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Experten-Antwort

Abzüge von Halbwaisenrente

von Ulrike Molitor23.01.2015 | 19:12
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Hallo, ist es denn nicht genug, dass der Vater meiner 5 jährigen Tochter gestorben ist, nein, die Mutter bekommt auch noch viel weniger Geld als damals und muss auch noch alles selbst bezahlen. Meine Tochter ist zwar mittlerweile 9 Jahre, aber ich muss mich jedes Mal wieder aufregen, dass von der mikrigen Halbwaisenrenten auch noch 18,29€ KV und 5,24€ PV abgezogen wird. Sie könnte, so wie früher, locker bei mir in der Familienkv. mitversichert sein und Unterstützung bekommt sie später auch nicht mehr, wenn sie jetzt PV zahlt. Ja ich weiß, es ist ein eigenes Einkommen wie die Witwenrente, aber warum wird da kein Unterschied gemacht?????? Kann mir diese "LOGIK" mal einer erklären? Gibt es vielleicht schon Gerichtsurteile? Kennt sich da jemand aus? Ich finde es einfach nur furchtbar. Ich spreche da bestimmt auch allen anderen aus der Seele, die das gleiche Problem haben. LG Ulrike

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ulrike Molitor,

Ihr Anliegen sollten Sie an Ihre gesetzliche Krankenkasse und nicht an die gesetzliche Rentenversicherung richten, da es sich ja um Krankenkassenrecht handelt.

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7 Antworten

KSCam 23.01.2015 | 19:37
Guten Abend, die Aufregung über, hätte, wäre, wenn und aber ist zwar vielleicht verständlich. Das ist letztendlich gesetzlich so geregelt und alles Gejammere und Geschimpfe nützt nichts. Den KV Abzug von den Renten gibts nun schon über 30 Jahre lang, das ist sicherlich seinerzeit als damals die KV für Rentner eingeführt wurde bis zur letzten Instanz durchgeklagt worden, aber im Endeffekt ist "der Käse gegessen". Sie werden sich damit abfinden müssen.
Waldemar Heinzmannam 23.01.2015 | 19:58
Der Staat ist in einer finanziellen Notlage, deshalb sucht er nach Geldquellen. Und am leichtesten ist die Kohle vom Staat bei denen zu holen, die sich nicht wehren können oder wollen oder ganz einfach doof sind und wo er so und so schon seine Hände drauf hat. Die Gerichte tanzen auch nach der Pfeife des Staates, denn die Richter bekommen ihre Kohle aus der Staatskasse. Die sagen sich natürlich, wes Brot ich ess, des Lied ich sing. So haben die Richter auch schon das Vertrauensschutzprinzip "ausgehebelt" und haben selbst schon langjährige Betriebsrentenbezieher rückwirkend teilweise sogar mit doppelten Sozialversicherungsbeiträgen belastet. Man Merke: Recht ist nicht immer das was im Gesetzgebuch steht. Es nützt nichts Recht zu haben, Recht muß man bekommen.
SozPolam 23.01.2015 | 21:00
Welch ein grenzenloser Blödsinn!
Bernhard Arnoldam 23.01.2015 | 21:05
Der Staat ist in einer finanziellen Notlage, deshalb sucht er nach Geldquellen. Und am leichtesten ist die Kohle vom Staat bei denen zu holen, die sich nicht wehren können oder wollen oder ganz einfach doof sind und wo er so und so schon seine Hände drauf hat. Die Gerichte tanzen auch nach der Pfeife des Staates, denn die Richter bekommen ihre Kohle aus der Staatskasse. Die sagen sich natürlich, wes Brot ich ess, des Lied ich sing. So haben die Richter auch schon das Vertrauensschutzprinzip "ausgehebelt" und haben selbst schon langjährige Betriebsrentenbezieher rückwirkend teilweise sogar mit doppelten Sozialversicherungsbeiträgen belastet. Man Merke: Recht ist nicht immer das was im Gesetzgebuch steht. Es nützt nichts Recht zu haben, Recht muß man bekommen.
Welch ein grenzenloser Blödsinn!
Was für ein Steigbügelhalter! Du wirst bald Ehrenbürger von Bad Harzburg!
Claire Grubeam 23.01.2015 | 21:35
Ob es Ihnen passt oder nicht: Die Regelungen sind Gesetz. Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Bundestagsabgeorneten, der für eine Änderung von Gesetzen sein Händchen heben muss.
Gackiam 23.01.2015 | 22:56
Und wer hat die Politgauner gewählt? DU!
A. Kullmannam 24.01.2015 | 23:04
So Unrecht hat der Heinzmann nun wirklich nicht. Das zeigt das Beispiel der Betriebsrente. Ohne einen Bestandsschutz für laufende Betriebsrentenverträge ist der Arbeitnehmer der Parteien-Willkür ausgeliefert. Und dieses offensichtliche Unrecht mit massiven Vermögenseingriffen, werde auch von der Rechtsprechung kaum als solches gebrandmarkt. Eines gilt mit Sicherheit auch in der Zukunft: Wenn der Staat Geld benötigt, wird er ohne Skrupel in die Taschen der Bürger greifen, Vertragsgrundlage bei der Betriebsrente hin oder her. Die Zukunft der betrieblichen Vorsorge ist daher nicht rosig, wenn man weiß, dass die angesparten Vermögen zur Finanzierung der Sozialkassen herangezogen werden und daher zu häufig sehr renditeschwach sind.
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