Ich bekomme zur Zeit eine Teilerwerbsminderungsrente die Abzüge gestalten sich nach dieser Formel Jahresarbeitsverdienst 19000,- EUR 70 % von einem Zwölftel dieses Betrages 1108,- EUR vervielfältigt mit dem Faktor 1,0000 ergibt den Grenzbetrag 1108,- EUR Entspricht bei Teilerwerbsminderungsrente. 554 EUR Die Summe der Rentenbeträge von......,- EUR übersteigen .... den Grenzbetrag." Dazu kommen noch die 10,8 Prozent! Wenn ich jetzt eine Teilbruttorente von 500 Euro (0,5) dazu eine Unfallrente von der BG bekomme übersteigt dies den Grenzbetrag von 550 Euro. Die Teilrente wurde daraufhin auf rund 330 Euro gekürzt davon gehen die KK usw. ab so das ich eine Teilerwerbs. von rund 300 Euro ausgezahlt bekomme! Was würde ich bei einer vollen Erwerbsminderungsrente in etwa bekommen? Die Unfallrente der BG wurde bei der Rechnung mit 200 Euro berechnet! abzügl. Grundrente! Die errechnete Vollrente (DRV) liegt bei rund 1000 Euro (1,0) Müßte ich die Teilrente dann simpel * 2 rechnen sprich wenn ich jetzt 300 Teilrente bekomme wären das 600 Vollrente?? Oder?
Viele Grüße S.Z.
Die oben genannten Werte sind nur fiktiv!
07.05.2009, 15:43
Experten-Antwort
Der Rentenbetrag vor Anrechnung der Unfallrente ist bei einer wegen voller Erwerbsminderung doppelt so hoch wie bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Ebenso ist bei der Prüfung der Anrechung einer Unfallrente der Grenzbetrag bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung doppelt so hoch wie der Grenzbetrag bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Dies kommt daher, dass der Rentenartfaktor bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung 0,5 beträgt und der bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung 1,0 (wie in Ihrem Beispiel dargestellt). Da aber die Unfallrente gleich hoch bleibt, wird der Betrag der vollen Erwerbsminderungsrente im Vergleich zur Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung nicht doppelt so hoch ausfallen. Dazu brauchen Sie dann nur bei Ihrer Rechnung die Rente vor Anrechung der Unfallrente und den Grenzbetrag zu verdoppeln.