Hallo Laro,
die Höhe der Prozente beim Schwerbehindertenausweis hat keinen Einfluss auf die Höhe einer zu gewährenden Erwerbsminderungsrente. Die Erwerbsminderungsrente wird mit Abschlägen gezahlt, sofern Sie vor Erreichen des 63. Lebensjahres in Anspruch genommen wird. Der Höchstabschlag ist jedoch auf 10,8 % begrenzt. Als Versicherter des Geburtsjahrganges 1947 ist es für Sie möglich, die Altersrente für schwerbehinderte Menschen frühestens mit 60 Jahren und 10,8 % Abschlag bzw. mit 63 Jahren abschlagsfrei in Anspruch zu nehmen. Eine abschlagsfreie Zahlung dieser Rente ist nur für Personen möglich, die bereits am 16.11.2000 das 50. Lebensjahr vollendet hatten und zu diesem Zeitpunkt auch eine Schwerbehinderung von mindestens 50 % nachweisen konnten.
Sofern Sie 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten zurückgelegt haben, können Sie diese Altersrente mit 63 Jahren abschlagsfrei in Anspruch nehmen und zu empfehlen wäre noch, den formellen Rentenantrag 3 bis 4 Monate vor Rentenbeginn zu stellen.