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Abzüge von der tw Erw.mindr.rente bei Arbeitslosigkeit

von Minni12.12.2009 | 18:28
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Hab mit der Suchfunktion nichts gefunden. Frage: Ich beziehe eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung und bin seit 1.12. 09 arbeitslos. Habe Antrag auf Arbeitslosengeld gestellt. Heute erhielt ich ein Schreiben vom AA, daß der Antrag erst geprüft werden kann, wenn die Information vom RV vorliegt, ob und um wieviel meine Rente gekürzt wird. Damit habe ich gar nicht gerechnet. Ist es tatsächlich möglich, daß die Rente gemindert wird ? Und mit welcher Begründung? Freundliche Grüße Minni

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Treffen eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung und Arbeitslosengeld zusammen, ist das Arbeitslosengeld im Rahmen des § 96a SGB 6 als Hinzuverdienst zu berücksichtigen. Da Arbeitslosengeld auch neben einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung.

Bei Bezug von Arbeitslosengeld ist nicht das nach § 129 SGB 3 ermittelte pauschalierte Nettoentgelt (Leistungsentgelt) heranzuziehen, sondern das vom Arbeitslosen im Bemessungszeitraum erzielte Bruttoentgelt (Bemessungsentgelt).

7 Antworten

Minniam 12.12.2009 | 21:49
Ich kann die Antwort -_- nicht lesen . War der möglicherweise unangemessen und ist gelöscht worden?
Realistam 13.12.2009 | 14:12
Ich rede auch aus eigener Erfahrung! Je nach Fallkonstellation ruht der Anspruch auf BU-Rente während des ALG I-Bezuges! http://www.finanztip.de/recht/sozialrecht/ur21p98033.htm Urteil des BSG, B 5 RJ 48/96 R ,Handelsblatt vom 23.02.1998: >>Der Bezug einer Rente wegen Berufsunfähigkeit und von Arbeitslosengeld schließen einander aus. Das Bundessozialgericht bestätigte in letzter Instanz einen Bescheid der zuständigen Landesversicherungsanstalt, mit dem rückwirkend das Ruhen der Rente angeordnet wurde. Der "Doppelverdiener" muss die während des Zeitraums, in dem er auch vom Arbeitsamt Geld erhalten hat, bezogene Rente zurückzahlen.<< Das was für BU-Renten gilt, gilt gleichermaßen auch für teilweise EM-Renten! In seltenen Ausnahmefällen kommt es vor, dass sowohl Rente als auch Arbeitslosengeld I gezahlt wird. Das ist aber bestimmt nicht die Regel! MfG
Realistam 13.12.2009 | 14:27
Falls Sie den hinweis von User @-_- nicht bemerkt haben sollten: >>Treffen eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bzw. eine Rente für Bergleute und Arbeitslosengeld zusammen, ist das Arbeitslosengeld im Rahmen des § 96a SGB 6 als Hinzuverdienst zu berücksichtigen. Auf das Restleistungsvermögen des Versicherten kommt es nicht an . Ein Erstattungsanspruch der Agentur für Arbeit ergibt sich in diesen Fällen nicht, da Arbeitslosengeld auch neben einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bzw. Rente für Bergleute zu zahlen ist (vgl. § 142 SGB 3).<< http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… MfG
Minniam 13.12.2009 | 14:35
Es ist ja vielleicht gut gemeint, aber mit diesem Beamtendeutsch kann ich leider nicht viel anfangen. Das hatte ich ja schon in dem Brief vom Arbeitsamt. Ich werde mich aber auf jeden Fall beim VDK beraten lassen, nachdem es hier so unterschiedliche Meinungen zu meiner Anfrage gibt. Danke.
Maxam 13.12.2009 | 17:26
Das ist dann der Fall, wenn ihr ALG1 Anspruch höher ist, als die Hinzuverdienstgrenze der Rente erlaubt.
Realistam 13.12.2009 | 19:04
Das Arbeitslosengeld ist zwar im Regelfall niedriger als das letzte Arbeitseinkommen, aber nicht unbedingt niedriger als der Rentenanspruch. Man muss nur in den letzten zwölf Monaten vor Eintritt der Arbeitslosigkeit mehr verdient haben als im Gesamtdurchschnitt und schon ist die Rente niedriger als das Arbeitslosengeld. (Bei mir und bei den meisten Anderen war und ist es jedenfalls so!) Ihre individuellen Hinzuverdienstgrenzen können Sie übrigens Ihrem Rentenbescheid entnehmen! MfG
Realistam 13.12.2009 | 19:18
Berechnungsgrundlage ist übrigens das (Brutto)-Bemessungsentgelt, und nicht das Netto-Arbeitslosengeld! MfG
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