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Experten-Antwort

Abzüge bei voller EMR

von benito6311.02.2021 | 15:30
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag zusammen, ich bin immer noch beim Thema "Höhe der Abzüge bei voller EMR". In der jährlichen Renteninformation der DRV befindet sich unter dem Schlagwort "Rente wegen voller Erwerbsminderung" ein Betrag von ca 1000 € (fiktiv), davon gehen Kranken- und Pflegeversicherung iHv ca 11 % ab, also 110 €. Bleiben somit 890 € übrig. Steuern gehen auch noch ab. Jetzt lese ich in einem "älteren" Beitrag, dass der Betrag 890 € schwanken kann... Wo kann ich denn nun genau erfahren, wie hoch die EMR ausfällt? Eine Dame der DRV-Hotline meinte, die 1000 € (fiktiv) wären die BRUTTO-EMR, im Forum steht zu lesen, dass Schwankungen (bis zu 200 €) möglich sind... Das verstehe ich nicht. Danke für Ihre Hinweise und Einschätzungen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo benito63,

abhängig vom Beginn der Rente kommt es gegebenenfalls zu Abschlägen. Diese Abschläge mindern dann den Rentenzahlbetrag.

Weitere Informationen zum Thema [Erwerbsminderungsrente:]https://www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzliche-rente/erwerbsminderungsrente.html und Abschläge finden Sie hier:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.html

Informationen zur Renteninformation und deren Inhalt finden Sie hier:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/die_renteninformation_mehr_wissen.html

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

;-)am 11.02.2021 | 15:41
"Renten wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung werden durch einen Abschlag gemindert, wenn der Versicherte sie vor dem 63. Lebensjahr bezieht. Der Abschlag beträgt pro Monat vorzeitiger Inanspruchnahme 0,3 Prozent, pro Jahr 3,6 Prozent. Er ist auf maximal 10,8 Prozent begrenzt." https://www.ihre-vorsorge.de/service/lexikon/A/abschlag-bei-erwe…
Siehe hieram 11.02.2021 | 15:55
Der Betrag in der Renteninformation ist immer brutto. Und enthält bereits die Zurechnung aber auch die Abschläge aufgrund Ihres Versicherungsverlaufes bis Datum Erstellung der Information/Erreichen Regelrentenalter. Geht aber immer davon aus, dass die Erwerbsminderung NACH dieser Information eintritt. Und für Schwankungen gibt es dann verschiedene Gründe. Zum Einen kann es sein, dass Sie noch mal voll durchpowern und plötzlich wesentlich mehr verdienen, bis Sie dann zusammenbrechen (was aber wohl eher unwahrscheinlich ist...). Zum Anderen (und das ist eher wahrscheinlich) dass der tatsächliche Eintritt einer Erwerbsminderung (der 'Leistungsfall') bereits vor dem Datum der Renteninformation liegen kann und also Zu- und Abschläge ebenfalls aus den Daten der Vergangenheit berechnet werden. Wie aktuell gerade erfolgt, haben sich auch die Krankenkassenzuschläge gerade erhöht, das ist auch ein Schwankungsfaktor. Wobei es auch einen Unterschied ausmachen kann, ob Sie gesetzlich oder privat krankenversichert sind. Ebenfalls hängt die Besteuerung auch von weiteren Aspekten ab als allein vom Rentenbezug, und wird also gar nicht bei den Zahlen der DRV mit berücksichtigt. Den genauen Betrag Ihrer EM-Rente erfahren Sie also eigentlich nur nach Antragstellung. Diesen Antrag zu verzögern, weil der Nettobetrag Ihnen nicht gefällt, bringt aber auch nichts. Entweder sind Sie so krank, dass Sie erwerbsgemindert sind oder nicht. Und der 'Leistungsfall' kann, wie schon gesagt, auch durchaus weiter zurück liegen. Weitergehende Informationen erhalten Sie auch in dieser Broschüre: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/…
KSCam 11.02.2021 | 17:59
Im Vorfeld eines EM Rentenantrages kann Ihnen keiner zu 100% sagen wie hoch die Rente tatsächlich ausfallen wird. Der Berater kann vom Tagesdatum als "Eintritt der EM" ausgehen, aber es gibt immer Unsicherheitsfaktoren. Wann ist der Fall wirklich eingetreten? Was zählt als Antragsdatum? Zeit- oder Dauerrente? usw. Bei Altersrenten ist das viel leichter, da gehts notfalls centgenau. Bei EM Rente kann es durchaus Überraschungen geben.....es ist halt so wie es ist.....
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