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Abzüge von voller Erwerbsunfähigkeitsrente

von Sunny07.10.2008 | 14:26
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Sehr geehrte Damen und Herren, ich werde ca. 738 Euro Rente wegen voller Erwersunfähigkeit bekommen. Was wird davon dann noch abgezogen (Krankenversicherung etc.) Wird von den 400 Euro, die man dazuverdienen darf noch etwas abgezogen? Wäre das in Ordnung, wenn man regelmäßg 2 bis 2 1/2 Stunden arbeitet? Vielen Dank für Ihre Hilfe! Mit freundlichen Grüßen Sunny

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Sunny,

von Ihrer Bruttorente werden folgende Beiträge abgezogen:

1. Beitragsteil zur Krankenversicherung

Beitragssatz der KV (individuell!) x Bruttorente : 2

(die eine Hälfte wird vom Rentner, die andere vom RV-Träger getragen)

2. Sonderbeitrag zur Krankenversicherung

0,9% x Bruttorente (783 €) = 7,05 €

3. Pflegeversicherungsbeitrag

1,95% x Bruttorente (783 €) = 15,27 €

(ggf. + 0,25% bei Kinderlosigkeit)

Soweit sich Ihr Hinzuverdienst im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung bewegt und Sie in dieser Tätigkeit nicht auf die Versicherungsfreiheit verzichten, wird es dort im Regelfall keine weiteren Abzüge geben. Hier zahlt der Arbeitgeber regelmäßig Pauschalbeiträge zur Renten- und Krankenversicherung sowie die Pauschalsteuer (soweit der Arbeitgeber diese übernimmt).

Inwieweit sich Ihre geplante Tätigkeit mit Ihrem Restleistungsvermögen "verträgt", kann ich von hier aus nicht beurteilen. Eine unter 3 Stunden liegende Tätigkeit sollte jedoch regelmäßig nicht mit dem Erwerbsminderungsrentenanspruch kollidieren.

Soweit Sie genauere Informationen zu diesen Themen wünschen, empfehle ich Ihnen eine persönliche Vorsprache in einem Auskunfts- und Beratungsdienst eines Rentenversicherungsträgers. Hier kann man wesentlich individueller auf Ihre persönlichen Umstände eingehen, als dies im Rahmen dieses Forums möglich ist. Ihre nächstgelegene Beratungsstelle finden Sie z. B. unter der Rubrik Service/Beratungsstellen auf www.ihre-vorsorge.de

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