaltersrente ( Rente für Langzeitversicherte) gehen. Sollte ich die Teilerwerbsminderungsrente erhalten, bekomme ich dann auch Abzüge ( 10,8 %) da ich diese in Anspruch genommen habe ?
Sofern ich eine volle Erwerbsminderungsrente erhalte, ist diese ja in der Regel befristet für drei Jahre befristet. Erhält man auch Abzüge von 10,8 % wenn man nach den drei Jahren bis zur Rente wieder Vollzeit arbeitet bzw. in Altersteilzeit ( Reduzierung Arbeitszeit / kein Blockmodell) geht ?

Vielen Dank

Experten-Antwort

Hallo Frank Dittberner,

grundsätzlich bleiben die Abschläge für alle Entgeltpunkte (EP), die einmal Grundlage für eine Rente waren, auch für eine folgende Rente erhalten.

Für eine teilweise EM-Rente bedeutet das, dass die Hälfte der EP auch bei der Altersrente weiterhin die Abschläge hätte. Die andere Hälfte (+ eventuelle weitere erzielte EP) erhalten die Abschläge, die sich aus dem Beginn der Altersrente ergeben würden (ggf. keine Abschläge, wenn Sie die Voraussetzungen für die AR für besonders langjährig Versicherte erfüllt haben).

Wenn Sie in dem Zeitraum vom 62. Lebensjahr bis 65. Lebensjahr die EM-Rente nicht mehr beziehen würden, würden die Abschläge für jeden Monat des "Nicht-Bezugs" wieder um 0,3 % weniger werden.

von
Fortitude one

Hallo Frank Dittberner,

wie ich sehe liegt Ihnen die 10,8% Abschläge am Herzen. Ich kann das gut nachzuvollziehen, weil wir alle mal in unserem Rentenalter über die Runden kommen müssen. Auch ich stand damals vor dieser Entscheidung und musste leider auch frühzeitig in die vorzeitige volle EMR gehen. Ich habe mich mittlerweile damit abgefunden, das die 10,8% bis zum meinem Ableben bestehen bleibt. Ich will damit zum Ausdruck bringen, dass die Gesundheit ab einem gewissen Alter höchste Priorität hat.
Was die Abschläge bei teilweiser/voller EMR und wie sich das genau errechnet angeht, ist extrem komplex. Dafür reicht mein Hintergrundwissen nicht aus. Aber hier im Forum gibt es kluge Köpfe die sich auf diesem Gebiet gut auskennen wie z.b. Eos , W*lfgang, KSC, ect. .
Deshalb überlegen Sie ganz genau und treffen dann die richtige Entscheidung.

Wünsche Ihnen bestmögliche Gesundheit und alles Gute.

Mfg

von
Frank Dittberner

Hallo,

vielen Dank für die Antworten, auch wenn die Expertenantwort teilweise nicht ganz verständlich für mich ist.
Aber gut war der Tipp auf weitere User wie z.B Eos in diesem Forum. Ich werde jetzt erstmal abwarten was entschieden wird und dann weitersehen. Eins ist mir dabei aber auf jedenfall am wichtigsten... meine Gesundheit ( auch wenn die Rente dann nach soviel Jahren Arbeit nur unwesentlich über der Mindestrente liegt :-((.

MfG

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